Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung - EinbTestV)
EinbTestV
Ausfertigungsdatum: 05.08.2008
Vollzitat:
"Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 (BGBl. I S. 1649), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 211) geändert worden ist"
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 21.6.2024 I Nr. 211
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.9.2008 +++)
Eingangsformel
Auf Grund des § 10 Abs. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der durch Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:
§ 1 Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs
(1) Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei denen jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige gewählt werden muss.
(2) Die aus dem Fragenkatalog in Anlage 1 erstellten 100 Fragebögen enthalten 33 Fragen, darunter jeweils drei aus den Fragen, die sich auf das Bundesland beziehen, in dem der Prüfungsteilnehmer wohnt. Die Fragebögen werden nicht veröffentlicht.
(3) Der Einbürgerungstest ist bestanden, wenn unter Aufsicht innerhalb von 60 Minuten mindestens 17 der 33 Fragen eines Fragebogens richtig beantwortet worden sind.
(4) Über das Bestehen wird eine Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck ausgestellt. Sie gilt bei Wohnsitzwechsel auch gegenüber der dann zuständigen Behörde fort.
(5) Grundstruktur und Lerninhalte des Einbürgerungskurses ergeben sich aus dem Rahmencurriculum in Anlage 2, das für die Durchführung von Einbürgerungskursen verbindlich ist.
§ 2 Verfahren des Einbürgerungstests unter Mitnutzung von Prüfstellen des Bundesamtes
(1) Für die technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests können nach Maßgabe von Verwaltungsvereinbarungen der Länder mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) die Prüfstellen genutzt werden, die dieses den Ländern aus dem Kreis seiner Träger benennt, die es für seinen eigenen Test zum Orientierungskurs nach der Integrationskursverordnung zugelassen hat und bundesweit vorhält. Das Bundesamt stellt pro Prüfungsteilnehmer eine Kostenpauschale von 25 Euro in Rechnung.
(2) Im Verfahren nach Absatz 1 vereinbart die Person, die den Einbürgerungstest ablegen möchte, mit einer ihr von der zuständigen Einbürgerungsbehörde benannten Prüfstelle einen Prüfungstermin unter Angabe der in § 4 Satz 1 genannten Daten. Ein Anbieter eines Einbürgerungskurses, der nicht selbst zum Kreis der vom Bundesamt zugelassenen Prüfstellen gehört, kann für seine Teilnehmer einen kursbezogenen Prüfungstermin mit einer Prüfstelle vereinbaren.
(3) Die Prüfstelle erhält für jeden Prüfungsteilnehmer einen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen, der nicht mit denen anderer Prüfungsteilnehmer desselben Prüfungstermins identisch ist. Die Identität des Prüfungsteilnehmers ist anhand eines amtlichen Identitätspapiers zu prüfen.
§ 3 Verfahren des Einbürgerungstests über Landesstellen
In dem Fall, dass ein Land die gesamte technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests in seinem Zuständigkeitsbereich selbst mittels seiner Behörden oder von ihm beauftragter Stellen organisiert, erhält es die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen und sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf entsprechend § 2 Abs. 3 sowie für die Testauswertung und die Ausstellung einer Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck.
§ 4 Datenerhebung und -verarbeitung
Im Verfahren nach § 2 Abs. 1 darf das Bundesamt über die Prüfstelle zum Zwecke der Durchführung des Einbürgerungstests und der Ausstellung der Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift der Prüfungsteilnehmer erheben und verwenden. Die Daten sind spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung zu löschen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.
Anlage 1 Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen
Vorbemerkung:
Es handelt sich um insgesamt 310 Fragen, davon
300 allgemeine Fragen (Teil I):
aus den Themenfeldern des Rahmencurriculums zum Einbürgerungskurs
• „Leben in der Demokratie“,
• „Geschichte und Verantwortung“,
• „Mensch und Gesellschaft,
und
10 landesbezogene Fragen (Teil II),
die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.
Teil I
Allgemeine Fragen
1. In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …
□
hier Religionsfreiheit gilt.
□
die Menschen Steuern zahlen.
□
die Menschen das Wahlrecht haben.
□
hier Meinungsfreiheit gilt.
2. In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
□
Geschichtsunterricht teilnimmt.
□
Religionsunterricht teilnimmt.
□
Politikunterricht teilnimmt.
□
Sprachunterricht teilnimmt.
3. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?
□
Alle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen sich an die Gesetze halten.
□
Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
□
Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
□
Die Gerichte machen die Gesetze.
4. Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
□
Waffenbesitz
□
Faustrecht
□
Meinungsfreiheit
□
Selbstjustiz
5. Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?
□
Man darf Geld annehmen, wenn man dafür einen bestimmten Kandidaten/eine bestimmte Kandidatin wählt.
□
Nur Personen, die noch nie im Gefängnis waren, dürfen wählen.
□
Der Wähler darf bei der Wahl weder beeinflusst noch zu einer bestimmten Stimmabgabe gezwungen werden und keine Nachteile durch die Wahl haben.
□
Alle wahlberechtigten Personen müssen wählen.
6. Wie heißt die deutsche Verfassung?
□
Volksgesetz
□
Bundesgesetz
□
Deutsches Gesetz
□
Grundgesetz
7. Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …
□
Glaubens- und Gewissensfreiheit
□
Unterhaltung
□
Arbeit
□
Wohnung
8. Was steht
nicht
im Grundgesetz von Deutschland?
□
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
□
Alle sollen gleich viel Geld haben.
□
Jeder Mensch darf seine Meinung sagen.
□
Alle sind vor dem Gesetz gleich.
9. Welches Grundrecht gilt in Deutschland
nur
für Ausländer / Ausländerinnen? Das Grundrecht auf …
□
Schutz der Familie
□
Menschenwürde
□
Asyl
□
Meinungsfreiheit
10. Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?
□
die Prügelstrafe
□
die Folter
□
die Todesstrafe
□
die Geldstrafe
11. Wie wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland genannt?
□
Grundgesetz
□
Bundesverfassung
□
Gesetzbuch
□
Verfassungsvertrag
12. Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
□
Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
□
Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
□
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
□
Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
13. Im Parlament steht der Begriff „Opposition“ für ...
□
die regierenden Parteien.
□
die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.
□
alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5 %-Hürde erreichen konnten.
□
alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.
14.
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich
☐
Passanten auf der Straße beschimpfen darf
☐
meine Meinung im Internet äußern kann
☐
Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf
☐
meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche
15. Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
□
Militärdienst
□
Zwangsarbeit
□
freie Berufswahl
□
Arbeit im Ausland
16. Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?
□
bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
□
bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung
□
bei Diskussionen über Religionen
□
bei Kritik am Staat
17. Die deutschen Gesetze verbieten …
□
Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
□
Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
□
Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
□
Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
18. Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?
□
die Unantastbarkeit der Menschenwürde
□
das Recht auf Leben
□
Religionsfreiheit
□
Meinungsfreiheit
19. Was versteht man unter dem Recht der „Freizügigkeit“ in Deutschland?
□
Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.
□
Man kann seinen Beruf wechseln.
□
Man darf sich für eine andere Religion entscheiden.
□
Man darf sich in der Öffentlichkeit nur leicht bekleidet bewegen.
20. Eine Partei in Deutschland verfolgt das Ziel, eine Diktatur zu errichten. Sie ist dann …
□
tolerant.
□
rechtsstaatlich orientiert.
□
gesetzestreu.
□
verfassungswidrig.
21. Welches ist das Wappen der Bundesrepublik Deutschland?
□
1
□
2
□
3
□
4
22. Was für eine Staatsform hat Deutschland?
□
Monarchie
□
Diktatur
□
Republik
□
Fürstentum
23. In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen …
□
in kleinen Familienunternehmen beschäftigt.
□
ehrenamtlich für ein Bundesland tätig.
□
selbständig mit einer eigenen Firma tätig.
□
bei einer Firma oder Behörde beschäftigt.
24. Wie viele Bundesländer hat die Bundesrepublik Deutschland?
□
14
□
15
□
16
□
17
25. Was ist
kein
Bundesland der Bundesrepublik Deutschland?
□
Elsass-Lothringen
□
Nordrhein-Westfalen
□
Mecklenburg-Vorpommern
□
Sachsen-Anhalt
26. Deutschland ist …
□
eine kommunistische Republik.
□
ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
□
eine kapitalistische und soziale Monarchie.
□
ein sozialer und sozialistischer Bundesstaat.
27. Deutschland ist …
□
ein sozialistischer Staat.
□
ein Bundesstaat.
□
eine Diktatur.
□
eine Monarchie.
28. Wer wählt in Deutschland die Abgeordneten zum Bundestag?
□
das Militär
□
die Wirtschaft
□
das wahlberechtigte Volk
□
die Verwaltung
29. Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland?
□
Löwe
□
Adler
□
Bär
□
Pferd
30. Was ist
kein
Merkmal unserer Demokratie?
□
regelmäßige Wahlen
□
Pressezensur
□
Meinungsfreiheit
□
verschiedene Parteien
31. Die Zusammenarbeit von Parteien zur Bildung einer Regierung nennt man in Deutschland …
□
Einheit.
□
Koalition.
□
Ministerium.
□
Fraktion.
32. Was ist
keine
staatliche Gewalt in Deutschland?
□
Gesetzgebung
□
Regierung
□
Presse
□
Rechtsprechung
33. Welche Aussage ist richtig? In Deutschland …
□
sind Staat und Religionsgemeinschaften voneinander getrennt.
□
bilden die Religionsgemeinschaften den Staat.
□
ist der Staat abhängig von den Religionsgemeinschaften.
□
bilden Staat und Religionsgemeinschaften eine Einheit.
34. Was ist Deutschland
nicht
?
□
eine Demokratie
□
ein Rechtsstaat
□
eine Monarchie
□
ein Sozialstaat
35. Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?
□
Kirchensteuern
□
Sozialabgaben
□
Spendengeldern
□
Vereinsbeiträgen
36. Welche Maßnahme schafft in Deutschland soziale Sicherheit?
□
die Krankenversicherung
□
die Autoversicherung
□
die Gebäudeversicherung
□
die Haftpflichtversicherung
37. Wie werden die Regierungschefs / Regierungschefinnen der meisten Bundesländer in Deutschland genannt?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Senator / Senatorin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
38. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer …
□
Staatenverbund.
□
Bundesstaat.
□
Staatenbund.
□
Zentralstaat.
39. Was hat jedes deutsche Bundesland?
□
einen eigenen Außenminister / eine eigene Außenministerin
□
eine eigene Währung
□
eine eigene Armee
□
eine eigene Regierung
40. Mit welchen Worten beginnt die deutsche Nationalhymne?
□
Völker, hört die Signale …
□
Einigkeit und Recht und Freiheit …
□
Freude schöner Götterfunken …
□
Deutschland einig Vaterland …
41. Warum gibt es in einer Demokratie mehr als eine Partei?
□
weil dadurch die unterschiedlichen Meinungen der Bürger und Bürgerinnen vertreten werden
□
damit Bestechung in der Politik begrenzt wird
□
um politische Demonstrationen zu verhindern
□
um wirtschaftlichen Wettbewerb anzuregen
42. Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?
□
die Regierung
□
das Parlament
□
die Gerichte
□
die Polizei
43. Wann kann in Deutschland eine Partei verboten werden?
□
wenn ihr Wahlkampf zu teuer ist
□
wenn sie gegen die Verfassung kämpft
□
wenn sie Kritik am Staatsoberhaupt äußert
□
wenn ihr Programm eine neue Richtung vorschlägt
44. Wen kann man als Bürger / Bürgerin in Deutschland
nicht
direkt wählen?
□
Abgeordnete des EU-Parlaments
□
den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin
□
Landtagsabgeordnete
□
Bundestagsabgeordnete
45. Zu welcher Versicherung gehört die Pflegeversicherung?
□
Sozialversicherung
□
Unfallversicherung
□
Hausratversicherung
□
Haftpflicht- und Feuerversicherung
46. Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört dazu?
□
Er baut Straßen und Schulen.
□
Er verkauft Lebensmittel und Kleidung.
□
Er versorgt alle Einwohner und Einwohnerinnen kostenlos mit Zeitungen.
□
Er produziert Autos und Busse.
47. Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört
nicht
dazu?
□
Er bezahlt für alle Staatsangehörigen Urlaubsreisen.
□
Er zahlt Kindergeld.
□
Er unterstützt Museen.
□
Er fördert Sportler und Sportlerinnen.
48. Welches Organ gehört
nicht
zu den Verfassungsorganen Deutschlands?
□
der Bundesrat
□
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
□
die Bürgerversammlung
□
die Regierung
49. Wer bestimmt in Deutschland die Schulpolitik?
□
die Lehrer und Lehrerinnen
□
die Bundesländer
□
das Familienministerium
□
die Universitäten
50. Die Wirtschaftsform in Deutschland nennt man …
□
freie Zentralwirtschaft.
□
soziale Marktwirtschaft.
□
gelenkte Zentralwirtschaft.
□
Planwirtschaft.
51. Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es
nicht
, dass …
□
Menschen sich kritisch über die Regierung äußern können.
□
Bürger friedlich demonstrieren gehen dürfen.
□
Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.
□
jemand ein Verbrechen begeht und deshalb verhaftet wird.
52. Was bedeutet „Volkssouveränität“? Alle Staatsgewalt geht vom …
□
Volke aus.
□
Bundestag aus.
□
preußischen König aus.
□
Bundesverfassungsgericht aus.
53. Was bedeutet „Rechtsstaat“ in Deutschland?
□
Der Staat hat Recht.
□
Es gibt nur rechte Parteien.
□
Die Bürger und Bürgerinnen entscheiden über Gesetze.
□
Der Staat muss die Gesetze einhalten.
54. Was ist
keine
staatliche Gewalt in Deutschland?
□
Legislative
□
Judikative
□
Exekutive
□
Direktive
55. Was zeigt dieses Bild?
□
den Bundestagssitz in Berlin
□
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
□
das Bundesratsgebäude in Berlin
□
das Bundeskanzleramt in Berlin
56. Welches Amt gehört in Deutschland zur Gemeindeverwaltung?
□
Pfarramt
□
Ordnungsamt
□
Finanzamt
□
Auswärtiges Amt
57. Wer wird meistens zum Präsidenten/zur Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt?
□
der/die älteste Abgeordnete im Parlament
□
der Ministerpräsident/die Ministerpräsidentin des größten Bundeslandes
□
ein ehemaliger Bundeskanzler/eine ehemalige Bundeskanzlerin
□
ein Abgeordneter/eine Abgeordnete der stärksten Fraktion
58. Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?
