Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal
Regierung und Verwaltung / Verwaltungsgebühren Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal (VoAGOV) Vom 28. Mai 2024 (Stand 15. Juni 2024) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 8 Abs. 3 des Gesetzes über ein zentrales elektronisches Behördenportal (Behörden - portalgesetz) vom 11. Januar 2017
1 ) , unter Verweis auf seine Erläuterungen Nr. P240743 , beschliesst:
§ 1 Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV
1 Die technische Betreiberin des Behördenportals kann den Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV zur Identifizierung und Authentisierung der Nutzenden einbinden.
§ 2 Authentifizierungsqualität
1 Die zuständige Fachbehörde bestimmt, welche AGOV-Authentifizierungsqualität (AGOVaq) für den Zugang zu einem elektronischen Dienst notwendig ist. Schlussbestimmung Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt am 15. Juni 2024 in Kraft.
1) SG 153.300
1
Regierung und Verwaltung / Verwaltungsgebühren Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
28.05.2024 15.06.2024 Erlass Erstfassung KB 01.06.2024
2
Regierung und Verwaltung / Verwaltungsgebühren Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 28.05.2024 15.06.2024 Erstfassung KB 01.06.2024
3
Feedback