Reglement über den Gemeindeführungsstab Riehen (RiE 153.170)
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Reglement über den Gemeindeführungsstab Riehen

Reglement Gemeindeführungsstab
4 In normalen Lagen kann die Stabschefin oder der Stabschef GFS sowie die Leiterin oder der Leiter Integrale Sicherheit den GFS in Absprache mit der Chefin oder dem Chef GFS für Übungszwecke auf - bieten. *

§ 5 Aufgaben

1 In besonderen und ausserordentlichen Lagen hat der GFS folgende Aufgaben: a) Er ist in der kantonalen Krisenorganisation eingebunden und unterstützt diese bei der Er - füllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Gemeinde Riehen; b) er unterstützt die Massnahmen zur Alarmierung und Verbreitung der Verhaltensmassnah - men; c) er unterstützt das Schadenplatzkommando; d) er stellt die Antragsstellung an den Gemeinderat für Entscheidungen im Kompetenzbe - reich des Gemeinderats sicher; e) er stellt den Vollzug der für Riehen relevanten Notverordnungen sowie der Entscheide des kantonalen Krisenstabs und des Gemeinderats sicher; f) er sorgt für die Koordination zwischen den kommunalen Behörden und der kantonalen Krisenorganisation; g) er ist in Absprache mit der kantonalen Krisenorganisation für die Kommunikation im Gemeindegebiet zuständig; h) er stellt die Erfüllung der kommunalen Aufgaben auf dem Gemeindegebiet sicher; i) soweit in der Verwaltung verfügbar, stellt er Verstärkungen, Ablösungen und spezielle Ressourcen, z.B. aus dem Werkhof, zur Verfügung und j) leitet alle Massnahmen für die Instandstellung der kommunalen und privaten Infrastruk - tur.
2 Ausserdem erstellt und pflegt er ein Führungshandbuch, welches insbesondere die Pflichtenhefte so - wie die Organisations- und Planungsgrundlagen beinhaltet. *

§ 6 Informationspflicht

1 Der GFS informiert den Gemeinderat in besonderen und ausserordentlichen Lagen laufend über sei - ne Tätigkeit und legt dem Gemeinderat jeweils zum Ende einer Legislatur eine schriftliche Berichter - stattung vor.

§ 7 Entschädigung

1 Für den durch Gemeindeführungsstabsaufgaben entstehenden Aufwand bei den Mitgliedern des Gemeinderats gelten die Regelungen der Ordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Gemein - derats der Einwohnergemeinde Riehen.
2 Sind Gemeindeführungsstabsaufgaben in besonderen und ausserordentlichen Lagen dafür verant - wortlich, dass bei Mitgliedern des GFS, die der Vertrauensarbeitszeit unterliegen, die durchschnittli - che wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden nicht eingehalten werden kann, so ist für die dar - über hinausgehenden Mehrleistungen eine Barvergütung gemäss § 23a Personalreglement auszurich - ten.
3 Für den durch Gemeindeführungsstabsaufgaben entstehenden Aufwand bei den übrigen Mitarbeiten - den der Gemeindeverwaltung gelten die allgemeinen Regelungen der Personal- und Lohnordnung und der dazugehörigen Reglemente. Schlussbestimmung Dieses Reglement wird publiziert; es tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.
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Reglement Gemeindeführungsstab Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle

19.05.2020 11.06.2020 Erlass Erstfassung KB 06.06.2020

28.05.2024 06.06.2024 § 2 Abs. 1 geändert KB 01.06.2024

28.05.2024 06.06.2024 § 2 Abs. 1

bis eingefügt KB 01.06.2024

28.05.2024 06.06.2024 § 2 Abs. 2 geändert KB 01.06.2024

28.05.2024 06.06.2024 § 3 Abs. 1 geändert KB 01.06.2024

28.05.2024 06.06.2024 § 4 Abs. 1, lit. b) geändert KB 01.06.2024

28.05.2024 06.06.2024 § 4 Abs. 1, lit. c) geändert KB 01.06.2024

28.05.2024 06.06.2024 § 4 Abs. 1, lit. d) eingefügt KB 01.06.2024

28.05.2024 06.06.2024 § 4 Abs. 4 geändert KB 01.06.2024

28.05.2024 06.06.2024 § 5 Abs. 2 eingefügt KB 01.06.2024

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Reglement Gemeindeführungsstab Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 19.05.2020 11.06.2020 Erstfassung KB 06.06.2020

§ 2 Abs. 1 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024

§ 2 Abs. 1

bis

28.05.2024 06.06.2024 eingefügt KB 01.06.2024

§ 2 Abs. 2 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024

§ 3 Abs. 1 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024

§ 4 Abs. 1, lit. b) 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024

§ 4 Abs. 1, lit. c) 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024

§ 4 Abs. 1, lit. d) 28.05.2024 06.06.2024 eingefügt KB 01.06.2024

§ 4 Abs. 4 28.05.2024 06.06.2024 geändert KB 01.06.2024

§ 5 Abs. 2 28.05.2024 06.06.2024 eingefügt KB 01.06.2024

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