Vertrag zwischen aprentas und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung einer Beru... (684.12)
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Vertrag zwischen aprentas und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung einer Berufsfachschule

Vertrag zwischen aprentas und dem Kanton Basel- Landschaft über die Führung einer Berufsfachschule Vom 3. Juli 2014 (Stand 1. Juli 2014) Der Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch die Bildungs-, Kultur- und Sport - direktion, gestützt auf § 71 Absatz 1 der Kantonsverfassung
1 ) und § 16 Ab - satz 2 und 3 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002
2 ) , und aprentas vereinba - ren:

§ 1 Zweck

1 Der Kanton Basel-Landschaft überträgt aprentas die Führung einer Berufs - fachschule für Lernende in Berufen der chemisch-pharmazeutischen Industrie.

§ 2 Bildungsangebot

1 aprentas ist mit der Führung
a. einer Berufsfachschule für Lernende in Berufen der chemisch-pharma - zeutischen Industrie inkl. Berufsmaturität sowie
b. von Angeboten der berufsorientierten Weiterbildung und der höheren Berufsbildung gemäss Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung und kantonaler Bildungsgesetzgebung beauftragt.

§ 3 Leistungsauftrag

1 Der zwischen der Bildungs-, Kultur-und Sportdirektion und aprentas abge - schlossene Leistungsauftrag bezeichnet die von der Schule zu erbringenden Leistungen und regelt deren Abgeltung.

§ 4 Kündigung

1 Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils auf das Schuljahresende gekündigt werden.
2 Ausbildungen, die im Zeitpunkt der Kündigung andauern bzw. begonnen ha - ben, können ordnungsgemäss beendet werden.
3 Die Vertragsparteien bleiben für diesen Zeitraum gemäss den Bestimmungen dieses Vertrages gegenseitig leistungsverpflichtet.
1) GS 29.276, SGS 100
2) GS 34.637, SGS 640 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2014.076

§ 5 Schlussbestimmungen

1 Der Vertrag vom 19./20. Dezember 2007
3 ) zwischen dem Kanton Basel-Land - schaft und aprentas betreffend Führung einer Berufsschule (Vertrag aprentas) wird aufgehoben.
2 Dieser Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2014 in Kraft.
3) GS 36.502, SGS 684.12 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2014.076
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
03.07.2014 01.07.2014 Erlass Erstfassung GS 2014.076 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2014.076
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 03.07.2014 01.07.2014 Erstfassung GS 2014.076 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2014.076
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