Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
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Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 166 - VORIS 21072 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 2. DIBt-ÄndAbkG

(1) Dem am 14. September 2010/15. Mai 2012 unterzeichneten Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen) wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 2. DIBt-ÄndAbkG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 19. Juni 2013
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Bernd B u s e m a n n
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan W e i l
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