Regierungsratsbeschluss zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der anerkannten Kr... (331.518)
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Regierungsratsbeschluss zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der anerkannten Krankenkassen für die Leistungen der Ergotherapeuten in Ergotherapiezentren

zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der anerkannten zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der anerkannten Krankenkassen für die Leistungen der Ergotherapeuten in Krankenkassen für die Leistungen der Ergotherapeuten in Ergotherapiezentren Ergotherapiezentren vom 15. Dezember 1992
1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 22quater Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 13. Juni 1911
2 als Beschluss:

Art. 1. Art. 1.

1 Der zwischen dem Verband Schweizerischer Ergotherapeuten und dem Schweizerischen Roten Kreuz einerseits und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen anderseits abgeschlossene Vertrag und Tarif über die Entschädigung für ergotherapeutische Leistungen in Ergotherapiezentren vom 22. Oktober 1992
3 wird genehmigt.
2 Der von den Vertragspartnern am 31. Januar 1996 abgeschlossene Nachtrag zu Vertrag und Tarif über die Entschädigung für ergotherapeutische Leistungen in Ergotherapiezentren (Vereinbarung betreffend Taxpunktwert- Anpassung für ergotherapeutische Leistungen in Ergotherapiezentren)
4 wird genehmigt.
5

Art. 2. Art. 2.

1 Der Regierungsratsbeschluss zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der anerkannten Krankenkassen für die Leistungen der Ergotherapeuten vom 30. Mai 1989
6 und der Regierungsratsbeschluss zu Vertrag und Tarif über die Vergütungen der anerkannten Krankenkassen für die Leistungen der Ergotherapeuten in Ergotherapiezentren vom 30. Mai 1989
7 werden aufgehoben.

Art. 3. Art. 3.

1 Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 1993 angewendet.

Art. 4. Art. 4.

1 Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 22quinquies des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
8 innert dreissig Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde an den Bundesrat erhoben werden.
1 Im Amtsblatt veröffentlicht am 11. Januar 1993, ABl
1993,
72; in Vollzug ab 1. Januar 1993; geändert durch Nachtrag vom 20. August 1996, nGS 31-
121.
2 Aufgehoben, nunmehr BG über die Krankenversicherung vom 18. März
1994, SR 832.10.
3 ABl
1993,
73.
4 ABl
1996,
1962.
5 Eingefügt durch Nachtrag.
6 nGS 24-40 (sGS 331.518.1).
7 nGS 24-41 (sGS 331.518.2).
8 Aufgehoben, nunmehr BG über die Krankenversicherung vom 18. März
1994, SR 832.10.
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