□
der Präsident / die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
□
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
□
der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
□
der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin
59.
Vor wie vielen Jahren gab es erstmals eine jüdische Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands?
☐
vor etwa 300 Jahren
☐
vor etwa 700 Jahren
☐
vor etwa 1150 Jahren
☐
vor etwa 1700 Jahren
60. In Deutschland gehören der Bundestag und der Bundesrat zur …
□
Exekutive.
□
Legislative.
□
Direktive.
□
Judikative.
61. Was bedeutet „Volkssouveränität“?
□
Der König / die Königin herrscht über das Volk.
□
Das Bundesverfassungsgericht steht über der Verfassung.
□
Die Interessenverbände üben die Souveränität zusammen mit der Regierung aus.
□
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
62. Wenn das Parlament eines deutschen Bundeslandes gewählt wird, nennt man das …
□
Kommunalwahl.
□
Landtagswahl.
□
Europawahl.
□
Bundestagswahl.
63. Was gehört in Deutschland
nicht
zur Exekutive?
□
die Polizei
□
die Gerichte
□
das Finanzamt
□
die Ministerien
64. Die Bundesrepublik Deutschland ist heute gegliedert in …
□
vier Besatzungszonen.
□
einen Oststaat und einen Weststaat.
□
16 Kantone.
□
Bund, Länder und Kommunen.
65. Es gehört
nicht
zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
□
Gesetze zu entwerfen.
□
die Bundesregierung zu kontrollieren.
□
den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.
□
das Bundeskabinett zu bilden.
66.
Welche Städte haben die größten jüdischen Gemeinden in Deutschland?
☐
Berlin und München
☐
Hamburg und Essen
☐
Nürnberg und Stuttgart
☐
Worms und Speyer
67. Was ist in Deutschland vor allem eine Aufgabe der Bundesländer?
□
Verteidigungspolitik
□
Außenpolitik
□
Wirtschaftspolitik
□
Schulpolitik
68. Warum kontrolliert der Staat in Deutschland das Schulwesen?
□
weil es in Deutschland nur staatliche Schulen gibt
□
weil alle Schüler und Schülerinnen einen Schulabschluss haben müssen
□
weil es in den Bundesländern verschiedene Schulen gibt
□
weil es nach dem Grundgesetz seine Aufgabe ist
69. Die Bundesrepublik Deutschland hat einen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Wie heißt die unterste politische Stufe?
□
Stadträte
□
Landräte
□
Gemeinden
□
Bezirksämter
70. Der deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann gibt Helmut Schmidt 1974 die Ernennungsurkunde zum deutschen Bundeskanzler. Was gehört zu den Aufgaben des deutschen Bundespräsidenten / der deutschen Bundespräsidentin?
□
Er / Sie führt die Regierungsgeschäfte.
□
Er / Sie kontrolliert die Regierungspartei.
□
Er / Sie wählt die Minister / Ministerinnen aus.
□
Er / Sie schlägt den Kanzler / die Kanzlerin zur Wahl vor.
71. Wo hält sich der deutsche Bundeskanzler/die deutsche Bundeskanzlerin am häufigsten auf? Am häufigsten ist er/sie ...
□
in Bonn, weil sich dort das Bundeskanzleramt und der Bundestag befinden.
□
auf Schloss Meseberg, dem Gästehaus der Bundesregierung, um Staatsgäste zu empfangen.
□
auf Schloss Bellevue, dem Amtssitz des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin, um Staatsgäste zu empfangen.
□
in Berlin, weil sich dort das Bundeskanzleramt und der Bundestag befinden.
72.
Wie heißt der jetzige Bundeskanzler/die jetzige Bundeskanzlerin von Deutschland?
☐
Gerhard Schröder
☐
Angela Merkel
☐
Franziska Giffey
☐
Olaf Scholz
73. Die beiden größten Fraktionen im Deutschen Bundestag heißen zurzeit …
□
CDU/CSU und SPD.
□
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
□
FDP und SPD.
□
Die Linke und FDP.
74. Wie heißt das Parlament für ganz Deutschland?
□
Bundesversammlung
□
Volkskammer
□
Bundestag
□
Bundesgerichtshof
75.
Wie heißt Deutschlands heutiges Staatsoberhaupt?
☐
Frank-Walter Steinmeier
☐
Bärbel Bas
☐
Bodo Ramelow
☐
Joachim Gauck
76. Was bedeutet die Abkürzung CDU in Deutschland?
□
Christliche Deutsche Union
□
Club Deutscher Unternehmer
□
Christlicher Deutscher Umweltschutz
□
Christlich Demokratische Union
77. Was ist die Bundeswehr?
□
die deutsche Polizei
□
ein deutscher Hafen
□
eine deutsche Bürgerinitiative
□
die deutsche Armee
78. Was bedeutet die Abkürzung SPD?
□
Sozialistische Partei Deutschlands
□
Sozialpolitische Partei Deutschlands
□
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
□
Sozialgerechte Partei Deutschlands
79. Was bedeutet die Abkürzung FDP in Deutschland?
□
Friedliche Demonstrative Partei
□
Freie Deutschland Partei
□
Führende Demokratische Partei
□
Freie Demokratische Partei
80. Welches Gericht in Deutschland ist zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes?
□
Oberlandesgericht
□
Amtsgericht
□
Bundesverfassungsgericht
□
Verwaltungsgericht
81. Wer wählt den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin in Deutschland?
□
der Bundesrat
□
die Bundesversammlung
□
das Volk
□
der Bundestag
82. Wer leitet das deutsche Bundeskabinett?
□
der Bundestagspräsident/die Bundestagspräsidentin
□
der Bundespräsident/die Bundespräsidentin
□
der Bundesratspräsident/die Bundesratspräsidentin
□
der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin
83. Wer wählt den deutschen Bundeskanzler / die deutsche Bundeskanzlerin?
□
das Volk
□
die Bundesversammlung
□
der Bundestag
□
die Bundesregierung
84. Welche Hauptaufgabe hat der deutsche Bundespräsident / die deutsche Bundespräsidentin? Er / Sie …
□
regiert das Land.
□
entwirft die Gesetze.
□
repräsentiert das Land.
□
überwacht die Einhaltung der Gesetze.
85. Wer bildet den deutschen Bundesrat?
□
die Abgeordneten des Bundestages
□
die Minister und Ministerinnen der Bundesregierung
□
die Regierungsvertreter der Bundesländer
□
die Parteimitglieder
86. Wer wählt in Deutschland den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin?
□
die Bundesversammlung
□
der Bundesrat
□
das Bundesparlament
□
das Bundesverfassungsgericht
87. Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
□
der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin
□
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
□
der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
□
der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin
88. Die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundestag …
□
kontrolliert die Regierung.
□
entscheidet, wer Bundesminister / Bundesministerin wird.
□
bestimmt, wer im Bundesrat sitzt.
□
schlägt die Regierungschefs / Regierungschefinnen der Länder vor.
89. Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?
□
Verband
□
Ältestenrat
□
Fraktion
□
Opposition
90. Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …
□
den Bundesrat.
□
die Bundesversammlung.
□
den Bundestag.
□
die Bundesregierung.
91. In Deutschland kann ein Regierungswechsel in einem Bundesland Auswirkungen auf die Bundespolitik haben. Das Regieren wird …
□
schwieriger, wenn sich dadurch die Mehrheit im Bundestag ändert.
□
leichter, wenn dadurch neue Parteien in den Bundesrat kommen.
□
schwieriger, wenn dadurch die Mehrheit im Bundesrat verändert wird.
□
leichter, wenn es sich um ein reiches Bundesland handelt.
92. Was bedeutet die Abkürzung CSU in Deutschland?
□
Christlich Sichere Union
□
Christlich Süddeutsche Union
□
Christlich Sozialer Unternehmerverband
□
Christlich Soziale Union
93. Je mehr „Zweitstimmen“ eine Partei bei einer Bundestagswahl bekommt, desto …
□
weniger Erststimmen kann sie haben.
□
mehr Direktkandidaten der Partei ziehen ins Parlament ein.
□
größer ist das Risiko, eine Koalition bilden zu müssen.
□
mehr Sitze erhält die Partei im Parlament.
94. Ab welchem Alter darf man in Deutschland an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen?
□
16
□
18
□
21
□
23
95. Was gilt für die meisten Kinder in Deutschland?
□
Wahlpflicht
□
Schulpflicht
□
Schweigepflicht
□
Religionspflicht
96.
Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
☐
Kürzung sozialer Leistungen
☐
bis zu 100 Sozialstunden
☐
gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
☐
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
97. Was bezahlt man in Deutschland automatisch, wenn man fest angestellt ist?
□
Sozialversicherung
□
Sozialhilfe
□
Kindergeld
□
Wohngeld
98. Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
□
dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
□
kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.
□
muss der Bundespräsident/die Bundespräsidentin zuvor sein/ihr Einverständnis geben.
□
dürfen die Wähler/Wählerinnen dieser Abgeordneten noch einmal wählen.
99. Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?
□
Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen
□
nur Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen
□
alle Staatsangehörigen
□
nur Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen
100. Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?
□
die Lebensversicherung
□
die gesetzliche Rentenversicherung
□
die Arbeitslosenversicherung
□
die Pflegeversicherung
101. Gewerkschaften sind Interessenverbände der …
□
Jugendlichen.
□
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
□
Rentner und Renterinnen.
□
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
102. Womit kann man in der Bundesrepublik Deutschland geehrt werden, wenn man auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder sozialem Gebiet eine besondere Leistung erbracht hat? Mit dem …
□
Bundesverdienstkreuz
□
Bundesadler
□
Vaterländischen Verdienstorden
□
Ehrentitel „Held der Deutschen Demokratischen Republik
103. Was wird in Deutschland als „Ampelkoalition“ bezeichnet? Die Zusammenarbeit ...
□
der Bundestagsfraktionen von CDU und CSU
□
von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einer Regierung
□
von CSU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einer Regierung
□
der Bundestagsfraktionen von CDU und SPD
104. Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf
nicht
der Grund für diese Entlassung sein?
□
Die Frau ist lange krank und arbeitsunfähig.
□
Die Frau kam oft zu spät zur Arbeit.
□
Die Frau erledigt private Sachen während der Arbeitszeit.
□
Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.
105. Was ist eine Aufgabe von Wahlhelfern / Wahlhelferinnen in Deutschland?
□
Sie helfen alten Menschen bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine.
□
Sie schreiben die Wahlbenachrichtigungen vor der Wahl.
□
Sie geben Zwischenergebnisse an die Medien weiter.
□
Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.
106. In Deutschland helfen ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen bei den Wahlen. Was ist eine Aufgabe von Wahlhelfern / Wahlhelferinnen?
□
Sie helfen Kindern und alten Menschen beim Wählen.
□
Sie schreiben Karten und Briefe mit der Angabe des Wahllokals.
□
Sie geben Zwischenergebnisse an Journalisten weiter.
□
Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.
107. Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?
□
2 Jahre
□
4 Jahre
□
6 Jahre
□
8 Jahre
108. Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jeder wählen, der …
□
in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
□
Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
□
seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
□
Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
109. Wie oft gibt es normalerweise Bundestagswahlen in Deutschland?
□
alle drei Jahre
□
alle vier Jahre
□
alle fünf Jahre
□
alle sechs Jahre
110. Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?
□
2 Jahre
□
3 Jahre
□
4 Jahre
□
5 Jahre
111.
Welche Handlung mit Bezug auf den Staat Israel ist in Deutschland verboten?
☐
die Politik Israels öffentlich kritisieren
☐
das Aufhängen einer israelischen Flagge auf dem Privatgrundstück
☐
eine Diskussion über die Politik Israels
☐
der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels
112. Die Wahlen in Deutschland sind …
□
speziell.
□
geheim.
□
berufsbezogen.
□
geschlechtsabhängig.
113. Wahlen in Deutschland gewinnt die Partei, die …
□
die meisten Stimmen bekommt.
□
die meisten Männer mehrheitlich gewählt haben.
□
die meisten Stimmen bei den Arbeitern / Arbeiterinnen bekommen hat.
□
die meisten Erststimmen für ihren Kanzlerkandidaten /ihre Kanzlerkandidatin erhalten hat.
114. An demokratischen Wahlen in Deutschland teilzunehmen ist …
□
eine Pflicht.
□
ein Recht.
□
ein Zwang.
□
eine Last.
115. Was bedeutet „aktives Wahlrecht“ in Deutschland?
□
Man kann gewählt werden.
□
Man muss wählen gehen.
□
Man kann wählen.
□
Man muss zur Auszählung der Stimmen gehen.
116. Wenn Sie bei einer Bundestagswahl in Deutschland wählen dürfen, heißt das …
□
aktive Wahlkampagne.
□
aktives Wahlverfahren.
□
aktiver Wahlkampf.
□
aktives Wahlrecht.
117. Wie viel Prozent der Zweitstimmen müssen Parteien mindestens bekommen, um in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden?
□
3 %
□
4 %
□
5 %
□
6 %
118.
Wer darf bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden?
☐
nur Deutsche
☐
nur Israelis
☐
nur religiöse Menschen
☐
alle Menschen
119. Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?
□
Alle verurteilten Straftäter / Straftäterinnen dürfen nicht wählen.
□
Wenn ich wählen gehen möchte, muss mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin mir frei geben.
□
Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.
□
Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.
120. Das Wahlsystem in Deutschland ist ein …
□
Zensuswahlrecht.
□
Dreiklassenwahlrecht.
□
Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
□
allgemeines Männerwahlrecht.
121. Eine Partei möchte in den Deutschen Bundestag. Sie muss aber einen Mindestanteil an Wählerstimmen haben. Das heißt …
□
5 %-Hürde.
□
Zulassungsgrenze.
□
Basiswert.
□
Richtlinie.
122. Welchem Grundsatz unterliegen Wahlen in Deutschland? Wahlen in Deutschland sind …
□
frei, gleich, geheim.
□
offen, sicher, frei.
□
geschlossen, gleich, sicher.
□
sicher, offen, freiwillig.
