Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Uri und Thurgau betreff... (672.526)
CH - TG

Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Uri und Thurgau betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Uri und Thurgau betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 24. Mai 1994 (Stand 31. Mai 1994)
§ 1
1 Die Regierungen der Kantone Thurgau und Uri verpflichten sich, Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schenkung zugunsten
a. des anderen Kantons
b. seiner Gemeinden
c. und von Institutionen mit Sitz im anderen Kanton, die öffentliche oder aus - schliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien.
§ 2
1 Die vorliegende Vereinbarung tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung mit Wir - kung auf den 1. Juli 1994 in Kraft
1 )
.
2 Sie kann jederzeit von einem der beiden Kantone, unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr, gekündigt werden.
1) Vom RR des Kantons Thurgau am 24. Mai 1994, vom RR des Kantons Uri am 31. Mai
1994 genehmigt.
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 24.05.1994 31.05.1994 Erstfassung -
Markierungen
Leseansicht