Gesetz zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag
Gesetz zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag
Vom 10. November 2010 (Nds. GVBl. S. 507 - VORIS 28400 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 BEV-StVG
(1) Dem am 1. Februar 2008/11. Mai 2010 unterzeichneten Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Art. 2 BEV-StVG
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 10. November 2010
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann D i n k l a
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
David M c A l l i s t e r
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