Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
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Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Vom 6. April 2017 (Nds. GVBl. S. 110 - VORIS 21072 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 3. DIBt-ÄndAbkG

(1) Dem am 24. Juni 2014/26. Oktober 2016 unterzeichneten Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 3. DIBt-ÄndAbkG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 6. April 2017
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Bernd B u s e m a n n
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan W e i l

Anlage 1 3. DIBt-ÄndAbkG - Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

> Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
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