Verordnung über den mittleren Baukostenindex der Gebäudeversicherung für 2018 (732.1.25)
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Verordnung über den mittleren Baukostenindex der Gebäudeversicherung für 2018

Verordnung vom 5. Dezember 2017 über den mittleren Baukostenindex der Gebäudeversicherung für 2018 Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 30 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. Mai 1965 über die Versicherung der Gebäude gegen Brand und andere Schäden; gestützt auf die Stellungnahme des Verwaltungsrats der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV); in Erwägung: Nach Artikel 30 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. Mai 1965 über die Versicherung der Gebäude gegen Brand und andere Schäden wird der Versicherungswe rt der Gebäude mit Staatsratsbeschluss regelmässig den geänderten Baukosten angepasst. Der Baukostenindex für den Kanton Freiburg stützt sich auf den Index Espace Mittelland (Hochbau). Er wird vom Bundesamt für Statistik festgesetzt und gilt für den Kanton Freiburg. Zwischen 1. April 2011, Referenzdatum für unsere letzte Anpassung auf
1. Januar 2012, und 1. April 2017 hat sich der Index Espace Mittelland (Hochbau) um 1,7 % vermindert. Aufgrund des geringfügigen Rückgangs dieses Indexes werden die Versicheru ngswerte der Gebäude per 1. Januar 2018 nicht indexiert. Der im Jahr 2018 angewendete Index beläuft sich damit auf 101,1 Punkte bei einem Basisindex von 100 Punkten per 1. Oktober 2010. Auf Antrag der Sicherheits - und Justizdirektion, beschliesst:

Art. 1

Der mittlere Baukostenindex zur Ermittlung des Versicherungswerts der Gebäude per 1. Januar 2018 wird auf der Grundlage von 2010 auf
101,1 Punkte festgesetzt.

Art. 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
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