Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
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Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 26. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 54 - VORIS 22620 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 RdFunk9.ÄG

(1) Dem am 31. Juli/10. Oktober 2006 unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) 1 Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 am 1. März 2007 in Kraft. 2 Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Art. 2 RdFunk9.ÄG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 26. Januar 2007
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Jürgen G a n s ä u e r
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Christian W u l f f
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