Grossratsbeschluss über den Neubau des Werkhofs und des Polizeistützpunkts Schmerikon (711.98)
CH - SG

Grossratsbeschluss über den Neubau des Werkhofs und des Polizeistützpunkts Schmerikon

Grossratsbeschluss über den Neubau des Werkhofs und des Polizeistützpunkts Schmerikon vom 4. April 2002 (Stand 4. April 2002) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 14. August 2001 Kenntnis genommen und beschliesst:
1 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 12 930 000.– für den Neubau des Werk - hofs Schmerikon (Fr. 10 790 000.–) mit Einsatzzentrale (Fr. 2 140 000.–) und von Fr. 10 300 000.– für den Polizeistützpunkt Schmerikon werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten des Werkhofs mit Einsatzzentrale wird nach Abzug des Bundesbeitrags von Fr. 330 000.– ein Kredit von Fr. 12 600 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Staatsstrassenbau belastet. Ziff. 3
1 Zur Deckung der Kosten des Polizeistützpunkts wird ein Kredit von Fr. 10 300 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert
10 Jahren abgeschrieben. Ziff. 4
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 19. Februar 2002; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 4. April 2002; in Vollzug ab 4. April 2002.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig. Ziff. 5
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 6
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
2
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 37–47 04.04.2002 04.04.2002 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
04.04.2002 04.04.2002 Erlass Grunderlass 37–47
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