Grossratsbeschluss über die Erweiterung der Motorfahrzeug-Prüfhalle Oberbüren (711.96)
CH - SG

Grossratsbeschluss über die Erweiterung der Motorfahrzeug-Prüfhalle Oberbüren

Grossratsbeschluss über die Erweiterung der Motorfahrzeug-Prüfhalle Oberbüren vom 21. Juni 1990 (Stand 1. Juli 1990) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 10. Oktober 1989 1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 5 803 321.– für die Erweiterung der Motorfahrzeug-Prüfhalle Oberbüren werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Baukosten wird nach Abzug eines Teilkredits von Fr. 1 000 000.– ein Kredit von Fr. 4 803 321.– gewährt.
2 Der Kredit wird den ordentlichen Verwaltungsrechnungen 1990 und 1991 belas - tet.
3 Die Kosten für den Landerwerb von Fr. 105 821.– werden dem Konto 60.246, «Reserve für Grundstückkäufe», gutgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1989, 2157.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 9. Mai 1990; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 21. Juni 1990; in Vollzug ab 1. Juli 1990.
Ziff. 4
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative
3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 25–59 21.06.1990 01.07.1990 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
21.06.1990 01.07.1990 Erlass Grunderlass 25–59
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