Grossratsbeschluss über den Erwerb der Liegenschaft Böschenmühle und die Aufstocku... (321.916.1)
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Grossratsbeschluss über den Erwerb der Liegenschaft Böschenmühle und die Aufstockung der Parkierungsanlage für das Kantonsspital St.Gallen

Grossratsbeschluss über den Erwerb der Liegenschaft Böschenmühle und die Aufstockung der Parkierungsanlage für das Kantonsspital St.Gallen vom 21. Juni 2002 (Stand 21. Juni 2002) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 22. Januar 2002 Kenntnis genommen und beschliesst: 1 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 5 442 000.– für den Erwerb der Liegen - schaft Böschenmühle und die Aufstockung der Parkierungsanlage für das Kant - onsspital St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 5 442 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert
5 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 7. Mai 2002; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 21. Juni 2002; in Vollzug ab 21. Juni 2002.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
2
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 37–58 21.06.2002 21.06.2002 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
21.06.2002 21.06.2002 Erlass Grunderlass 37–58
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