Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der K...
DE - Landesrecht Niedersachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen

Vom 27. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 38 - VORIS 21064 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 PsychThHHNIG

(1) Dem am 23. November 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 PsychThHHNIG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 27. Januar 2005
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen G a n s ä u e r
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f

Anlage 1 PsychThHHNIG - Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen

> Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
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