123. Was ist in Deutschland die „5 %-Hürde“?
□
Abstimmungsregelung im Bundestag für kleine Parteien
□
Anwesenheitskontrolle im Bundestag für Abstimmungen
□
Mindestanteil an Wählerstimmen, um ins Parlament zu kommen
□
Anwesenheitskontrolle im Bundesrat für Abstimmungen
124. Die Bundestagswahl in Deutschland ist die Wahl …
□
des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin.
□
der Parlamente der Länder.
□
des Parlaments für Deutschland.
□
des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin.
125. In einer Demokratie ist eine Funktion von regelmäßigen Wahlen, …
□
die Bürger und Bürgerinnen zu zwingen, ihre Stimme abzugeben.
□
nach dem Willen der Wählermehrheit den Wechsel der Regierung zu ermöglichen.
□
im Land bestehende Gesetze beizubehalten.
□
den Armen mehr Macht zu geben.
126. Was bekommen wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen in Deutschland vor einer Wahl?
□
eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde
□
eine Wahlerlaubnis vom Bundespräsidenten / von der Bundespräsidentin
□
eine Benachrichtigung von der Bundesversammlung
□
eine Benachrichtigung vom Pfarramt
127. Warum gibt es die 5 %-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …
□
die Programme von vielen kleinen Parteien viele Gemeinsamkeiten haben.
□
die Bürger und Bürgerinnen bei vielen kleinen Parteien die Orientierung verlieren können.
□
viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren.
□
die kleinen Parteien nicht so viel Geld haben, um die Politiker und Politikerinnen zu bezahlen.
128. Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …
□
Abgeordnete.
□
Kanzler / Kanzlerinnen.
□
Botschafter / Botschafterinnen.
□
Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.
129. Vom Volk gewählt wird in Deutschland …
□
der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin.
□
der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin eines Bundeslandes.
□
der Bundestag.
□
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin.
130. Welcher Stimmzettel wäre bei einer Bundestagswahl gültig?
□
1
□
2
□
3
□
4
131. In Deutschland ist ein Bürgermeister / eine Bürgermeisterin …
□
der Leiter / die Leiterin einer Schule.
□
der Chef / die Chefin einer Bank.
□
das Oberhaupt einer Gemeinde.
□
der / die Vorsitzende einer Partei.
132. Viele Menschen in Deutschland arbeiten in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Was bedeutet das?
□
Sie arbeiten als Soldaten / Soldatinnen.
□
Sie arbeiten freiwillig und unbezahlt in Vereinen und Verbänden.
□
Sie arbeiten in der Bundesregierung.
□
Sie arbeiten in einem Krankenhaus und verdienen dabei Geld.
133. Was ist bei Bundestags- und Landtagswahlen in Deutschland erlaubt?
□
Der Ehemann wählt für seine Frau mit.
□
Man kann durch Briefwahl seine Stimme abgeben.
□
Man kann am Wahltag telefonisch seine Stimme abgeben.
□
Kinder ab dem Alter von 14 Jahren dürfen wählen.
134. Man will die Buslinie abschaffen, mit der Sie immer zur Arbeit fahren. Was können Sie machen, um die Buslinie zu erhalten?
□
Ich beteilige mich an einer Bürgerinitiative für die Erhaltung der Buslinie oder gründe selber eine Initiative.
□
Ich werde Mitglied in einem Sportverein und trainiere Rad fahren.
□
Ich wende mich an das Finanzamt, weil ich als Steuerzahler / Steuerzahlerin ein Recht auf die Buslinie habe.
□
Ich schreibe einen Brief an das Forstamt der Gemeinde.
135. Wen vertreten die Gewerkschaften in Deutschland?
□
große Unternehmen
□
kleine Unternehmen
□
Selbstständige
□
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
136. Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
□
falscher Nebenkostenabrechnung.
□
ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
□
Problemen mit den Nachbarn / Nachbarinnen.
□
Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
137. Welches Gericht ist in Deutschland bei Konflikten in der Arbeitswelt zuständig?
□
das Familiengericht
□
das Strafgericht
□
das Arbeitsgericht
□
das Amtsgericht
138. Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?
□
weiter arbeiten und freundlich zum Chef / zur Chefin sein
□
ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin führen
□
Kündigungsschutzklage erheben
□
den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen
139. Wann kommt es in Deutschland zu einem Prozess vor Gericht? Wenn jemand …
□
zu einer anderen Religion übertritt.
□
eine Straftat begangen hat und angeklagt wird.
□
eine andere Meinung als die der Regierung vertritt.
□
sein Auto falsch geparkt hat und es abgeschleppt wird.
140. Was macht ein Schöffe / eine Schöffin in Deutschland? Er / Sie …
□
entscheidet mit Richtern / Richterinnen über Schuld und Strafe.
□
gibt Bürgern / Bürgerinnen rechtlichen Rat.
□
stellt Urkunden aus.
□
verteidigt den Angeklagten / die Angeklagte.
141. Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?
□
ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin
□
ein Richter / eine Richterin
□
ein Schöffe / eine Schöffin
□
ein Staatsanwalt / eine Staatsanwältin
142. Was ist die Hauptaufgabe eines Richters / einer Richterin in Deutschland? Ein Richter / eine Richterin …
□
vertritt Bürger und Bürgerinnen vor einem Gericht.
□
arbeitet an einem Gericht und spricht Urteile.
□
ändert Gesetze.
□
betreut Jugendliche vor Gericht.
143. Ein Richter / eine Richterin in Deutschland gehört zur …
□
Judikative.
□
Exekutive.
□
Operative.
□
Legislative.
144. Ein Richter / eine Richterin gehört in Deutschland zur …
□
vollziehenden Gewalt.
□
rechtsprechenden Gewalt.
□
planenden Gewalt.
□
gesetzgebenden Gewalt.
145. In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet ein Richter / eine Richterin? Für die …
□
Judikative
□
Exekutive
□
Presse
□
Legislative
146. Wie nennt man in Deutschland ein Verfahren vor einem Gericht?
□
Programm
□
Prozedur
□
Protokoll
□
Prozess
147. Was ist die Arbeit eines Richters / einer Richterin in Deutschland?
□
Deutschland regieren
□
Recht sprechen
□
Pläne erstellen
□
Gesetze erlassen
148. Was ist eine Aufgabe der Polizei in Deutschland?
□
das Land zu verteidigen
□
die Bürgerinnen und Bürger abzuhören
□
die Gesetze zu beschließen
□
die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen
149.
Was ist ein Beispiel für antisemitisches Verhalten?
☐
ein jüdisches Fest besuchen
☐
die israelische Regierung kritisieren
☐
den Holocaust leugnen
☐
gegen Juden Fußball spielen
150. Ein Gerichtsschöffe / eine Gerichtsschöffin in Deutschland ist …
□
der Stellvertreter / die Stellvertreterin des Stadtoberhaupts.
□
ein ehrenamtlicher Richter / eine ehrenamtliche Richterin.
□
ein Mitglied eines Gemeinderats.
□
eine Person, die Jura studiert hat.
151. Wer baute die Mauer in Berlin?
□
Großbritannien
□
die DDR
□
die Bundesrepublik Deutschland
□
die USA
152. Wann waren die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler in Deutschland an der Macht?
□
1918 bis 1923
□
1932 bis 1950
□
1933 bis 1945
□
1945 bis 1989
153. Was war am 8. Mai 1945?
□
Tod Adolf Hitlers
□
Beginn des Berliner Mauerbaus
□
Wahl von Konrad Adenauer zum Bundeskanzler
□
Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa
154. Wann war der Zweite Weltkrieg zu Ende?
□
1933
□
1945
□
1949
□
1961
155. Wann waren die Nationalsozialisten in Deutschland an der Macht?
□
1888 bis 1918
□
1921 bis 1934
□
1933 bis 1945
□
1949 bis 1963
156. In welchem Jahr wurde Hitler Reichskanzler?
□
1923
□
1927
□
1933
□
1936
157. Die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler errichteten 1933 in Deutschland …
□
eine Diktatur.
□
einen demokratischen Staat.
□
eine Monarchie.
□
ein Fürstentum.
158. Das „Dritte Reich“ war eine …
□
Diktatur.
□
Demokratie.
□
Monarchie.
□
Räterepublik.
159. Was gab es in Deutschland
nicht
während der Zeit des Nationalsozialismus?
□
freie Wahlen
□
Pressezensur
□
willkürliche Verhaftungen
□
Verfolgung der Juden
160. Welcher Krieg dauerte von 1939 bis 1945?
□
der Erste Weltkrieg
□
der Zweite Weltkrieg
□
der Vietnamkrieg
□
der Golfkrieg
161. Was kennzeichnete den NS-Staat? Eine Politik …
□
des staatlichen Rassismus
□
der Meinungsfreiheit
□
der allgemeinen Religionsfreiheit
□
der Entwicklung der Demokratie
162. Claus Schenk Graf von Stauffenberg wurde bekannt durch …
□
eine Goldmedaille bei den Olympischen Spielen 1936.
□
den Bau des Reichstagsgebäudes.
□
den Aufbau der Wehrmacht.
□
das Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944.
163. In welchem Jahr zerstörten die Nationalsozialisten Synagogen und jüdische Geschäfte in Deutschland?
□
1925
□
1930
□
1938
□
1945
164. Was passierte am 9. November 1938 in Deutschland?
□
Mit dem Angriff auf Polen beginnt der Zweite Weltkrieg.
□
Die Nationalsozialisten verlieren eine Wahl und lösen den Reichstag auf.
□
Jüdische Geschäfte und Synagogen werden durch Nationalsozialisten und ihre Anhänger zerstört.
□
Hitler wird Reichspräsident und lässt alle Parteien verbieten.
165. Wie hieß der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland?
□
Konrad Adenauer
□
Kurt Georg Kiesinger
□
Helmut Schmidt
□
Willy Brandt
166. Bei welchen Demonstrationen in Deutschland riefen die Menschen „Wir sind das Volk“?
□
beim Arbeiteraufstand 1953 in der DDR
□
bei den Demonstrationen 1968 in der Bundesrepublik Deutschland
□
bei den Anti-Atomkraft-Demonstrationen 1985 in der Bundesrepublik Deutschland
□
bei den Montagsdemonstrationen 1989 in der DDR
167. Welche Länder wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland als „Alliierte Besatzungsmächte“ bezeichnet?
□
Sowjetunion, Großbritannien, Polen, Schweden
□
Frankreich, Sowjetunion, Italien, Japan
□
USA, Sowjetunion, Spanien, Portugal
□
USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich
168. Welches Land war
keine
„Alliierte Besatzungsmacht“ in Deutschland?
□
USA
□
Sowjetunion
□
Frankreich
□
Japan
169. Wann wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet?
□
1939
□
1945
□
1949
□
1951
170. Was gab es während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland?
□
das Verbot von Parteien
□
das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit
□
Pressefreiheit
□
den Schutz der Menschenwürde
171. Soziale Marktwirtschaft bedeutet, die Wirtschaft …
□
steuert sich allein nach Angebot und Nachfrage.
□
wird vom Staat geplant und gesteuert, Angebot und Nachfrage werden nicht berücksichtigt.
□
richtet sich nach der Nachfrage im Ausland.
□
richtet sich nach Angebot und Nachfrage, aber der Staat sorgt für einen sozialen Ausgleich.
172. In welcher Besatzungszone wurde die DDR gegründet? In der …
□
amerikanischen Besatzungszone
□
französischen Besatzungszone
□
britischen Besatzungszone
□
sowjetischen Besatzungszone
173. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gründungsmitglied …
□
des Nordatlantikpakts (NATO).
□
der Vereinten Nationen (VN).
□
der Europäischen Union (EU).
□
des Warschauer Pakts.
174. Wann wurde die DDR gegründet?
□
1947
□
1949
□
1953
□
1956
175. Wie viele Besatzungszonen gab es in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg?
□
3
□
4
□
5
□
6
176. Wie waren die Besatzungszonen Deutschlands nach 1945 verteilt?
□
1=Großbritannien, 2=Sowjetunion, 3=Frankreich, 4=USA
□
1=Sowjetunion, 2=Großbritannien, 3=USA, 4=Frankreich
□
1=Großbritannien, 2=Sowjetunion, 3=USA, 4=Frankreich
□
1=Großbritannien, 2=USA, 3=Sowjetunion, 4=Frankreich
177. Welche deutsche Stadt wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in vier Sektoren aufgeteilt?
□
München
□
Berlin
□
Dresden
□
Frankfurt/Oder
178. Vom Juni 1948 bis zum Mai 1949 wurden die Bürger und Bürgerinnen von West-Berlin durch eine Luftbrücke versorgt. Welcher Umstand war dafür verantwortlich?
□
Für Frankreich war eine Versorgung der West-Berliner Bevölkerung mit dem Flugzeug kostengünstiger.
□
Die amerikanischen Soldaten / Soldatinnen hatten beim Landtransport Angst vor Überfällen.
□
Für Großbritannien war die Versorgung über die Luftbrücke schneller.
□
Die Sowjetunion unterbrach den gesamten Verkehr auf dem Landwege.
179. Wie endete der Zweite Weltkrieg in Europa offiziell?
□
mit dem Tod Adolf Hitlers
□
durch die bedingungslose Kapitulation Deutschlands
□
mit dem Rückzug der Deutschen aus den besetzten Gebieten
□
durch eine Revolution in Deutschland
180. Der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland war …
□
Ludwig Erhard.
□
Willy Brandt.
□
Konrad Adenauer.
□
Gerhard Schröder.
181. Was wollte Willy Brandt mit seinem Kniefall 1970 im ehemaligen jüdischen Ghetto in Warschau ausdrücken?
□
Er hat sich den ehemaligen Alliierten unterworfen.
□
Er bat Polen und die polnischen Juden um Vergebung.
□
Er zeigte seine Demut vor dem Warschauer Pakt.
□
Er sprach ein Gebet am Grab des Unbekannten Soldaten.
182.
Wie heißt das jüdische Gebetshaus?
☐
Basilika
☐
Moschee
☐
Synagoge
☐
Kirche
183. Wann war in der Bundesrepublik Deutschland das „Wirtschaftswunder“?
□
40er Jahre
□
50er Jahre
□
70er Jahre
□
80er Jahre
184.
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Staat Israel gegründet?
