Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
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Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 8. Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 322 - VORIS 22620 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 11. RÄndStVG

(1) Dem am 12. Juni 2008 unterzeichneten Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) 1 Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 am 1. Januar 2009 in Kraft. 2 Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Januar 2009 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Art. 2 11. RÄndStVG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 8. Oktober 2008
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Hermann D i n k l a
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Christian W u l f f
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