Protokoll des Migrationstreffens zwischen Vertretern der Schweiz und Sierra Le... (0.142.116.859)
CH - Schweizer Bundesrecht

Protokoll des Migrationstreffens zwischen Vertretern der Schweiz und Sierra Leones vom 26.–28. Oktober 2004 in Freetown

Abgeschlossen am 28. Oktober 2004 In Kraft getreten am 28. Oktober 2004 (Stand am 28. Oktober 2004) ¹ Übersetzung des englischen Originaltextes.
Eine schweizerische Delegation traf sich mit Vertretern der Behörden von Sierra Leone in Freetown
zu Gesprächen, die auf eine intensivere Zusammenarbeit der beiden Länder im Migrationsbereich ausgerichtet waren.

Multilaterale Zusammenarbeit

Die Delegationen tauschten Informationen über die Globale Kommission für internationale Migration und die in den Vereinten Nationen auf hoher Ebene bevorstehende Migrationsdebatte aus. Die schweizerische Delegation wiederholte ihre Einladung an die Regierung von Sierra Leone, an der Konferenz «Bern 2» der Berner Initiative teilzunehmen, an welcher die «Internationale Agenda für Migrationsmanagement» ihre endgültige Form erhalten wird.

Rückkehr von Staatsangehörigen Sierra Leones mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz

Es wurde bestätigt, dass die Abteilung Aufenthalt und Rückkehr des Bundesamtes für Flüchtlinge² des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes alle Staatsangehörigen Sierra Leones, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, an die Botschaft von Sierra Leone in Bonn weisen soll. Sobald die sierra-leonische Staatsangehörigkeit dieser Personen festgestellt ist, stellt die Botschaft ein Ersatz­reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten aus.
Für nicht rückkehrwillige und/oder unkooperative Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz wird die Abteilung Aufenthalt und Rückkehr weiterhin zentrale Befragungen in der Schweiz organisieren. Eine aus Vertretern der Botschaft von Sierra Leone in Bonn sowie von Polizei- und/oder Immigrationsdiensten aus Freetown zusammengesetzte Delegation wird eingeladen, diese mutmasslichen Angehörigen von Sierra Leone zu befragen. Nach Feststellung der Staatsangehörigkeit stellt die Botschaft von Sierra Leone in Bonn ein Ersatzreisedokument mit einer drei­monatigen Gültigkeitsdauer aus.
Von der Botschaft Sierra Leones in Bonn ausgestellte Ersatzreisedokumente werden bei der Ankunft in Freetown von den Einwanderungsbehörden akzeptiert.
Das Bundesamt für Flüchtlinge³ sowie das Konsulat und die Botschaft der Republik Sierra Leone informieren alle Rückkehrenden darüber, was für Hilfeleistungen im Rahmen des Rückkehrhilfeprogramms des Bundesamtes für Flüchtlinge⁴ beansprucht werden können.
² Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM) (siehe AS 2014 4451 ).
³ Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM) (siehe AS 2014 4451 ).
⁴ Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM) (siehe AS 2014 4451 ).

Wiedereingliederung

Das Bundesamt für Flüchtlinge⁵, vertreten durch das Schweizerische Büro für Zusammenarbeit, wird ab Anfang 2005 gemeinsam mit der in Freetown tätigen Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Staatlichen Kommission für soziale Tätigkeit (NACSA) von Sierra Leone die Umsetzung des Rückkehrhilfeprogramms vorbereiten.
Die Gespräche verliefen in einer ausserordentlich angenehmen Atmosphäre, welche einen offenen und konstruktiven Meinungsaustausch ermöglichten. Die Sitzungen waren von einem höflichen, freundschaftlichen Umgang geprägt und getragen von gegenseitigem Respekt sowie von Vertrauen und Verständnisbereitschaft.
⁵ Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM) (siehe AS 2014 4451 ).

Unterschriften

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig Bevollmächtigten beider Regierungen dieses Protokoll unterzeichnet.
Geschehen zu Freetown am 28. Oktober 2004.

Für die Regierung
der schweizerischen Eidgenossenschaft:

Für die
Regierung der Republik Sierra Leone:

Dominik Langenbacher
Delegierter für den Migrationsdialog,
Botschafter

I. S. Conteh
Amtierender Generaldirektor
des Aussenministeriums

Markierungen
Leseansicht