☐
eine Resolution der Vereinten Nationen
☐
ein Beschluss des Zionistenkongresses
☐
ein Vorschlag der Bundesregierung
☐
ein Vorschlag der UdSSR
185. Wofür stand der Ausdruck „Eiserner Vorhang“? Für die Abschottung …
□
des Warschauer Pakts gegen den Westen
□
Norddeutschlands gegen Süddeutschland
□
Nazi-Deutschlands gegen die Alliierten
□
Europas gegen die USA
186. Im Jahr 1953 gab es in der DDR einen Aufstand, an den lange Zeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Feiertag erinnerte. Wann war das?
□
1. Mai
□
17. Juni
□
20. Juli
□
9. November
187.
Welcher deutsche Staat hatte eine schwarz-rot-goldene Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz?
☐ | Preußen |
☐ | Bundesrepublik Deutschland |
☐ | „Drittes Reich“ |
☐ | DDR |
188. In welchem Jahr wurde die Mauer in Berlin gebaut?
□
1953
□
1956
□
1959
□
1961
189. Wann baute die DDR die Mauer in Berlin?
□
1919
□
1933
□
1961
□
1990
190. Was bedeutet die Abkürzung DDR?
□
Dritter Deutscher Rundfunk
□
Die Deutsche Republik
□
Dritte Deutsche Republik
□
Deutsche Demokratische Republik
191. Wann wurde die Mauer in Berlin für alle geöffnet?
□
1987
□
1989
□
1992
□
1995
192. Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
□
Brandenburg
□
Bayern
□
Saarland
□
Hessen
193. Von 1961 bis 1989 war Berlin …
□
ohne Bürgermeister.
□
ein eigener Staat.
□
durch eine Mauer geteilt.
□
nur mit dem Flugzeug erreichbar.
194. Am 3. Oktober feiert man in Deutschland den Tag der Deutschen …
□
Einheit.
□
Nation.
□
Bundesländer.
□
Städte.
195. Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
□
Hessen
□
Sachsen-Anhalt
□
Nordrhein-Westfalen
□
Saarland
196. Warum nennt man die Zeit im Herbst 1989 in der DDR „Die Wende“? In dieser Zeit veränderte sich die DDR politisch …
□
von einer Diktatur zur Demokratie.
□
von einer liberalen Marktwirtschaft zum Sozialismus.
□
von einer Monarchie zur Sozialdemokratie.
□
von einem religiösen Staat zu einem kommunistischen Staat.
197. Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
□
Thüringen
□
Hessen
□
Bayern
□
Bremen
198. Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
□
Bayern
□
Niedersachsen
□
Sachsen
□
Baden-Württemberg
199. Mit der Abkürzung „Stasi“ meinte man in der DDR …
□
das Parlament.
□
das Ministerium für Staatssicherheit.
□
eine regierende Partei.
□
das Ministerium für Volksbildung.
200. Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
□
Hessen
□
Schleswig-Holstein
□
Mecklenburg-Vorpommern
□
Saarland
201. Welche der folgenden Auflistungen enthält nur Bundesländer, die zum Gebiet der früheren DDR gehörten?
□
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg
□
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
□
Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen
□
Sachsen, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg
202. Zu wem gehörte die DDR im „Kalten Krieg“?
□
zu den Westmächten
□
zum Warschauer Pakt
□
zur NATO
□
zu den blockfreien Staaten
203. Wie hieß das Wirtschaftssystem der DDR?
□
Marktwirtschaft
□
Planwirtschaft
□
Angebot und Nachfrage
□
Kapitalismus
204. Wie wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu einem Staat?
□
Die Bundesrepublik Deutschland hat die DDR besetzt.
□
Die heutigen fünf östlichen Bundesländer sind der Bundesrepublik Deutschland beigetreten.
□
Die westlichen Bundesländer sind der DDR beigetreten.
□
Die DDR hat die Bundesrepublik Deutschland besetzt.
205. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …
□
zur Europäischen Union.
□
zum Warschauer Pakt.
□
zur OPEC.
□
zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.
206.
Woran erinnern die sogenannten „Stolpersteine“ in Deutschland?
☐
an berühmte deutsche Politikerinnen und Politiker
☐
an die Opfer des Nationalsozialismus
☐
an Verkehrstote
☐
an bekannte jüdische Musiker
207. In welchem Militärbündnis war die DDR Mitglied?
□
in der NATO
□
im Rheinbund
□
im Warschauer Pakt
□
im Europabündnis
208. Was war die „Stasi“?
□
der Geheimdienst im „Dritten Reich“
□
eine berühmte deutsche Gedenkstätte
□
der Geheimdienst der DDR
□
ein deutscher Sportverein während des Zweiten Weltkrieges
209. Welches war das Wappen der Deutschen Demokratischen Republik?
□
1
□
2
□
3
□
4
210. Was ereignete sich am 17. Juni 1953 in der DDR?
□
der feierliche Beitritt zum Warschauer Pakt
□
landesweite Streiks und ein Volksaufstand
□
der 1. SED-Parteitag
□
der erste Besuch Fidel Castros
211. Welcher Politiker steht für die „Ostverträge“?
□
Helmut Kohl
□
Willy Brandt
□
Michail Gorbatschow
□
Ludwig Erhard
212. Wie heißt Deutschland mit vollem Namen?
□
Bundesstaat Deutschland
□
Bundesländer Deutschland
□
Bundesrepublik Deutschland
□
Bundesbezirk Deutschland
213.
Wie viele Einwohner hat Deutschland?
☐
70 Millionen
☐
78 Millionen
☐
84 Millionen
☐
90 Millionen
214. Welche Farben hat die deutsche Flagge?
□
schwarz-rot-gold
□
rot-weiß-schwarz
□
schwarz-rot-grün
□
schwarz-gelb-rot
215. Wer wird als „Kanzler der Deutschen Einheit“ bezeichnet?
□
Gerhard Schröder
□
Helmut Kohl
□
Konrad Adenauer
□
Helmut Schmidt
216.
Welches Symbol ist im Plenarsaal des Deutschen Bundestages zu sehen?
☐ | der Bundesadler |
☐ | die Fahne der Stadt Berlin |
☐ | der Reichsadler |
☐ | die Reichskrone |
217. In welchem Zeitraum gab es die Deutsche Demokratische Republik (DDR)?
□
1919 bis 1927
□
1933 bis 1945
□
1945 bis 1961
□
1949 bis 1990
218. Wie viele Bundesländer kamen bei der Wiedervereinigung 1990 zur Bundesrepublik Deutschland hinzu?
□
4
□
5
□
6
□
7
219. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Grenzen von heute seit …
□
1933.
□
1949.
□
1971.
□
1990.
220.
Der 27. Januar ist in Deutschland ein offizieller Gedenktag. Woran erinnert dieser Tag?
☐
an das Ende des Zweiten Weltkrieges
☐
an die Verabschiedung des Grundgesetzes
☐
an die Wiedervereinigung Deutschlands
☐
an die Opfer des Nationalsozialismus (Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz)
221. Deutschland ist Mitglied des Schengener Abkommens. Was bedeutet das?
□
Deutsche können in viele Länder Europas ohne Passkontrolle reisen.
□
Alle Menschen können ohne Personenkontrolle in Deutschland einreisen.
□
Deutsche können ohne Passkontrolle in jedes Land reisen.
□
Deutsche können in jedem Land mit dem Euro bezahlen.
222. Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
□
Ungarn
□
Portugal
□
Spanien
□
Schweiz
223. Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
□
Rumänien
□
Bulgarien
□
Polen
□
Griechenland
224. Was bedeutet die Abkürzung EU?
□
Europäische Unternehmen
□
Europäische Union
□
Einheitliche Union
□
Euro Union
225. In welchem anderen Land gibt es eine große deutschsprachige Bevölkerung?
□
Tschechien
□
Norwegen
□
Spanien
□
Österreich
226.
Welche ist die Flagge der Europäischen Union?
① | ② | ||
③ | ④ |
☐ | 1 |
☐ | 2 |
☐ | 3 |
☐ | 4 |
227. Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
□
Finnland
□
Dänemark
□
Norwegen
□
Schweden
228. Wie wird der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 allgemein genannt?
□
NATO-Osterweiterung
□
EU-Osterweiterung
□
Deutsche Wiedervereinigung
□
Europäische Gemeinschaft
229. Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
□
Spanien
□
Bulgarien
□
Norwegen
□
Luxemburg
230. Das Europäische Parlament wird regelmäßig gewählt, nämlich alle …
□
5 Jahre.
□
6 Jahre.
□
7 Jahre.
□
8 Jahre.
231. Was bedeutet der Begriff „europäische Integration“?
□
Damit sind amerikanische Einwanderer in Europa gemeint.
□
Der Begriff meint den Einwanderungsstopp nach Europa.
□
Damit sind europäische Auswanderer in den USA gemeint.
□
Der Begriff meint den Zusammenschluss europäischer Staaten zur EU.
232. Wer wird bei der Europawahl gewählt?
□
die Europäische Kommission
□
die Länder, die in die EU eintreten dürfen
□
die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
□
die europäische Verfassung
233. Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
□
Tschechien
□
Bulgarien
□
Griechenland
□
Portugal
234.
Wo ist ein Sitz des Europäischen Parlaments?
☐
London
☐
Paris
☐
Berlin
☐
Straßburg
235. Der französische Staatspräsident François Mitterrand und der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl gedenken in Verdun gemeinsam der Toten beider Weltkriege. Welches Ziel der Europäischen Union wird bei diesem Treffen deutlich?
□
Freundschaft zwischen England und Deutschland
□
Reisefreiheit in alle Länder der EU
□
Frieden und Sicherheit in den Ländern der EU
□
einheitliche Feiertage in den Ländern der EU
236. Wie viele Mitgliedstaaten hat die EU heute?
□
21
□
23
□
25
□
27
237. 2007 wurde das 50-jährige Jubiläum der „Römischen Verträge“ gefeiert. Was war der Inhalt der Verträge?
□
Beitritt Deutschlands zur NATO
□
Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
□
Verpflichtung Deutschlands zu Reparationsleistungen
□
Festlegung der Oder-Neiße-Linie als Ostgrenze
238. An welchen Orten arbeitet das Europäische Parlament?
□
Paris, London und Den Haag
□
Straßburg, Luxemburg und Brüssel
□
Rom, Bern und Wien
□
Bonn, Zürich und Mailand
239. Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?
□
durch die „Hamburger Verträge“
□
durch die „Römischen Verträge“
□
durch die „Pariser Verträge“
□
durch die „Londoner Verträge“
240. Seit wann bezahlt man in Deutschland mit dem Euro in bar?
□
1995
□
1998
□
2002
□
2005
241. Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?
□
Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.
□
Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.
□
Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.
□
Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.
242. Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?
□
der Staat
□
die Bundesländer
□
die Eltern/die Erziehungsberechtigten
□
die Schulen
243. Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?
□
Sie müssen die Demonstration anmelden.
□
Sie müssen nichts tun. Man darf in Deutschland jederzeit überall demonstrieren.
□
Sie können gar nichts tun, denn Demonstrationen sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
□
Maik und Sybille müssen einen neuen Verein gründen, weil nur Vereine demonstrieren dürfen.
244. Welchen Schulabschluss braucht man normalerweise, um an einer Universität in Deutschland ein Studium zu beginnen?
□
das Abitur
□
ein Diplom
□
die Prokura
□
eine Gesellenprüfung
245. Wer darf in Deutschland
nicht
als Paar zusammenleben?
□
Hans (20 Jahre) und Marie (19 Jahre)
□
Tom (20 Jahre) und Klaus (45 Jahre)
□
Sofie (35 Jahre) und Lisa (40 Jahre)
□
Anne (13 Jahre) und Tim (25 Jahre)
246. Ab welchem Alter ist man in Deutschland volljährig?
□
16
□
18
□
19
□
21
247. Eine Frau ist schwanger. Sie ist kurz vor und nach der Geburt ihres Kindes vom Gesetz besonders beschützt. Wie heißt dieser Schutz?
□
Elternzeit
□
Mutterschutz
□
Geburtsvorbereitung
□
Wochenbett
248. Die Erziehung der Kinder ist in Deutschland vor allem Aufgabe …
□
des Staates.
□
der Eltern.
□
der Großeltern.
□
der Schulen.
249. Wer ist in Deutschland hauptsächlich verantwortlich für die Kindererziehung?
□
der Staat
□
die Eltern
□
die Verwandten
□
die Schulen
250. In Deutschland hat man die besten Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz, wenn man …
□
katholisch ist.
□
gut ausgebildet ist.
□
eine Frau ist.
□
Mitglied einer Partei ist.
251. Wenn man in Deutschland ein Kind schlägt, …
□
geht das niemanden etwas an.
□
geht das nur die Familie etwas an.
□
kann man dafür nicht bestraft werden.
□
kann man dafür bestraft werden.
252. In Deutschland …
□
darf man zur gleichen Zeit nur mit einem Partner / einer Partnerin verheiratet sein.
□
kann man mehrere Ehepartner / Ehepartnerinnen gleichzeitig haben.
□
darf man nicht wieder heiraten, wenn man einmal verheiratet war.
□
darf eine Frau nicht wieder heiraten, wenn ihr Mann gestorben ist.
253. Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?
□
beim Einwohnermeldeamt
□
beim Standesamt
□
beim Ordnungsamt
□
beim Gewerbeamt
254.
In Deutschland dürfen Ehepaare sich scheiden lassen. Meistens müssen sie dazu das „Trennungsjahr“ einhalten. Was bedeutet das?
☐
Der Scheidungsprozess dauert ein Jahr
☐
Die Ehegatten sind ein Jahr verheiratet, dann ist die Scheidung möglich
☐
Das Besuchsrecht für die Kinder gilt ein Jahr
☐
Die Ehegatten führen mindestens ein Jahr getrennt ihr eigenes Leben. Danach ist die Scheidung möglich
255. Bei Erziehungsproblemen können Eltern in Deutschland Hilfe erhalten vom …
□
Ordnungsamt.
□
Schulamt.
□
Jugendamt.
□
Gesundheitsamt.
256. Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?
□
eine Erlaubnis der Polizei
□
eine Genehmigung einer Partei
□
eine Genehmigung des Einwohnermeldeamts
□
eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde
257. Eine erwachsene Frau möchte in Deutschland das Abitur nachholen. Das kann sie an …
□
einer Hochschule.
□
einem Abendgymnasium.
□
einer Hauptschule.
