Münz5DMBek 1974-11
DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Kant-Gedenkmünze)

Münz5DMBek 1974-11
Ausfertigungsdatum: 06.11.1974
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Kant-Gedenkmünze) vom 6. November 1974 (BGBl. I S. 2907)"

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(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 323) ist aus Anlaß des 250. Geburtstages von Immanuel Kant eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte im Bayerischen Hauptmünzamt München, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 4. Dezember 1974 in den Verkehr gebracht.
(3) Der Entwurf der Münze stammt von Frau Doris Waschk-Balz, 2 Hamburg-Övelgönne.
(4) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(5) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(6) Die Bildseite zeigt als Gesamtkomposition das Portrait Kants, den Namenszug des Philosophen und die Aufschrift
"geb. 1724 gest. 1804 IMMANUEL KANT".
(7) Auf der Wertseite sind in der oberen rechten Hälfte der Münze der Adler - in stilistischer Übereinstimmung mit der Bildseite - und in der unteren Hälfte - von links nach rechts gestaffelt - die Aufschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . 1974 . 5 DEUTSCHE MARK"
untergebracht.
(8) Das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes ist am äußeren unteren Rand des Bogens der Wertziffer 5 angebracht.
(9) Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift
"ACHTUNG FUERS MORALISCHE GESETZ".
Zwischen den Wörtern "GESETZ" und "ACHTUNG" sind drei punktförmige Vertiefungen eingeprägt.
(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel

Der Bundesminister der Finanzen

  Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1974, 2908
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