Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden... (153.340)
Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden... (153.340)
Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal
Regierung und Verwaltung / Verwaltungsgebühren Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal (VoAGOV) Vom 28. Mai 2024 (Stand 15. Juni 2024) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 8 Abs. 3 des Gesetzes über ein zentrales elektronisches Behördenportal (Behörden - portalgesetz) vom 11. Januar 2017
1 ) , unter Verweis auf seine Erläuterungen Nr. P240743 , beschliesst:
§ 1 Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV
1 Die technische Betreiberin des Behördenportals kann den Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV zur Identifizierung und Authentisierung der Nutzenden einbinden.
§ 2 Authentifizierungsqualität
1 Die zuständige Fachbehörde bestimmt, welche AGOV-Authentifizierungsqualität (AGOVaq) für den Zugang zu einem elektronischen Dienst notwendig ist. Schlussbestimmung Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt am 15. Juni 2024 in Kraft.
1) SG 153.300
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Regierung und Verwaltung / Verwaltungsgebühren Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
28.05.2024 15.06.2024 Erlass Erstfassung KB 01.06.2024
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Regierung und Verwaltung / Verwaltungsgebühren Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 28.05.2024 15.06.2024 Erstfassung KB 01.06.2024
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