Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Sc... (413.307)
CH - SH

Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen

1
1/2017
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997
1.3 Dauer und Gliederung des Studiums
1 Die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen gliedert sich in ein Basisstudium (1. Studienjahr) und ein Diplom- studium (2. und 3. Studienjahr).
2 Das Basisstudium wird mit den Zwischenprüfungen und der Eig- nungsabklärung, das Diplomstudium mit den Diplomprüfungen ab- geschlossen. 4)
3
...
3)
1.4 2) Forschung und Entwicklung
1 Die Pädagogische Hochschule Schaffhausen betreibt Forschung und Entwicklung in Kooperation mit anderen Hochschulen. Sie er- nennt einen Leiter bzw. eine Leiterin für den Bereich Forschung und Entwicklung. Der Bereich Forschung und Entwicklung bezieht nach Möglichkeit die Dozierenden der verschiedenen Fachbereiche ein und bietet Ausbildungsmodule für die Studierenden an.
4)
2 Rahmen und Modalitäten werden durch die Schulleitung festge- legt.
2. Die Ausbildungsstandards Die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen richtet sich nach Standards, die Wissen, Können und Umsetzungs- absichten von angehenden Lehrpersonen beschreiben. Diese ent- sprechen denjenigen der Pädagogischen Hochschule Zürich. Sie sind auf der Website der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen veröffentlicht. Das Verfolgen und Erreichen der Standards weisen die Studierenden in den Diplomprüfungen, in einer Vertiefungsar- beit und in einem Portfolio nach. Das Portfolio wird während der ganzen Ausbildung erarbeitet.
4)
3. Allgemeine Merkmale der Studiengänge
3.1 Semesterstruktur
1 Das Studium für Lehrpersonen der Kindergartenstufe, der Kinder- garten- und Unterstufe sowie der Primarstufe dauert drei Jahre, aufgeteilt in sechs Semester und sechs Zwischensemester.
5)
2 In den Zwischensemestern finden Praktika, weitere Lehrveranstal- tungen und Prüfungen statt.
4)
3
4)
5)
4)
4)
4)
1/2017
4 Schaffhauser Rechtsbuch 1997
2 In den Bereichen Deutschkompetenz sowie Bildung und Erzie- hung werden im Verlauf des zweiten Semesters Zwischenprüfun- gen abgelegt.
3 Basiskompetenzprüfungen oder Akzessprüfungen sind im Basis- studium in den Fachbereichen Mathematik, Bewegung und Sport, Gestalten, Musik und Fremdsprachen (Primarstufe) vorgesehen. In diesen Fächern können die Studierenden Basiskompetenzmodule belegen, um Grundkompetenzen zu erwerben oder zu festigen.
5)
4 In allen Fachbereichen werden im Verlauf des ersten Jahres fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte vermittelt.
5)
5 Während des Basisstudiums wird bei allen Studierenden die Be- rufseignung abgeklärt. Wichtige Anhaltspunkte liefern hierfür u.a. die Erfahrungen aus der Berufspraktischen Ausbildung (Praktika und Tagespraxis).
6 Bis Ende des zweiten Semesters hat die definitive Wahl des Stu- dienganges zu erfolgen. Bis dann ist ein Wechsel ohne Studien- zeitverlängerung möglich, doch müssen unter Umständen stufen- spezifische Inhalte nachgeholt werden. Einzelheiten regelt die Schulleitung.
7 Wahl Fachbereiche (des Studienganges Primarstufe): Die Wahl der Fachbereiche erfolgt bereits bei der Anmeldung an die Päda- gogische Hochschule Schaffhausen. Das Basisstudium bietet die Möglichkeit, Einblick in die verschiedenen Fachbereiche zu gewin- nen und die vorgenommene Wahl nochmals zu überprüfen. 5)
4. Studiengänge Kindergartenstufe sowie Kindergarten- und Unterstufe 5)
4.1 5) Fachbereiche und Anzahl der Module Die Studiengänge Kindergartenstufe sowie Kindergarten- und Un- terstufe umfassen die Fachbereiche: – Schulfeld, berufspraktische Ausbildung – Bildung und Erziehung – Beziehungsgestaltung, Führung, Kommunikation – Fachausbildung: Fachdidaktik, Fachwissenschaft – Recht, Gesundheitsförderung – Lernfelder – Forschung und Entwicklung – Vertiefungen Anzahl ECTS-Punkte Total 180
5
6) Er kann verschiedene Ziele
4)
1/2017
6 Schaffhauser Rechtsbuch 1997 – Fachausbildung: Fachdidaktik, Fachwissenschaft – Medienbildung, Recht, Gesundheitsförderung – Lernfelder – Forschung und Entwicklung – Vertiefungen Anzahl ECTS-Punkte Total 180
5.2
4) Fachausbildung
1 Die Fachausbildung umfasst die folgenden obligatorischen stufen- relevanten Fachbereiche:
5) – Deutsch – Mathematik – Natur, Mensch, Gesellschaft – Medien und Informatik – Erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch)
2 Aus den folgenden fünf Fächern sind drei auszuwählen: - Zweite Fremdsprache (Englisch oder Französisch) - Bewegung und Sport - Bildnerisches Gestalten - Musik - Technisches Gestalten
5.3 4) Vertiefungen 5)
1 Die Studierenden können durch die Wahl von Vertiefungen in ih- rer Ausbildung Schwerpunkte setzen. Der Vertiefungsbereich um- fasst 5% bis 8% der Ausbildungszeit.
5) Er kann verschiedene Ziele haben: - Vertiefung in einem Ausbildungsbereich (z.B. Bildung und Er- ziehung, Deutsch, Gestalten, Sport) - Zusatzqualifikation für besondere Aufgaben innerhalb des Schulbereichs (z.B. Sonderpädagogik, Theater) - Erleichterung der Studien- oder Berufsmobilität (z.B. durch Be- such von Modulen an einer anderen Hochschule)
2 Die Studierenden wählen Module aus dem Vertiefungsangebot der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen aus. Sie können auch Module aus dem Angebot anderer Hochschulen wählen (in Absprache mit der Schulleitung).
3 Ein abgeschlossenes oder begonnenes Studium mit entspre- chenden Abschlüssen oder Teilabschlüssen an einer anderen
7
1) und in die kantonale Ge-
1/2017
8 Schaffhauser Rechtsbuch 1997
5) Fassung gemäss ERB vom 22. Juni 2016, in Kraft getreten am
1. September 2016 (Amtsblatt 2016, S. 1035).
6) Fassung von Satz 2 gemäss ERB vom 22. Juni 2016, in Kraft getre- ten am 1. September 2016 (Amtsblatt 2016, S. 1035).
Markierungen
Leseansicht