Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021)
DE - Landesrecht Niedersachsen

Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021)

Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021)

Vom 17. März 2021 (Nds. GVBl. S. 134 - VORIS 21013 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 GlüStVG 2021

(1) Dem am 23./29. Oktober 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft.
(4) Wird der Staatsvertrag nach seinem § 35 Abs. 1 Satz 2 oder 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. August 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Art. 2 GlüStVG 2021

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 17. März 2021
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Gabriele A n d r e t t a
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan W e i l

Anlage GlüStVG 2021

> Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021)
Markierungen
Leseansicht