Reglement über den Gemeindeführungsstab Riehen
                            Reglement Gemeindeführungsstab
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  In normalen Lagen kann die Stabschefin oder der Stabschef GFS sowie die Leiterin oder der Leiter  Integrale Sicherheit den GFS in Absprache mit der Chefin oder dem Chef GFS für Übungszwecke auf  -  bieten.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Aufgaben
                            1  In besonderen und ausserordentlichen Lagen hat der GFS folgende Aufgaben:  a)  Er ist in der kantonalen Krisenorganisation eingebunden und unterstützt diese bei der Er  -  füllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Gemeinde Riehen;  b)  er unterstützt die Massnahmen zur Alarmierung und Verbreitung der Verhaltensmassnah  -  men;  c)  er unterstützt das Schadenplatzkommando;  d)  er stellt die Antragsstellung an den Gemeinderat für Entscheidungen im Kompetenzbe  -  reich des Gemeinderats sicher;  e)  er stellt den Vollzug der für Riehen relevanten Notverordnungen sowie der Entscheide  des kantonalen Krisenstabs und des Gemeinderats sicher;  f)  er sorgt für die Koordination zwischen den kommunalen Behörden und der kantonalen  Krisenorganisation;  g)  er ist in Absprache mit der kantonalen Krisenorganisation für die Kommunikation im  Gemeindegebiet zuständig;  h)  er stellt die Erfüllung der kommunalen Aufgaben auf dem Gemeindegebiet sicher;  i)  soweit in der Verwaltung verfügbar, stellt er Verstärkungen, Ablösungen und spezielle  Ressourcen, z.B. aus dem Werkhof, zur Verfügung und  j)  leitet alle Massnahmen für die Instandstellung der kommunalen und privaten Infrastruk  -  tur.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Ausserdem erstellt und pflegt er ein Führungshandbuch, welches insbesondere die Pflichtenhefte so  -  wie die Organisations- und Planungsgrundlagen beinhaltet.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Informationspflicht
                            1  Der GFS informiert den Gemeinderat in besonderen und ausserordentlichen Lagen laufend über sei  -  ne   Tätigkeit  und legt dem Gemeinderat jeweils zum Ende einer Legislatur eine schriftliche Berichter  -  stattung vor.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Entschädigung
                            1  Für den durch Gemeindeführungsstabsaufgaben entstehenden Aufwand bei den Mitgliedern des  Gemeinderats gelten die Regelungen der Ordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Gemein  -  derats der Einwohnergemeinde Riehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Sind Gemeindeführungsstabsaufgaben in besonderen und ausserordentlichen Lagen dafür verant  -  wortlich, dass bei Mitgliedern des GFS, die der Vertrauensarbeitszeit unterliegen, die durchschnittli  -  che wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden nicht eingehalten werden kann, so ist für die dar  -  über hinausgehenden Mehrleistungen eine Barvergütung gemäss § 23a Personalreglement auszurich  -  ten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Für den durch Gemeindeführungsstabsaufgaben entstehenden Aufwand bei den übrigen Mitarbeiten  -  den der Gemeindeverwaltung gelten die allgemeinen Regelungen der Personal- und Lohnordnung und  der dazugehörigen Reglemente.  Schlussbestimmung  Dieses Reglement wird publiziert; es tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Reglement Gemeindeführungsstab  Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                19.05.2020 11.06.2020 Erlass Erstfassung KB 06.06.2020
28.05.2024 06.06.2024 § 2 Abs. 1 geändert KB 01.06.2024
28.05.2024 06.06.2024 § 2 Abs. 1
                            bis  eingefügt  KB 01.06.2024
                        
                        
                    
                    
                    
                28.05.2024 06.06.2024 § 2 Abs. 2 geändert KB 01.06.2024
28.05.2024 06.06.2024 § 3 Abs. 1 geändert KB 01.06.2024
28.05.2024 06.06.2024 § 4 Abs. 1, lit. b) geändert KB 01.06.2024
28.05.2024 06.06.2024 § 4 Abs. 1, lit. c) geändert KB 01.06.2024
28.05.2024 06.06.2024 § 4 Abs. 1, lit. d) eingefügt KB 01.06.2024
28.05.2024 06.06.2024 § 4 Abs. 4 geändert KB 01.06.2024
28.05.2024 06.06.2024 § 5 Abs. 2 eingefügt KB 01.06.2024
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Reglement Gemeindeführungsstab  Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  19.05.2020  11.06.2020  Erstfassung  KB 06.06.2020
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Abs. 1 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024
§ 2 Abs. 1
                            bis
                        
                        
                    
                    
                    
                28.05.2024 06.06.2024 eingefügt KB 01.06.2024
§ 2 Abs. 2 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024
§ 3 Abs. 1 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024
§ 4 Abs. 1, lit. b) 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024
§ 4 Abs. 1, lit. c) 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024
§ 4 Abs. 1, lit. d) 28.05.2024 06.06.2024 eingefügt KB 01.06.2024
§ 4 Abs. 4 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024
§ 5 Abs. 2 28.05.2024 06.06.2024 eingefügt KB 01.06.2024
                            4