Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages vom 2. Mai 1991
DE - Landesrecht Niedersachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages vom 2. Mai 1991

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages vom 2. Mai 1991

Vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 64 - VORIS 10100 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 AmeriHafenÄG

(1) Dem am 28. Oktober 2005 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages vom 2. Mai 1991 wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 AmeriHafenÄG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 23. Februar 2006
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Jürgen G a n s ä u e r
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Christian W u l f f
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