Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die geme... (935.800)
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Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen Vom 27. August 2020 Der Grosse Rat de s Kantons Graubünden
1 , gestützt auf Art. 31 Ab s. 1 der Kantonsverfassung
2 , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 7. Januar 2020
3 , beschliesst:
1. Der Kanton Graubünden tritt der Interk antonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Gels pielen vom 20. Mai 2019 bei.
2. Die Regierung wird ermächtigt, den Be itritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchf ührung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 gegenüber der Generalversammlung der Swisslos zu erklären
4
.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlu sses unterliegen dem fakultativen Referen- dum 5 .
1 GRP 2020/2021, 80
2 BR 110.100
3 Seite 837
4 Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Regierung de n Beitritt erklärt.
5 Die Referendumsfrist ist am 8. Dezember 2020 unbenutzt abgelaufen.
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