Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich
Vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 651 - VORIS 78500 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 VSTierGesStVG
(1) Dem am 2./7. September 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 2 VSTierGesStVG
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 16. Dezember 2004
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen G a n s ä u e r
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f
Anlage 1 VSTierGesStVG - Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich
> Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich
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