Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
Vom 13. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 704 - VORIS 28200 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 AbwHH-G07
(1) Dem am 30. August/20. September 2007 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Art. 2 AbwHH-G07
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 13. Dezember 2007
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages Jürgen G a n s ä u e r
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Christian W u l f f
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