Grossratsbeschluss über den Neubau eines Regionalgefängnisses mit Untersuchungsrichte... (962.94)
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Grossratsbeschluss über den Neubau eines Regionalgefängnisses mit Untersuchungsrichteramt in Altstätten

Grossratsbeschluss über den Neubau eines Regionalgefängnisses mit Untersuchungsrichteramt in Altstätten vom 28. November 1999 (Stand 28. November 1999) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 6. Oktober 1998
1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 18 973 000.– für den Neubau eines Regio - nalgefängnisses mit Untersuchungsrichteramt in Altstätten werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Bundesbeitrags ein Kredit von Fr.
17 883 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2000 innert
10 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 ABl 1998, 2315.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 4. Mai 1999; in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 28. November 1999; in Vollzug ab 29. November 1999.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
3
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 35–13 28.11.1999 28.11.1999 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.11.1999 28.11.1999 Erlass Grunderlass 35–13
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