Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
DE - Landesrecht Niedersachsen

Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland

Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland

Vom 14. Februar 2002 (Nds. GVBl. S. 66 - VORIS 21061 -)
- Anlage nicht wiedergegeben -
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 GesWes2.ÄG

(1) Dem am 9. Juli/7. September 2001 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)
(1) Red. Anm.:
In Kraft getreten am 1. Dezember 2000 laut einzigem Artikel des Änderungsabkommens vom 9. und 17. Juli/14. August/7. September 2001 (Nds. GVBl. 2002 S. 66).
Fußnoten
(¹) Red. Anm.: In Kraft getreten am 1. Dezember 2000 laut einzigem Artikel des Änderungsabkommens vom 9. und 17. Juli/14. August/7. September 2001 (Nds. GVBl. 2002 S. 66).

Art. 2 GesWes2.ÄG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 14. Februar 2002
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Rolf W e r n s t e d t
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Sigmar G a b r i e l
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