Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Vom 23. März 2006 (Nds. GVBl. S. 170 - VORIS 10100 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 NINWLGrenzG3
(1) Dem am 15./28. Dezember 2005 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.
(2) 1 Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. 2 Die in Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter liegen beim Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung Oldenburg - und bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde zur Einsicht bereit.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Art. 2 NINWLGrenzG3
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 23. März 2006
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen G a n s ä u e r
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f
Anlage 1 NINWLGrenzG3 - Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
> Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
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