Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenl... (321.971.4)
CH - SG

Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen

Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen vom 13. Juni 2021 (Stand 15. Juli 2021) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 24. Februar 2020 1 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 23 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31. Januar 2012 2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen erhöht das Eigenkapital der Spitalregion Fürstenland Tog - genburg um Fr. 30'000'000.–.
2 Die Erhöhung setzt sich zusammen aus einer Bareinlage in der Höhe von Fr. 10'000'000.– und einer Umwandlung bestehender Kontokorrent-Darlehen in der Höhe von Fr. 20'000'000.– in Eigenkapital. Ziff. 2
1 Für die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg wird ein Kredit von Fr. 30'000'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
1 ABl 2020-00.016.254.
2 sGS 320.1 .
3 Vom Kantonsrat erlassen am 2. Dezember 2020, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 13. Juni 2021, in Vollzug ab 15. Juli 2021.
Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, mit der Spitalregion Fürstenland Toggenburg die weiteren Einzelheiten der Auszahlung der Bareinlage und der Umwandlung der Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital zu vereinbaren.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-060 13.06.2021 15.07.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
13.06.2021 15.07.2021 Erlass Grunderlass 2021-060
Markierungen
Leseansicht