NBauGBDG
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Niedersächsisches Gesetz zur Durchführung des Baugesetzbuchs (NBauGBDG)

Niedersächsisches Gesetz zur Durchführung des Baugesetzbuchs (NBauGBDG)

Vom 13. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 169 - VORIS 21074 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Vorhaben im Außenbereich1
Inkrafttreten2

§ 1 NBauGBDG - Vorhaben im Außenbereich

Die Frist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c des Baugesetzbuchs ist nicht anzuwenden.

§ 2 NBauGBDG - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 13. Mai 2009
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Hermann D i n k l a
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Christian W u l f f
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