□
einer Privatuniversität.
258. Was darf das Jugendamt in Deutschland?
□
Es entscheidet, welche Schule das Kind besucht.
□
Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.
□
Es bezahlt das Kindergeld an die Eltern.
□
Es kontrolliert, ob das Kind einen Kindergarten besucht.
259. Das Berufsinformationszentrum BIZ bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland hilft bei der …
□
Rentenberechnung.
□
Lehrstellensuche.
□
Steuererklärung.
□
Krankenversicherung.
260. In Deutschland hat ein Kind in der Schule…
□
Recht auf unbegrenzte Freizeit.
□
Wahlfreiheit für alle Fächer.
□
Anspruch auf Schulgeld.
□
Anwesenheitspflicht.
261. Ein Mann möchte mit 30 Jahren in Deutschland sein Abitur nachholen. Wo kann er das tun? An …
□
einer Hochschule
□
einem Abendgymnasium
□
einer Hauptschule
□
einer Privatuniversität
262. Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung?
□
Niemand darf z. B. wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
□
Man darf andere Personen benachteiligen, wenn ausreichende persönliche Gründe hierfür vorliegen.
□
Niemand darf gegen Personen klagen, wenn sie benachteiligt wurden.
□
Es ist für alle Gesetz, benachteiligten Gruppen jährlich Geld zu spenden.
263. In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …
□
werden bestraft.
□
werden wie Erwachsene behandelt.
□
teilen die Strafe mit ihren Eltern.
□
werden nicht bestraft.
264. Zu welchem Fest tragen Menschen in Deutschland bunte Kostüme und Masken?
□
am Rosenmontag
□
am Maifeiertag
□
beim Oktoberfest
□
an Pfingsten
265. Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?
□
zum Einwohnermeldeamt
□
zum Ordnungsamt
□
zur Agentur für Arbeit
□
zum Standesamt
266. Wann beginnt die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland?
□
wenn die Sonne untergeht
□
wenn die Nachbarn schlafen gehen
□
um 0 Uhr, Mitternacht
□
um 22 Uhr
267. Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?
□
Sie müssen die Entscheidung der volljährigen Tochter respektieren.
□
Sie haben das Recht, die Tochter in die elterliche Wohnung zurückzuholen.
□
Sie können zur Polizei gehen und die Tochter anzeigen.
□
Sie suchen einen anderen Mann für die Tochter.
268. Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache
nicht
Deutsch ist. Was ist richtig?
□
Sie muss mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, bevor sie den Führerschein machen kann.
□
Wenn sie kein Deutsch kann, darf sie keinen Führerschein haben.
□
Sie muss den Führerschein in dem Land machen, in dem man ihre Sprache spricht.
□
Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl.
269. In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …
□
monatliches Taschengeld.
□
einen Platz in einem Sportverein.
□
einen Kindergartenplatz.
□
einen Ferienpass.
270. Die Volkshochschule in Deutschland ist eine Einrichtung …
□
für den Religionsunterricht.
□
nur für Jugendliche.
□
zur Weiterbildung.
□
nur für Rentner und Rentnerinnen.
271. Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?
□
bunte Eier verstecken
□
einen Tannenbaum schmücken
□
sich mit Masken und Kostümen verkleiden
□
Kürbisse vor die Tür stellen
272. Welche Lebensform ist in Deutschland
nicht
erlaubt?
□
Mann und Frau sind geschieden und leben mit neuen Partnern zusammen.
□
Zwei Frauen leben zusammen.
□
Ein allein erziehender Vater lebt mit seinen zwei Kindern zusammen.
□
Ein Mann ist mit zwei Frauen zur selben Zeit verheiratet.
273. Bei Erziehungsproblemen gehen Sie in Deutschland …
□
zum Arzt / zur Ärztin.
□
zum Gesundheitsamt.
□
zum Einwohnermeldeamt.
□
zum Jugendamt.
274. Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie
nicht
beachtet?
□
das Schweigerecht
□
das Briefgeheimnis
□
die Schweigepflicht
□
die Meinungsfreiheit
275. Was braucht man in Deutschland für eine Ehescheidung?
□
die Einwilligung der Eltern
□
ein Attest eines Arztes / einer Ärztin
□
die Einwilligung der Kinder
□
die Unterstützung eines Anwalts / einer Anwältin
276. Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrem Ansprechpartner / Ihrer Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
□
Ich kann nichts tun.
□
Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
□
Ich drohe der Person.
□
Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.
277. Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie …
□
kein Englisch spricht.
□
zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
□
keine Erfahrungen in diesem Beruf hat.
□
Mutter ist.
278. Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …
□
im Rollstuhl sitzt.
□
keine Erfahrung hat.
□
zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
□
kein Englisch spricht.
279. In den meisten Mietshäusern in Deutschland gibt es eine „Hausordnung“. Was steht in einer solchen „Hausordnung“? Sie nennt …
□
Regeln für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
□
alle Mieter und Mieterinnen im Haus.
□
Regeln, an die sich alle Bewohner und Bewohnerinnen halten müssen.
□
die Adresse des nächsten Ordnungsamtes.
280. Wenn Sie sich in Deutschland gegen einen falschen Steuerbescheid wehren wollen, müssen Sie …
□
nichts machen.
□
den Bescheid wegwerfen.
□
Einspruch einlegen.
□
warten, bis ein anderer Bescheid kommt.
281. Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
□
Meinungsfreiheit
□
Gleichbehandlung
□
Versammlungsfreiheit
□
Freizügigkeit
282. Welches Ehrenamt müssen deutsche Staatsbürger/Staatsbürgerinnen übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden?
□
Vereinstrainer/Vereinstrainerin
□
Wahlhelfer/Wahlhelferin
□
Bibliotheksaufsicht
□
Lehrer/Lehrerin
283. Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?
□
Ich lasse die Rechnung liegen.
□
Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.
□
Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.
□
Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.
284. Was man für die Arbeit können muss, ändert sich in Zukunft sehr schnell. Was kann man tun?
□
Es ist egal, was man lernt.
□
Erwachsene müssen auch nach der Ausbildung immer weiter lernen.
□
Kinder lernen in der Schule alles, was im Beruf wichtig ist. Nach der Schule muss man nicht weiter lernen.
□
Alle müssen früher aufhören zu arbeiten, weil sich alles ändert.
285. Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie
nicht
von ihrem Gehalt bezahlen?
□
Lohnsteuer
□
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
□
Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
□
Umsatzsteuer
286. Welche Organisation in einer Firma hilft den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei Problemen mit dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin?
□
der Betriebsrat
□
der Betriebsprüfer / die Betriebsprüferin
□
die Betriebsgruppe
□
das Betriebsmanagement
287. Sie möchten bei einer Firma in Deutschland Ihr Arbeitsverhältnis beenden. Was müssen Sie beachten?
□
die Gehaltszahlungen
□
die Arbeitszeit
□
die Kündigungsfrist
□
die Versicherungspflicht
288.
Woraus begründet sich Deutschlands besondere Verantwortung für Israel?
☐
aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU)
☐
aus den nationalsozialistischen Verbrechen gegen Juden
☐
aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
☐
aus der christlichen Tradition
289. Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …
□
seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
□
er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
□
er eine dunkle Haut hat.
□
er keine Erfahrungen im Beruf hat.
290. Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
□
eine Anzeige schreiben
□
den Fernseher reklamieren
□
das Gerät ungefragt austauschen
□
die Garantie verlängern
291. Warum muss man in Deutschland bei der Steuererklärung aufschreiben, ob man zu einer Kirche gehört oder nicht? Weil ...
□
es eine Kirchensteuer gibt, die an die Einkommen- und Lohnsteuer geknüpft ist. |
□
das für die Statistik in Deutschland wichtig ist.
□
man mehr Steuern zahlen muss, wenn man nicht zu einer Kirche gehört.
□
die Kirche für die Steuererklärung verantwortlich ist.
292. Die Menschen in Deutschland leben nach dem Grundsatz der religiösen Toleranz. Was bedeutet das?
□
Es dürfen keine Moscheen gebaut werden.
□
Alle Menschen glauben an Gott.
□
Jeder kann glauben, was er möchte.
□
Der Staat entscheidet, an welchen Gott die Menschen glauben.
293. Was ist in Deutschland ein Brauch an Ostern?
□
Kürbisse vor die Tür stellen
□
einen Tannenbaum schmücken
□
Eier bemalen
□
Raketen in die Luft schießen
294. Pfingsten ist ein …
□
christlicher Feiertag.
□
deutscher Gedenktag.
□
internationaler Trauertag.
□
bayerischer Brauch.
295. Welche Religion hat die europäische und deutsche Kultur geprägt?
□
der Hinduismus
□
das Christentum
□
der Buddhismus
□
der Islam
296. In Deutschland nennt man die letzten vier Wochen vor Weihnachten …
□
den Buß- und Bettag.
□
das Erntedankfest.
□
die Adventszeit.
□
Allerheiligen.
297. Aus welchem Land sind die meisten Migranten / Migrantinnen nach Deutschland gekommen?
□
Italien
□
Polen
□
Marokko
□
Türkei
298. In der DDR lebten vor allem Migranten aus …
□
Vietnam, Polen, Mosambik.
□
Frankreich, Rumänien, Somalia.
□
Chile, Ungarn, Simbabwe.
□
Nordkorea, Mexiko, Ägypten.
299. Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in den 50er und 60er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden, nannte man …
□
Schwarzarbeiter / Schwarzarbeiterinnen
□
Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen
□
Zeitarbeiter / Zeitarbeiterinnen
□
Schichtarbeiter / Schichtarbeiterinnen
300. Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen nach Deutschland?
□
Italien
□
Spanien
□
Portugal
□
Türkei
Teil II
Fragen für das Bundesland Baden-Württemberg
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg?
□
1
□
2
□
3
□
4
2.
Welches ist ein Landkreis in Baden-Württemberg?
☐
Mecklenburgische Seenplatte
☐
Neckar-Odenwald-Kreis
☐
Nordfriesland
☐
Altötting
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Baden-Württemberg bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Baden-Württemberg?
□
blau-weiß-rot
□
schwarz-gold
□
weiß-blau
□
grün-weiß-rot
6. Wo können Sie sich in Baden-Württemberg über politische Themen informieren?
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei der Verbraucherzentrale
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
bei den Kirchen
7. Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg heißt ...
□
Heidelberg.
□
Stuttgart.
□
Karlsruhe.
□
Mannheim.
8. Welches Bundesland ist Baden-Württemberg?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Baden-Württemberg?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Baden-Württemberg
nicht
?
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Justizminister / Justizministerin
□
Innenminister / Innenministerin
□
Außenminister / Außenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Bayern
1. Welches Wappen gehört zum Freistaat Bayern?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Landkreis in Bayern?
□
Prignitz
□
Rhein-Sieg-Kreis
□
Nordfriesland
□
Altötting
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Bayern gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Bayern bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Bayern?
□
blau-weiß-rot
□
weiß-blau
□
grün-weiß-rot
□
schwarz-gelb
6. Wo können Sie sich in Bayern über politische Themen informieren?
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
bei der Verbraucherzentrale
□
bei den Kirchen
7. Die Landeshauptstadt von Bayern heißt ...
□
Ingolstadt.
□
Regensburg.
□
Nürnberg.
□
München.
8. Welches Bundesland ist Bayern?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Bayern?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Bayern
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Berlin
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Berlin?
□
1
□
2
□
3
□
4
2.
Welches ist ein Bezirk von Berlin?
☐
Altona
☐
Prignitz
☐
Pankow
☐
Mecklenburgische Seenplatte
3. Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Berlin gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Berlin bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksverordnetenversammlung) wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Berlin?
□
blau-weiß-rot
□
weiß-rot
□
grün-weiß-rot
□
schwarz-gold
6. Wo können Sie sich in Berlin über politische Themen informieren?
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei den Kirchen
□
bei der Verbraucherzentrale
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
7. Welches Bundesland ist ein Stadtstaat?
□
Berlin
□
Saarland
□
Brandenburg
□
Hessen
8. Welches Bundesland ist Berlin?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Berlin?
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
□
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin
□
Präsident / Präsidentin des Senats
□
Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin
10. Welchen Senator / welche Senatorin hat Berlin
nicht
?
□
Finanzsenator / Finanzsenatorin
□
Innensenator / Innensenatorin
□
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
□
Justizsenator / Justizsenatorin
Teil II
Fragen für das Bundesland Brandenburg
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Brandenburg?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Landkreis in Brandenburg?
□
Prignitz
□
Rhein-Sieg-Kreis
□
Vogtlandkreis
□
Amberg-Sulzbach
2. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Brandenburg gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Brandenburg bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Brandenburg?
□
blau-weiß-rot
□
rot-weiß
□
grün-weiß-rot
□
schwarz-gelb
6. Wo können Sie sich in Brandenburg über politische Themen informieren?
□
bei den Kirchen
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
bei der Verbraucherzentrale
7. Die Landeshauptstadt von Brandenburg heißt ...
□
Potsdam.
□
Cottbus.
□
Brandenburg.
□
Frankfurt/Oder.
8. Welches Bundesland ist Brandenburg?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Brandenburg?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Brandenburg
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Bremen
1. Welches Wappen gehört zur Freien Hansestadt Bremen?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Stadtteil von Bremen?
□
Altona
□
Hemelingen
□
Pankow
□
Babelsberg
3. Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Bremen gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Bremen bei den Wahlen zur Bürgerschaft (Landtag) wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Bremen?
□
blau-weiß-rot
□
rot-weiß
□
grün-weiß-rot
□
schwarz-gold
6. Wo können Sie sich in Bremen über politische Themen informieren?
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
bei den Kirchen
□
bei der Verbraucherzentrale
7. Was ist ein deutscher Stadtstaat?
□
Bremen
□
München
□
Frankfurt
□
Erfurt
8. Welches Bundesland ist Bremen?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Bremen?
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
□
Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin
□
Präsident / Präsidentin des Senats
□
Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin
10. Welchen Senator / welche Senatorin hat Bremen
nicht
?
□
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
□
Finanzsenator / Finanzsenatorin
□
Justizsenator / Justizsenatorin
□
Innensenator / Innensenatorin
Teil II
Fragen für das Bundesland Hamburg
1. Welches Wappen gehört zur Freien und Hansestadt Hamburg?
□
1
□
2
□
3
□
4
2.
