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Beschluss über die Zahl der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen des Kantonsgerichts (145.311)

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Beschluss über die Zahl der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen des Kantonsgerichts (145.311)

Beschluss über die Zahl der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen des Kantonsgerichts

Beschluss über die Zahl der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen des Kantonsgerichts vom 6. Mai 2024 (Stand 1. Juni 2024) Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 9 Abs. 1 des Justizgesetzes vom 13. September 2010 1 ) , beschliesst:
Art. 1
1 Die Zahl der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen des Kantonsgerichts wird von zwei auf drei erhöht.
1) 145.31 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
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