Ordnung für die Verleihung des Wissenschaftspreises der Stadt Basel (494.500)
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Ordnung für die Verleihung des Wissenschaftspreises der Stadt Basel

Wissenschaftspreis der Stadt Basel: Ordnung Ordnung für die Verleihung des Wissenschaftspreises der Stadt Basel Vom 27. März 1962 (Stand 27. Mai 2007) Ziff. 1
1 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 1958 die Errichtung eines Preises der Stadt Basel beschlossen. Ziff. 2 *
1 Der Preis der Stadt Basel soll Gelehrten und Forschenden, die zur Universität in Beziehung stehen, aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistung als Auszeichnung zugesprochen werden.
2 Die Ordinariae oder die Ordinarii der Universität Basel scheiden in der Regel als Preisträgerinnen oder Preisträger aus. Ziff. 3 *
1 Der Preis soll grundsätzlich alle Jahre und im Turnus der sieben Fakultäten unter Berücksichtigung ihrer Grösse vergeben und nicht geteilt werden. Sollte der entsprechenden Fakultät kein überzeugen - der Vorschlag möglich sein, geht das Vorschlagsrecht an die anderen Fakultäten. Ziff. 4 *
1 Die Höhe des Preises beträgt Fr. 20'000.–. Ziff. 5
1 Der Preis wird von einer Kommission zuerkannt. Diese setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusam - men: * a) der oder dem von der Regierung zu wählenden Präsidentin oder Präsidenten und weitern sechs von der Regierung zu wählenden Mitgliedern; b) sieben von der Regenz der Universität Basel zu wählenden Fakultätsvertretern.
2 Die Kommission konstituiert sich selbst; ihre Amtsdauer beträgt vier Jahre. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid. Die Mitglieder werden jeweilen gleichzei - tig mit den übrigen Kommissionen gewählt. *
3 Die Kommissionsmitglieder besitzen das Vorschlagsrecht.
4 Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Erziehungsdepartements und die Rektorin oder der Rektor der Universität oder die von ihnen bezeichneten Stellvertretungen haben in der Kommission beratende Stimme. *
5 Die Kommission kann weitere Personen zur Beratung zuziehen. Ziff. 6 *
1 Das Sekretariat der Kommission wird von der Rektoratssekretärin oder vom Rektoratssekretär ge - führt. Ziff. 7 *
1 Vorschläge für die Preisverteilung sind bis Mitte April des Jahres, in dem der Preis vergeben werden soll, der Kommissionspräsidentin oder dem Kommissionspräsidenten zuhanden der Kommission ein - zureichen. Ziff. 8
1 Der Wissenschaftspreis der Stadt Basel wird durch den Regierungsrat verliehen.
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Wissenschaftspreis der Stadt Basel: Ordnung
2 Die Staatskanzlei wird mit der Organisation des Anlasses beauftragt. In Zusammenarbeit mit der Kommission ist sie für die Erstellung der Gästeliste sowie für die Verfassung von Laudatio und Preis - rede zuständig. * Diese Ordnung ersetzt diejenige vom 29. Dezember 1959. Sie ist zu publizieren und tritt sofort in Wirksamkeit.
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Wissenschaftspreis der Stadt Basel: Ordnung Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle

27.03.1962 27.03.1962 Erstfassung KB 31.03.1962

02.04.1985 12.04.1985 totalrevidiert -

05.08.1997 10.08.1997 totalrevidiert -

22.05.2007 27.05.2007 totalrevidiert -

22.05.2007 27.05.2007 totalrevidiert -

22.05.2007 27.05.2007 geändert -

22.05.2007 27.05.2007 geändert -

22.05.2007 27.05.2007 geändert -

22.05.2007 27.05.2007 totalrevidiert -

22.05.2007 27.05.2007 eingefügt -

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Wissenschaftspreis der Stadt Basel: Ordnung Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Änderung Fundstelle Erlass 27.03.1962 Erstfassung KB 31.03.1962 Ziff. 2 22.05.2007 totalrevidiert - Ziff. 3 22.05.2007 totalrevidiert - Ziff. 4 02.04.1985 totalrevidiert - Ziff. 5 Abs. 1 22.05.2007 geändert - Ziff. 5 Abs. 2 22.05.2007 geändert - Ziff. 5 Abs. 4 22.05.2007 geändert - Ziff. 6 05.08.1997 totalrevidiert - Ziff. 7 22.05.2007 totalrevidiert - Ziff. 8 Abs. 2 22.05.2007 eingefügt -
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