Welches ist ein Bezirk von Hamburg?
☐
Altona
☐
Hemelingen
☐
Pankow
☐
Mecklenburgische Seenplatte
3. Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Hamburg gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Hamburg bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksversammlungen) wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Hamburg?
□
blau-weiß-rot
□
weiß-rot
□
grün-weiß-rot
□
schwarz-gelb
6. Wo können Sie sich in Hamburg über politische Themen informieren?
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei der Verbraucherzentrale
□
bei den Kirchen
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
7. Welches Bundesland ist ein Stadtstaat?
□
Hamburg
□
Sachsen
□
Bayern
□
Thüringen
8. Welches Bundesland ist Hamburg?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Hamburg?
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
□
Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin
□
Regierender Senator / Regierende Senatorin
□
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin
10. Welchen Senator / welche Senatorin hat Hamburg
nicht
?
□
Justizsenator / Justizsenatorin
□
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
□
Finanzsenator / Finanzsenatorin
□
Innensenator / Innensenatorin
Teil II
Fragen für das Bundesland Hessen
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Hessen?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Landkreis in Hessen?
□
Ammerland
□
Altötting
□
Prignitz
□
Main-Taunus-Kreis
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Hessen gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Hessen bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Hessen?
□
blau-weiß-rot
□
rot-weiß
□
schwarz-gold
□
grün-weiß-rot
6. Wo können Sie sich in Hessen über politische Themen informieren?
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
bei der Verbraucherzentrale
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei den Kirchen
7. Die Landeshauptstadt von Hessen heißt ...
□
Kassel.
□
Darmstadt.
□
Frankfurt.
□
Wiesbaden.
8. Welches Bundesland ist Hessen?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Hessen?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Hessen
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern?
1 | 2 | 3 | 4 |
□
1
□
2
□
3
□
4
2.
Welches ist ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern?
☐
Prignitz
☐
Mecklenburgische Seenplatte
☐
Vogtlandkreis
☐
Rhein-Sieg-Kreis
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Mecklenburg-Vorpommern bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Mecklenburg-Vorpommern?
□
schwarz-rot-gold
□
blau-weiß-gelb-rot
□
grün-weiß-rot
□
schwarz-gelb
6. Wo können Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern über politische Themen informieren?
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
bei den Kirchen
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei der Verbraucherzentrale
7. Die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern heißt ...
□
Greifswald.
□
Schwerin.
□
Rostock.
□
Wismar.
8. Welches Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Mecklenburg-Vorpommern?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Mecklenburg-Vorpommern
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Niedersachsen
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Niedersachsen?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Landkreis in Niedersachsen?
□
Ammerland
□
Rhein-Sieg-Kreis
□
Nordfriesland
□
Vogtlandkreis
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Niedersachsen gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Niedersachsen bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Niedersachsen?
□
weiß-blau
□
schwarz-rot-gold
□
schwarz-gelb
□
blau-weiß-rot
6.
Wo können Sie sich in Niedersachsen über politische Themen informieren?
☐
bei der Landeszentrale für politische Bildung
☐
beim Ordnungsamt der Gemeinde
☐
bei der Verbraucherzentrale
☐
bei den Kirchen
7. Die Landeshauptstadt von Niedersachsen heißt …
□
Hannover.
□
Braunschweig.
□
Wolfsburg.
□
Osnabrück.
8. Welches Bundesland ist Niedersachsen?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Niedersachsen?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Niedersachsen
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen?
□
Ammerland
□
Rhein-Sieg-Kreis
□
Nordfriesland
□
Vogtlandkreis
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Nordrhein-Westfalen bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Nordrhein-Westfalen?
□
rot-weiß
□
grün-weiß-rot
□
schwarz-gold
□
blau-weiß-rot
6. Wo können Sie sich in Nordrhein-Westfalen über politische Themen informieren?
□
bei den Kirchen
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei der Verbraucherzentrale
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
7. Die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen heißt …
□
Köln.
□
Bonn.
□
Düsseldorf.
□
Dortmund.
8. Welches Bundesland ist Nordrhein-Westfalen?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Nordrhein-Westfalen?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Nordrhein-Westfalen
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Rheinland-Pfalz
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz?
□
Westerwaldkreis
□
Altötting
□
Emsland
□
Prignitz
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Rheinland-Pfalz gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Rheinland-Pfalz?
□
weiß-rot
□
schwarz-rot-gold
□
schwarz-gelb
□
grün-weiß-rot
6. Wo können Sie sich in Rheinland-Pfalz über politische Themen informieren?
□
bei den Kirchen
□
bei der Verbraucherzentrale
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
7. Die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz heißt …
□
Mainz.
□
Kaiserslautern.
□
Ludwigshafen.
□
Koblenz.
8. Welches Bundesland ist Rheinland-Pfalz?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Rheinland-Pfalz?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Rheinland-Pfalz
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Saarland
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Saarland?
□
1
□
2
□
3
□
4
2.
Welches ist ein Landkreis im Saarland?
☐
Mecklenburgische Seenplatte
☐
Altötting
☐
Neunkirchen
☐
Rhein-Sieg-Kreis
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag des Saarlandes gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man im Saarland bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge des Saarlandes?
□
weiß-blau
□
schwarz-rot-gold
□
schwarz-gelb
□
grün-weiß-rot
6. Wo können Sie sich im Saarland über politische Themen informieren?
□
bei den Kirchen
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
bei der Verbraucherzentrale
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
7. Die Landeshauptstadt des Saarlandes heißt …
□
Neunkirchen.
□
Homburg.
□
Saarbrücken.
□
Völklingen.
8. Welches Bundesland ist das Saarland?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Saarlandes?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat das Saarland
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Sachsen
1. Welches Wappen gehört zum Freistaat Sachsen?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Landkreis in Sachsen?
□
Vogtlandkreis
□
Altötting
□
Uckermark
□
Nordfriesland
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Sachsen?
□
blau-weiß-rot
□
weiß-grün
□
grün-weiß-rot
□
schwarz-gelb
6. Wo können Sie sich in Sachsen über politische Themen informieren?
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei den Kirchen
□
bei der Verbraucherzentrale
7. Die Landeshauptstadt von Sachsen heißt …
□
Leipzig.
□
Dresden.
□
Chemnitz.
□
Zwickau.
8. Welches Bundesland ist Sachsen?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Sachsen
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Sachsen-Anhalt
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Sachsen-Anhalt?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Landkreis in Sachsen-Anhalt?
□
Ammerland
□
Altötting
□
Uckermark
□
Börde
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen-Anhalt gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Sachsen-Anhalt bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Sachsen-Anhalt?
□
blau-weiß-rot
□
gelb-schwarz
□
grün-weiß-rot
□
weiß-rot
6. Wo können Sie sich in Sachsen-Anhalt über politische Themen informieren?
□
bei den Kirchen
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
□
bei der Verbraucherzentrale
7. Die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt heißt …
□
Halle.
□
Dessau.
□
Magdeburg.
□
Wittenberg.
8. Welches Bundesland ist Sachsen-Anhalt?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen-Anhalt?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Sachsen-Anhalt
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Schleswig-Holstein
1. Welches Wappen gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein?
□
1
□
2
□
3
□
4
2.
Welches ist ein Landkreis in Schleswig-Holstein?
☐
Ammerland
☐
Mecklenburgische Seenplatte
☐
Nordfriesland
☐
Rhein-Sieg-Kreis
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Schleswig-Holstein gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Schleswig-Holstein?
□
weiß-blau
□
blau-weiß-rot
□
weiß-rot
□
grün-weiß-rot
6.
Wo können Sie sich in Schleswig-Holstein über politische Themen informieren?
☐
bei der Verbraucherzentrale
☐
beim Ordnungsamt der Gemeinde
☐
beim Landesbeauftragten für politische Bildung
☐
bei den Kirchen
7. Die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein heißt …
□
Husum.
□
Flensburg.
□
Lübeck.
□
Kiel.
8. Welches Bundesland ist Schleswig-Holstein?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Schleswig-Holstein?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Schleswig-Holstein
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Teil II
Fragen für das Bundesland Thüringen
1. Welches Wappen gehört zum Freistaat Thüringen?
□
1
□
2
□
3
□
4
2. Welches ist ein Landkreis in Thüringen?
□
Ammerland
□
Altötting
□
Nordfriesland
□
Wartburgkreis
3. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Thüringen gewählt?
□
3
□
4
□
5
□
6
4. Ab welchem Alter darf man in Thüringen bei Kommunalwahlen wählen?
□
14
□
16
□
18
□
20
5. Welche Farben hat die Landesflagge von Thüringen?
□
blau-weiß-rot
□
weiß-rot
□
grün-weiß-rot
□
schwarz-gold
6. Wo können Sie sich in Thüringen über politische Themen informieren?
□
bei den Kirchen
□
bei der Verbraucherzentrale
□
bei der Landeszentrale für politische Bildung
□
beim Ordnungsamt der Gemeinde
7. Die Landeshauptstadt von Thüringen heißt …
□
Eisenach.
□
Erfurt.
□
Gera.
□
Jena.
8. Welches Bundesland ist Thüringen?
□
1
□
2
□
3
□
4
9. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Thüringen?
□
Erster Minister / Erste Ministerin
□
Premierminister / Premierministerin
□
Bürgermeister / Bürgermeisterin
□
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
10. Welchen Minister / welche Ministerin hat Thüringen
nicht
?
□
Justizminister / Justizministerin
□
Außenminister / Außenministerin
□
Finanzminister / Finanzministerin
□
Innenminister / Innenministerin
Anlage 2 Rahmencurriculum für den Einbürgerungskurs
Inhalt
Seite | ||||
I. | Übergreifende Zielvorstellung | 144 | ||
II. | Maßgaben für das Curriculum | 144 | ||
1) Verknüpfung mit dem Integrationskurs / Orientierungskurs | 144 | |||
2) Aufbau des Curriculums | 145 | |||
3) Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmer | 147 | |||
4) Methodisch-didaktische Prinzipien im Einbürgerungskurs | 147 | |||
5) Kursumfang | 149 | |||
6) Gestaltung der Unterrichtszeiten | 149 | |||
III. | Themenbereiche und Lernziele (Module) | 151 | ||
Modul I: | Einführung | 151 | ||
Modul II: | Leben in der Demokratie | 152 | ||
Teil 1: Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung | 152 | |||
Teil 2: Rechte und Pflichten | 157 | |||
Teil 3: Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft | 161 | |||
Teil 4: Besonderheiten des Bundeslandes | 164 | |||
Modul III: | Geschichte und Verantwortung | 166 | ||
Modul IV: | Mensch und Gesellschaft | 171 | ||
Modul V: | Kursabschluss | 174 |
I. Übergreifende Zielvorstellungen
Nach dem von der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 31. Mai/1. Juni 2007 in Berlin gebilligten Konzept „Bundeseinheitliche Standards für das Einbürgerungsverfahren“ ist die Vermittlung staatsbürgerlichen Grundwissens sowie der Grundsätze und Werte unserer Verfassung das Ziel des Einbürgerungskurses. Die dort vermittelten Kenntnisse dienen dem Erwerb des für das Bekenntnis zum Grundgesetz notwendigen Verständnisses von Prinzipien und Aufbau des deutschen Staatswesens sowie der damit in Zusammenhang stehenden gesellschaftspolitischen Prozesse. Der Einbürgerungskurs soll die Einbürgerungsbewerber in die Lage versetzen, ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erkennen und aktiv wahrnehmen zu können. Das Rahmencurriculum trägt dieser Zielsetzung in Aufbau und Ausgestaltung Rechnung.
II. Maßgaben für das Curriculum
1) Verknüpfung mit dem Integrationskurs/Orientierungskurs
Der Einbürgerungskurs baut auf den Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes auf. Er umfasst somit die Themenbereiche „Leben in der Demokratie“ (im Orientierungskurs: „Politik in der Demokratie“), „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. Während der Orientierungskurs vor allem grundlegende Kenntnisse vermittelt, behandelt der Einbürgerungskurs die Themenbereiche erweiternd, vertiefend und mit Blick auf zukünftige staatsbürgerliche Handlungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich „Leben in der Demokratie“. Behandelt werden sollen insbesondere die Themen:
▪ Demokratie,
▪ Grundrechte,
▪ Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft,
▪ Rechtsstaat,
▪ Sozialstaat,
▪ Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl,
▪ Teilhabe an der politischen Gestaltung,
▪ Gleichberechtigung von Mann und Frau,
▪ Staatssymbole.
2) Aufbau des Curriculums
Das Curriculum gliedert sich in die nachfolgenden fünf Module:
Modul I: | Einführung in den Kurs | |
Modul II: | Leben in der Demokratie | |
Teil 1: | Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung | |
Teil 2: | Rechte und Pflichten | |
Teil 3: | Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft | |
Teil 4: | Besonderheiten des Bundeslandes |
Modul III: | Geschichte und Verantwortung | |
Modul IV: | Mensch und Gesellschaft | |
Modul V: | Kursabschluss |
Die Lerninhalte der Module II bis IV sind um Schlüsselthemen angeordnet. Diese umfassen die Kerninhalte des Einbürgerungskurses, mit denen die notwendigen Kenntnisse und das zugehörige Verständniswissen erworben werden sollen. Die Schlüsselthemen stehen mit den weiteren Lerninhalten in enger inhaltlicher Verbindung. Von ihnen ausgehend sollen die Einzelthemen des jeweiligen Moduls im Unterricht behandelt werden.
