Kantonsratsbeschluss über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gall... (451.43)
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Kantonsratsbeschluss über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei

Kantonsratsbeschluss über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei vom 9. August 2022 (Stand 12. September 2022) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 21. Dezember 2021
1 Kenntnis genom - men und erlässt als Beschluss:
2 Ziff. 1
1 Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei von Fr. 10'820'000.– werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 300'000.– ein Kredit von Fr. 10'520'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2025 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwert - steuer bewilligt die Regierung.
1 ABl 2022-00.060.463.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 15. Juni 2022; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 9. August 2022; in Vollzug ab 12. September 2022.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2022-044 09.08.2022 12.09.2022 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
09.08.2022 12.09.2022 Erlass Grunderlass 2022-044
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