Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
DE - Landesrecht Niedersachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung

Vom 24. September 2009 (Nds. GVBl. S. 358 - VORIS 23100 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 RO/LE-NI/HB-StVG

(1) Dem am 5. Mai 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) 1 Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. 2 Das Gleiche gilt für den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 außer Kraft tritt.

Art. 2 RO/LE-NI/HB-StVG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 24. September 2009
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Hermann D i n k l a
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Christian W u l f f

Anlage RO/LE-NI/HB-StVG - Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung

> Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung
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