Die Auswahl der im Curriculum vorgegebenen Themen für den Einbürgerungskurs orientiert sich an der Fragestellung, welche konkreten Lerninhalte unter die Vorgaben „staatsbürgerliches Grundwissen“ sowie „Grundsätze und Werte unserer Verfassung“ fallen. Lerninhalte mit speziellem Bundeslandbezug werden berücksichtigt, allerdings nur solche, die in Zusammenhang mit demokratischen Teilhabemöglichkeiten stehen. Die länderspezifischen Lerninhalte können in Kooperation mit den Landeszentralen für politische Bildung entwickelt werden.
a. Leben in der Demokratie
Der Bereich „Leben in der Demokratie“ bildet den Kernbereich des Einbürgerungskurses. Die Lerninhalte sind auf die späteren staatsbürgerlichen Partizipationsmöglichkeiten der Einbürgerungsbewerber ausgerichtet. Das heißt, dass vor allem Art und Bedeutung der verschiedenen Beteiligungsformen am politisch-gesellschaftlichen Leben in Deutschland (Wahlen, Partei- und Vereinsmitgliedschaften etc.) aufgezeigt werden sollen. Darauf aufbauend ist der Rahmen darzustellen, innerhalb dessen sich die Partizipation des Neubürgers am Gemeinwesen vollzieht, nämlich die grundlegenden Prinzipien, Werte und Normen (Grundrechte, Rechte und Pflichten, Konfliktlösung), die zentralen Funktionsmechanismen der parlamentarischen Demokratie sowie ihr Aufbau und ihre Strukturen.
b. Geschichte und Verantwortung
Für das Verstehen der bundesrepublikanischen Gegenwart sollen wichtige Stationen der jüngeren deutschen Geschichte, insbesondere der Weg zur parlamentarischen Demokratie, als Wissenshintergrund vermittelt werden. Dabei wird Bezug genommen auf das Parlament in der Paulskirche 1848/49 und seinen Einfluss auf das Grundgesetz sowie auf die unterschiedliche Stellung der Volksvertretung im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Am Beispiel der nationalsozialistischen Diktatur werden die Folgen der Negierung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und die daraus resultierende Verantwortung zum Erhalt der demokratischen Verfassung aufgezeigt. Als wichtige Stationen der deutschen Nachkriegsgeschichte sollen neben der Gründung der Bundesrepublik die Themen DDR, deutsche Teilung und Wiedervereinigung vermittelt werden. Grundsätzlich sollen nicht historische Daten, sondern geschichtliche Zusammenhänge im Mittelpunkt dieses Kursmoduls stehen.
Da die Geschichte Deutschlands ganz wesentlich durch Zuwanderung geprägt worden ist, wird auch das Thema Migrationsgeschichte in den Themenkatalog aufgenommen. Dieses Thema stellt zudem einen guten Anknüpfungspunkt an die persönliche Migrationsgeschichte der Kursteilnehmer dar.
Der Entwicklungsprozess der Bundesrepublik Deutschland soll im Zusammenhang mit dem Fortgang der europäischen Einigung und der wachsenden Bedeutung der europäischen Integration vermittelt werden. Daneben erhält dieses Thema seine Relevanz durch die Tatsache, dass Ausländer mit der Einbürgerung nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern – sofern es sich um Drittstaatsangehörige handelt – auch EU-Bürger werden.
c. Mensch und Gesellschaft
In diesem Themenfeld wird auf grundlegende Aspekte der gesellschaftlichen Kultur bzw. des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland eingegangen. Diese thematische Ausrichtung trägt auch der Prägung Deutschlands durch Migrationsprozesse Rechnung, weshalb die an dieser Stelle im Konzept benannten Lerninhalte dem Kernbestand staatsbürgerlichen Grundwissens zugerechnet werden.
Wichtige Inhalte aus dem Modul „Leben in der Demokratie“, z. B. einzelne Grundrechte oder das Thema „Umgang mit Konflikten“, sind aufzugreifen und in Bezug zum gesellschaftlichen Miteinander im interkulturellen Kontext zu setzen. Neben Themen des religiösen und kulturellen Zusammenlebens im föderalen Deutschland soll auch der kulturelle Wandel infolge von Zuwanderung verdeutlicht werden.
Um den Blick stärker auf die gesellschaftliche Dimension von Kultur zu richten, ist auch das Thema Bildung in den Lerninhaltekatalog aufgenommen worden. Bildung soll als zentrale Voraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlich-politischen Leben in Deutschland vermittelt werden.
3) Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmer
a. Sprachliche Voraussetzungen
Teilnehmer am Einbürgerungskurs sollten über das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen. Nur so ist gewährleistet, dass sowohl das Unterrichtsmaterial hinreichend verstanden als auch den Ausführungen von Lehrkräften und Mitlernenden angemessen gefolgt werden kann. Insbesondere im Bereich Leseverstehen sollte das Sprachniveau B1 sicher beherrscht werden.
b. Selbstständiges Lernen
Obgleich alle Inhalte des Einbürgerungstests Gegenstand des Kurses sind, sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich grundlegender Lerntechniken zu bedienen, wie etwa Nachschlagen in einem Wörterbuch oder in Lexika, selbstständiges Mitschreiben im Unterricht, Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien, selbstständiges Vor- und Nachbereiten sowie Wiederholen des Unterrichtsstoffes. Diese Lerntechniken ermöglichen den Teilnehmern eine individuelle und intensive Vorbereitung auf den Test über das Geschehen im Kurs hinaus und erhöhen die Bestehenschancen bei der abschließenden Prüfung.
c. Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Kurs
Der handlungsorientierte Ansatz des Einbürgerungskurses erfordert die Bereitschaft des Einzelnen, sich aktiv in die Gestaltung des Unterrichtsgeschehens einzubringen. Nur so können die Teilnehmer umfassend von der Vermittlung der Inhalte im Kurs profitieren.
4) Methodisch-didaktische Prinzipien im Einbürgerungskurs
Die methodisch-didaktische Ausgestaltung des Einbürgerungskurses orientiert sich an folgenden grundlegenden Prinzipien:
▪ Teilnehmerorientierung
Die Ausrichtung der Themen und ihre Ausgestaltung orientieren sich an der Lebenswelt der Teilnehmer („Anschlusslernen“). Die Erfahrungen und Vorkenntnisse der Teilnehmer werden stets berücksichtigt.
▪ Handlungs- und Subjektorientierung
Die Teilnehmer sollen angeregt werden, sich aktiv in das Unterrichtsgeschehen einzubringen und an dessen Gestaltung zu partizipieren. Eine solche Aktivierung kann mittels Rollenspielen, Projekten etc. erreicht werden. Das Lernen wird als ganzheitlicher Prozess betrachtet, bei dem der Weg der Teilnehmer zur eigenständigen Erkenntnis im Mittelpunkt des Interesses steht.
▪ Multiperspektivische Themenaufbereitung
Der Unterricht sollte nicht zu einer eindimensionalen Darstellung einer (Mehrheits-) Meinung führen, sondern kontroverse Standpunkte deutlich machen und diskutieren. Die Teilnehmer sollten an geeigneten Stellen dazu angeleitet werden, Perspektivwechsel in der Sache vorzunehmen und so Grundvoraussetzungen für Verständnis und Toleranz einzuüben.
▪ Verwendung erwachsenengerechter Unterrichtsformen
Das Verhältnis zwischen Teilnehmern und Lehrkräften ist durch respektvollen Umgang im Sinne einer Lernpartnerschaft gekennzeichnet. Der Austausch erfolgt stets auf gleicher Augenhöhe und anerkennt die Kompetenzen des Gegenübers sowie ihren Nutzen für den Lernprozess.
▪ Einsatz wechselnder Sozialformen
Der Einsatz wechselnder Sozialformen ermöglicht die Auswahl einer für die Vermittlung des jeweiligen Lerngegenstandes geeigneten Form, die zudem das selbstständige Erarbeiten von Lerninhalten durch die Teilnehmer fördern soll. Bei der Auswahl und Gestaltung der Sozialformen sind die bisherigen Lernerfahrungen und die Lernvoraussetzungen der Teilnehmer zu berücksichtigen.
▪ Einsatz vielfältiger Methoden
Angesichts der Vielzahl und der Vielschichtigkeit der Themen des Einbürgerungskurses ist eine Vielfalt an Methoden für eine adäquate Vermittlung der Inhalte notwendig, deren jeweilige Auswahl im Ermessen der Lehrkraft steht. Methodenauswahl bedeutet auch ein Eingehen auf die Bedürfnisse und Bedarfe der jeweiligen Kursgruppe.
Um Faktenwissen und Wissen um Zusammenhänge im Bereich Politik, Geschichte und Kultur verständlich vermitteln zu können, sind die im Kurs eingesetzten Materialien unter folgenden Gesichtspunkten aufzubereiten:
▪ Sprachlich einfache Ausdrucksweise
Mit Rücksichtnahme auf einen unterschiedlichen Sprachstand der Teilnehmer im Deutschen sollten sich alle Unterrichtsmaterialien am Sprachniveau B1 des GER orientieren und sprachdidaktisch überarbeitet sein. Trotz der Notwendigkeit des Einsatzes von Fachvokabular sollte die im Kurs gepflegte Sprache und Ausdrucksweise möglichst einfach gehalten werden.
▪ Elementarisieren des Unterrichtsgegenstandes
Der behandelte Gegenstand wird auf die grundlegenden Aspekte beschränkt, die zu seinem Verstehen notwendig sind.
▪ Induktives Vorgehen
Das Erschließen des Unterrichtsstoffes sollte zumeist anhand konkreter Beispiele durch ein induktives Vorgehen erfolgen.
▪ Visualisieren
Bei der Aufbereitung der Themen und Inhalte steht Anschaulichkeit im Mittelpunkt. Dies kann durch den Einsatz verschiedener Medien (Print, Film, Fernsehen, Fotos, Statistiken, Graphiken etc.) befördert werden.
5) Kursumfang
Der Einbürgerungskurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Es wird empfohlen, eine tägliche Unterrichtszeit von 6 UE nicht zu überschreiten. Damit wird ein entsprechender zeitlicher Rahmen geschaffen, um die vorgesehenen Inhalte gegenüber dem 45 UE umfassenden Orientierungskurs erweiternd und vertiefend sowie mit Hilfe teilnehmerorientierter Methoden zu behandeln.
Modul I: | Einführung (1,5 UE) | |
Modul II: | Leben in der Demokratie (insgesamt 33 UE) | |
Teil 1: | Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung (11 UE) | |
Teil 2: | Rechte und Pflichten (9 UE) |
Teil 3: | Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft (7 UE) | |
Teil 4: | Besonderheiten des Bundeslandes (6 UE) | |
Modul III: | Geschichte und Verantwortung (13 UE) | |
Modul IV: | Mensch und Gesellschaft (11 UE) | |
Modul V: | Kursabschluss (1,5 UE) |
6) Gestaltung der Unterrichtszeiten
Auf Basis eines Kursumfangs von 60 UE à 45 Minuten können verschiedene Zeitmodelle für die Durchführung des Einbürgerungskurses angeboten werden, um vor allem in Regionen mit hohem Ausländeranteil und größerem Einbürgerungspotenzial die unterschiedlichen Bedürfnisse und Präferenzen der Teilnehmer (Berufstätige, Mütter mit Kindern etc.) berücksichtigen zu können. Es wird folgendes differenziertes Angebot vorgeschlagen:
▪ Kompakte Vollzeitkurse über zwei Wochen mit jeweils 30 UE (6 UE pro Tag), geeignet vor allem für Schnelllerner, Personen, die nicht an Abendkursen teilnehmen können, und Nichterwerbstätige;
▪ Teilzeitkurse in Form von Abendkursen über 15 Wochen mit jeweils 4 UE, geeignet vor allem für Berufstätige;
▪ Teilzeitkurse in Form von Wochenendkursen über sechs Wochenenden mit jeweils 10 UE, geeignet für Personen, die nicht an Abendkursen teilnehmen können, z. B. Beschäftigte im Schichtdienst;
▪ Vormittagskurse über drei Wochen mit jeweils 20 UE, geeignet vor allem für Hausfrauen/Hausmänner mit schulpflichtigen Kindern.
III. Themenbereiche und Lernziele (Module)
Modul I: Einführung – Umfang: 1,5 UE
Die Kursteilnehmer und Kursleiter sollen sich zunächst kennenlernen und in einem offenen Gespräch ihre Erwartungen im Hinblick auf den Einbürgerungskurs und die Einbürgerung artikulieren. Nach der Vorstellung des Kursverlaufs werden erste lebensnahe Informationen in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland, das jeweilige Bundesland und die Kommune erarbeitet, um den Einstieg in das folgende Modul vorzubereiten.
Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen
Nach Abschluss des Moduls „Einführung“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:
Die Kursteilnehmer (KT) ...
▪ kennen den Kursablauf.
▪ kennen die Erwartungen, die mit der Einbürgerung, der deutschen Staatsangehörigkeit sowie dem Einbürgerungskurs verbunden werden.
In diesem Modul steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Erwartungen und Interessen des deutschen Staates und der Gesellschaft
ο bzgl. der Einbürgerung
ο bzgl. des Einbürgerungskurses
▪ Informationen zu Deutschland (Strukturdaten)
ο Daten und Fakten zum persönlichen Lebensumfeld (Stadt/Gemeinde)
ο Daten und Fakten zur Bundesrepublik und zu den Bundesländern
ο Vertiefungswissen: Bundesland
Modul II: Leben in der Demokratie – Umfang: 33 UE
Teil 1: Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung – Umfang: 11 UE
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hier auf dem Verständnis des Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine Teilhabe an der politischen Gestaltung. Ausgehend von dem Wissen um die institutionelle Ordnung des politischen Systems und seine funktionalen Zusammenhänge gilt es in den einzelnen Lernzielbereichen ein Verständnis politischer Entscheidungsprozesse aufzubauen, das sowohl die Entscheidungsträger und ihre Legitimation als auch die Beteiligten an der politischen Willensbildung umfasst. Das Kennenlernen verschiedener Elemente der demokratischen Gesellschaftsordnung zielt dabei auf die Entwicklung oder Erweiterung von Kompetenzen, die notwendig sind, um Partizipationsmöglichkeiten bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme erkennen und wahrnehmen zu können.
a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen
Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind die folgenden übergeordneten Lernziele erreicht:
Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ kennen den Aufbau des demokratischen, föderativen Systems, die wichtigsten Staatsorgane und Staatsämter und deren Bedeutung, die Staatssymbole, die Grundzüge der Parteienlandschaft und des deutschen Wahlsystems.
▪ erkennen die Notwendigkeit der Gewaltenteilung für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates.
▪ kennen die Möglichkeiten zur Teilhabe an der politischen Gestaltung und reflektieren diesbezüglich die Vorteile, die die deutsche Staatsangehörigkeit mit sich bringt.
▪ wissen um die Bedeutung der gesellschaftlich-politischen Partizipation für das Funktionieren des demokratischen Systems.
