Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Naturmuseums St.Gallen (273.05)
CH - SG

Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Naturmuseums St.Gallen

Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Naturmuseums St.Gallen vom 27. November 2012 (Stand 27. November 2012) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. März 2012
1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss:
2 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen leistet der politischen Gemeinde St.Gallen an den Neubau des Naturmuseums St.Gallen einen Kantonsbeitrag von Fr. 7 000 000.−.
2 Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2013 innert fünf Jahren abgeschrieben. Ziff. 2
1 Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt. Ziff. 3
1 Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt unter der Voraussetzung, dass: a) die politische Gemeinde St.Gallen einen Verpflichtungskredit von Fr. 19 800 000.− beschliesst; b) die Walter und Verena Spühl-Stiftung einen Beitrag von Fr. 13 000 000.− leis - tet; c) Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen nach der kantonalen Gesetz - gebung über das öffentliche Beschaffungswesen 3 vergeben werden.
1 ABl 2012, 1226 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 25. September 2012; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 27. November 2012; in Vollzug ab 27. November 2012.
3 sGS 841.1 .
Ziff. 4
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum
4
.
4 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 48–11 27.11.2012 27.11.2012 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
27.11.2012 27.11.2012 Erlass Grunderlass 48–11
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