Grossratsbeschluss über Umbau und Erneuerung der Häuser 04, 05 und 13 der Psychiatri... (322.915)
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Grossratsbeschluss über Umbau und Erneuerung der Häuser 04, 05 und 13 der Psychiatrischen Klinik Wil

Grossratsbeschluss über Umbau und Erneuerung der Häuser 04, 05 und 13 der Psychiatrischen Klinik Wil vom 4. April 2002 (Stand 4. April 2002) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Juli 2001 Kenntnis genommen und beschliesst:
1 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 18 400 000.– für Umbau und Erneuerung der Häuser 04, 05 und 13 der Psychiatrischen Klinik Wil für den Bereich «Psycho - therapie und Psychosomatik» werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 18 400 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert
10 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 19. Februar 2002; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 4. April 2002; in Vollzug ab 4. April 2002.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
2
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 37–41 04.04.2002 04.04.2002 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
04.04.2002 04.04.2002 Erlass Grunderlass 37–41
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