Die übergeordneten Lernziele sollen durch die Auseinandersetzung mit den folgenden Schlüsselthemen erreicht werden:
▪ Parlamentarische Demokratie, Staatsaufbau und föderales System der Bundesrepublik Deutschland
▪ Erfahrungen der Kursteilnehmer mit politischen Partizipationsmöglichkeiten
▪ Möglichkeiten der Beteiligung: Wahlen, Parteien, Bürgerinitiativen, Verbände, Vereine, politische Stiftungen, Gewerkschaften, Demonstrationen (Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit)
▪ Informationsvermittlung als Basis der Teilhabe
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema | Feinlernziele | Lerninhalte | Verweise | UE |
Demokratie und Staatsaufbau | KT …
|
|
| 3 |
Föderalismus | KT …
|
|
| 1 |
Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und ihre Aufgaben | KT…
|
|
| 3 |
Wahlen und Parteien | KT …
|
|
| 3 |
Staatssymbole | KT …
|
|
| 1 |
c. Schlüsselbegriffe
Mehrheitsprinzip, Richtlinienkompetenz, Volkssouveränität, freiheitliche demokratische Grundordnung, Rechtsstaat, Verhältniswahl, Fünf-Prozent-Hürde, Koalition, Opposition, Vertrauensfrage, Ehrenamt/bürgerschaftliches Engagement, Bundesstaat, Teilhabe
Modul II: Leben in der Demokratie
Teil 2: Rechte und Pflichten – Umfang: 9 UE
Anhand anschaulicher Beispiele werden in diesem Modul Inhalt und Bedeutung der Grundrechte vermittelt und der Aufbau des Grundgesetzes erläutert. Die Kursteilnehmer entwickeln praxisnah ein tieferes Verständnis für die staatsbürgerlichen Pflichten und die Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl. Das Zusammenspiel zwischen Rechtsstaatsprinzip, Grundrechten, staatsbürgerlichen Pflichten und dem Bemühen des Staates um soziale Gerechtigkeit soll reflektiert und erörtert werden.
a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen
Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:
Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ kennen den Aufbau des Grundgesetzes (GG) und wissen, dass die Grundrechte in den Artikeln 1 bis 19 verankert sind.
▪ sind mit den Begriffen Freiheits- und Gleichheitsrechte, Menschenrechte und Bürgerrechte/„Deutschenrechte“ vertraut.
▪ sind besonders vertraut mit den Artikeln 1 bis 6 GG.
▪ verstehen die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips, den grundlegenden Wert gegenseitiger Toleranz und des Schutzes der Menschenwürde (Art. 1 GG) für das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland.
▪ erkennen in den staatsbürgerlichen Pflichten notwendige Forderungen an den Einzelnen für den Erhalt des Gemeinwohls.
▪ wissen um Möglichkeiten und die Wichtigkeit, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen.
▪ verstehen im Sozialstaatsprinzip das Bemühen des Staates um soziale Gerechtigkeit.
▪ reflektieren die persönliche Inanspruchnahme von Grundrechten anhand aktueller Debatten.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Aufbau des Grundgesetzes (GG)
▪ Verankerung der Grundrechte im GG: Art. 1-19
▪ Rechtsstaatsprinzip
▪ Achtung der Menschenwürde und gegenseitige Toleranz als Grundpfeiler des Zusammenlebens
▪ staatsbürgerliche Pflichten als Spiegel der Grund- und Menschenrechte; Verantwortung für das Gemeinwohl
▪ Sozialstaatsprinzip und soziale Gerechtigkeit
▪ Bezug zu aktuellen Debatten
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema | Feinlernziele | Lerninhalte | Verweise | UE |
Rechtsstaatsprinzip | KT …
|
|
| 1 |
Grundrechte und Grund-gesetz | KT ...
|
|
| 3 |
Bürgerrechte („Deutschenrechte“) und weitere Grundrechte | KT …
|
|
| 2 |
Staatsbürgerliche Pflichten und Sozialstaat | KT …
|
| 2 |
Verantwortung des Einzelnen für das Gemein-wohl | KT …
|
|
| 1 |
c. Schlüsselbegriffe
Rechtsstaatsprinzip, Rechtsgleichheit, Menschenwürde, Toleranz, Grundrechtsbindung, freie Persönlichkeitsentfaltung, allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit/Informationsfreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Schutz von Ehe und Familie, Bürgerrechte/„Deutschenrechte“, Sozialstaatsprinzip, Fürsorgepflicht des Staates, soziale Gerechtigkeit, Gemeinwohl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Schöffe(n), Katastrophenfall
Modul II: Leben in der Demokratie
Teil 3: Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft – Umfang: 7 UE
Der Umgang mit Konflikten im demokratischen Rechtsstaat ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Teilbereich, der für alle in Deutschland lebenden Menschen unmittelbar im Alltag erfahrbar werden kann. Daher ist es zunächst sinnvoll, sich die Bandbreite von möglichen Konflikten und die Ebenen, auf denen sich diese abspielen können, bewusst zu machen. Konflikte und mögliche Wege zu deren friedlicher Lösung sollen in diesem Teil des Kurses beispielhaft konkretisiert werden. Daraus lassen sich Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie ein Verständnis des Zusammenhangs der Lösungswege mit den Grundrechten und Werten der deutschen Verfassung herleiten. Die Teilnehmer sollen dazu angeregt werden, die Folgen verschiedener Wege der Konfliktbewältigung und Konfliktlösung zu durchdenken. Der Bezug zu spezifischen Problemstellungen ihrer Lebenswelt bildet die Leitlinie für die Auswahl des Unterrichtsmaterials.
a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen
Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind die folgenden übergeordneten Lernziele erreicht:
Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ kennen verschiedene Ebenen der Konfliktaustragung in der demokratischen Gesellschaft.
▪ erkennen die grundlegende Bedeutung der Verbindung von Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Möglichkeiten der Konfliktaustragung für die bundesrepublikanische Gesellschaftsordnung.
▪ reflektieren verschiedene Arten des Umgangs mit Konflikten anhand ausgewählter Beispiele.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Möglichkeiten des Umgangs mit Konflikten
▪ Bedeutung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit für die Möglichkeiten der Konfliktbewältigung
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema | Feinlernziele | Lerninhalte | Verweise | UE |
Lebensweltbezogene Konflikte | KT …
|
|
| 3 |
Konflikte vor Gericht | KT …
|
|
| 2 |
Konflikte in der Politik | KT …
|
|
| 2 |
c. Schlüsselbegriffe
Konfliktbewältigung, Mehrheitsprinzip, Kompromiss, Gerichtsentscheid, Gewaltmonopol des Staates, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit
Modul II: Leben in der Demokratie
Teil 4: Besonderheiten des Bundeslandes – Umfang: 6 UE
Dieser Teil hat die bundeslandspezifische Vertiefung des Wissens um demokratische Teilhabemöglichkeiten zum Ziel. Das einzelne Bundesland, in dem der Einbürgerungskurs durchgeführt wird, erhält an dieser Stelle Freiraum zur inhaltlichen Ausgestaltung unter Berücksichtigung der übergeordneten Lernziele und Schlüsselthemen. Auf diese Weise werden den Teilnehmern Bedeutung und Stellenwert der föderalen Struktur Deutschlands in der Politik und im Alltag bewusst.
a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen
Nach Abschluss dieses Modulabschnitts ist folgendes übergeordnete Lernziel erreicht:
Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ kennen spezifische Partizipationsmöglichkeiten in ihrem Bundesland.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ besondere Teilhabemöglichkeiten im Bundesland
▪ kommunale Möglichkeiten der politischen Teilhabe
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema | Feinlernziele | Lerninhalte | Verweise | UE |
Politische Teilhabe auf kommunaler Ebene | KT …
|
|
| 5 |
Volksbegehren und Volksentscheid | KT ...
|
|
| 1 |
c. Schlüsselbegriffe
kommunale Verwaltung, Bürgerbeteiligung, Bürgerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Volksbegehren, Volksentscheid, Quorum
Modul III: Geschichte und Verantwortung – Umfang: 13 UE
Zur Erlangung eines tieferen Verständnisses für die deutsche Gegenwart und für den Prozess der Einigung Europas zur Verwirklichung von Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit sollen grundlegende Phasen und Ereignisse der deutschen Geschichte und insbesondere der Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland erörtert und reflektiert werden. Dies soll unter Bezugnahme auf die Gegenwart der Bundesrepublik Deutschland und mit Blick auf die Ausbildung einer parlamentarischen Demokratie erfolgen. So soll beispielsweise der Zusammenhang zwischen dem Paulskirchenparlament 1848/49 und der Entstehung des Grundgesetzes aufgezeigt werden. Dazu gehört auch das Wissen, dass dem Parlament im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik jeweils eine unterschiedliche politische Bedeutung zukam und dass mit der nationalsozialistischen Diktatur die Prinzi-pien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufgehoben und darüber hinaus mit Terror und menschenverachtenden Mitteln ideologische Vorstellungen durchgesetzt wurden. Hieraus resultiert eine besondere Verantwortung für den Erhalt der demokratischen Verfassung. Schließlich sollen Bedeutung und Einfluss der deutschen Teilung sowie des europäischen Einigungsprozesses auf die Gegenwart der Bundesrepublik Deutschland verstanden und reflektiert werden.
a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen
Nach Abschluss des Moduls „Geschichte und Verantwortung“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:
Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ lernen die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im historischen und europäischen Kontext kennen.
▪ erkennen in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Zusammensetzung und politischen Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland das Ergebnis einer historischen Entwicklung.
▪ reflektieren die Migrationsgeschichte vor dem Hintergrund des Entwicklungsprozesses der Bundesrepublik Deutschland.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Vorstellungen der KT vom Zusammenhang von Geschichte und Gegenwart sowie Verortung ihrer biografischen Erfahrungen als Teil gelebter Geschichte
▪ die Bundesrepublik Deutschland als Ergebnis historischer Entwicklungen
▪ Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in den europäischen Kontext
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema | Feinlernziele | Lerninhalte | Verweise | UE |
Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945 | KT…
|
|
| 2 |
Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen | KT …
|
|
| 2 |
Gründung der Bundesrepublik Deutschland | KT …
|
|
| 1 |
Wichtige Stationen der Nachkriegsgeschichte | KT …
|
|
| 4 |
Deutschland in Europa | KT …
|
|
| 2 |
Migrationsgeschichte | KT …
|
|
| 2 |
c. Schlüsselbegriffe
Gründung der Bundesrepublik Deutschland, Wiederaufbau, Wirtschaftswunder, Teilung/Wiedervereinigung Deutschlands, europäische Einigung, demokratischer Neubeginn, Nachkriegszeit, Staatsformen, Nationalsozialismus/NS-Diktatur, Holocaust, „Stunde Null“, Rechtsstaatlichkeit, Währungsreform, Eiserner Vorhang, geteiltes Deutschland, Besatzung, Europäische Union, gemeinsamer Markt, Eurozone, EU-Erweiterung, Migrationsgeschichte, Arbeitsmigranten, (Spät-) Aussiedler, Flüchtlinge, Vertriebene, Asylbewerber/Bürgerkriegsflüchtlinge, jüdische Zuwanderer, Parlament in der Paulskirche, deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Weltwirtschaftskrise
Modul IV: Mensch und Gesellschaft – Umfang: 11 UE
Das Modul „Mensch und Gesellschaft“ zielt auf verschiedene Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland. Die Teilnehmer setzen sich mit Interkulturalität und kulturellem Wandel auseinander. Der Kulturbegriff ist im Sinne der Einbürgerungswilligen so aufzufassen, dass er Bereiche einschließt, die das Leben der Teilnehmer maßgeblich beeinflussen. Sie sollen veranlasst werden, bisherige Erfahrungen ihres Lebens in Deutschland einzuordnen und gezielt auf ein friedliches und gemeinschaftliches Miteinander hin zu reflektieren. Diese Auseinandersetzung kann zu einem Nachdenken über die eigene Verortung in diesem kulturellen Umfeld beitragen und insbesondere den Blick auf bereits wahrgenommene oder zukünftig wahrnehmbare Teilhabechancen lenken.
a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen
Nach Abschluss des Moduls „Mensch und Gesellschaft“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:
Die Kursteilnehmer (KT) …
▪ erkennen die Prägungen Deutschlands auch infolge von Migrationsprozessen.
▪ reflektieren ihre eigene Verortung in der Aufnahmegesellschaft und die eigene Bereitschaft, sich als Teil einer pluralistischen Gesellschaft zu verstehen.
In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ regionale Vielfalt
▪ kultureller Wandel Deutschlands durch Zuwanderung und ethnische Minderheiten
▪ Verortung der KT in ihrem kulturellen Umfeld
▪ Formen des Zusammenlebens
▪ religiöse Vielfalt
▪ Bildung
b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte
Thema | Feinlernziele | Lerninhalte | Verweise | UE |
Kultur im föderalen Deutschland | KT …
|
|
|
Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in Deutschland | KT …
|
|
| 3 |
Religiöse Vielfalt in Deutschland | KT …
|
|
| 3 |
Bildung in Deutschland | KT …
|
| 2 |
c. Schlüsselbegriffe
Regionale und lokale Besonderheiten, Interkulturalität, kultureller Wandel, Diskussions-/Streit-/Konfliktkultur, Emanzipation, Toleranz, Konfessionen, Religionen, Religionsausübung, Trennung von Kirche und Staat, interreligiöser Dialog, Zugang zu Bildung
Modul V: Kursabschluss – Umfang: 1,5 UE
Der Kursabschluss gibt Raum, auf noch offengebliebene Fragen einzugehen und die Kursteilnehmer auf das weitere Verfahren vorzubereiten. Hier sollte auch die Möglichkeit zu einem gegenseitigen Feedback genutzt werden. Bestandteil dessen soll eine schriftliche Evaluation sein.
Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen
Nach dem Modul „Kursabschluss“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:
Die Kursteilnehmer (KT) ...
▪ wissen, welche weiteren Schritte zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit notwendig sind.
▪ kennen Möglichkeiten zur Weiterbildung.
In diesem Kurs steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:
▪ Einbürgerung – Wie geht es weiter?
ο Vorbereitung auf den Einbürgerungstest
ο Abschluss des Verfahrens: Einbürgerungsfeier
▪ Möglichkeiten zur Weiterbildung
ο Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung
ο Politische Stiftungen
ο Bildungsträger vor Ort
ο Literatur/Online-Angebote
▪ Feedback und Evaluation
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