Ordnung für das Verfahren bei der Beschaffung von Lehrmitteln (414.300)
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Ordnung für das Verfahren bei der Beschaffung von Lehrmitteln

Lehrmittelbeschaffung: Ordnung Ordnung für das Verfahren bei der Beschaffung von Lehrmitteln
1 ) Vom 11. September 1967 (Stand 10. August 2009) Der Erziehungsrat erlässt, gestützt auf § 79 des Schulgesetzes
2 ) , folgende Ordnung für das Verfahren bei der Beschaf - fung von Lehrmitteln: I. Allgemeine Grundsätze Ziff. 1
1 Erweisen sich an einzelnen oder mehreren Schulen Veränderungen im Bestande der offiziellen Lehr - mittel als erwünscht, so stellen die Volksschulleitung, die zuständige Stelle der Gemeinde oder die Rektorinnen und Rektoren dieser Schulen unter Wahrung der Rechte der Lehrerkonferenzen (vgl. §
120 des Schulgesetzes) und der Inspektionen (vgl. § 86 des Schulgesetzes) entsprechende Anträge an das Erziehungsdepartement. *
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... * Ziff. 2 *
1 Das Erziehungsdepartement prüft die Anträge und leitet sie an den Erziehungsrat weiter, der darüber entscheidet. Das Erziehungsdepartement kann auch Experten beiziehen. Ziff. 3
1 Der Erziehungsrat setzt fest, ob neue Lehrmittel a) obligatorisch oder fakultativ verwendet werden sollen, b) * ... c) * ... d) * ob sie definitiv oder provisorisch und befristet eingeführt werden sollen.
2 Im zuletzt genannten Fall setzt er auch die Dauer des Provisoriums fest. II. Das Vorgehen bei den verschiedenen Beschaffungsarten A. Beschaffung durch Kauf Ziff. 4.-14 * B. Eigenproduktion und Überarbeitung von Lehrmitteln C. Übernahme von Lehrmitteln, die ohne Auftrag erstellt wurden III. Schlussbestimmung Ziff. 15
1 Durch diese Ordnung wird die Ordnung für das Verfahren bei der Beschaffung von neuen Lehrmit - teln vom 22. November 1959 aufgehoben. Diese Ordnung tritt sofort in Kraft.
1) Vom Regierungsrat genehmigt am 18. 9. 1967.
2) SG 410.100 .
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Lehrmittelbeschaffung: Ordnung Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle

11.09.1967 11.09.1967 Erlass Erstfassung KB 30.09.1967

27.04.2009 10.08.2009 Ziff. 1 Abs. 1 geändert -

27.04.2009 10.08.2009 Ziff. 1 Abs. 2 aufgehoben -

27.04.2009 10.08.2009 Ziff. 2 totalrevidiert -

27.04.2009 10.08.2009 Ziff. 3 Abs. 1, lit. b) geändert -

27.04.2009 10.08.2009 Ziff. 3 Abs. 1, lit. c) aufgehoben -

27.04.2009 10.08.2009 Ziff. 3 Abs. 1, lit. d) geändert -

27.04.2009 10.08.2009 Ziff. 4.-14 aufgehoben -

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Lehrmittelbeschaffung: Ordnung Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 11.09.1967 11.09.1967 Erstfassung KB 30.09.1967 Ziff. 1 Abs. 1 27.04.2009 10.08.2009 geändert - Ziff. 1 Abs. 2 27.04.2009 10.08.2009 aufgehoben - Ziff. 2 27.04.2009 10.08.2009 totalrevidiert - Ziff. 3 Abs. 1, lit. b) 27.04.2009 10.08.2009 geändert - Ziff. 3 Abs. 1, lit. c) 27.04.2009 10.08.2009 aufgehoben - Ziff. 3 Abs. 1, lit. d) 27.04.2009 10.08.2009 geändert - Ziff. 4.-14 27.04.2009 10.08.2009 aufgehoben -
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