Verordnung GSD über die Schulzahnmedizin (Abrechnung der mobilitätsbedingten Koste... (413.5.112)
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Verordnung GSD über die Schulzahnmedizin (Abrechnung der mobilitätsbedingten Kosten der Zahnkontrollen mit den Gemeinden)

Verordnung GSD über die Schulzahnmedizin (Abrechnung der mobilitätsbedingten Kosten der Zahnkontrollen mit den Gemeinden) vom 16.08.2016 (Fassung in Kraft getreten am 01.09.2016) Die Direktion für Gesundheit und Soziales gestützt auf das Gesetz vom 19. Dezember 2014 über die Schulzahnmedizin (SZMG); gestützt auf das Reglement vom 21. Juni 2016 über die Schulzahnmedizin (SZMR); in Erwägung: Gemäss Artikel 11 Abs. 5 SZMG gehören die Kosten für die Fahrten der mo - bilen Klinik in die Schulen zu den Kosten, die den Gemeinden in Rechnung gestellt werden. Auf Antrag des Schulzahnpflegedienstes, beschliesst:

Art. 1

1 Die Kosten pro Aufenthalt der Klinik für die Zahnkontrollen (ca. 50 Kinder pro Tag; ca. 30 am Morgen und/oder ca. 20 am Nachmittag) betragen
660 Franken. Dieser Betrag unterliegt nicht der Mehrwertsteuer (MWST).

Art. 2

1 Der Betrag wird der Gemeinde, in der die mobile Klinik stationiert ist, in Rechnung gestellt. Diese Gemeinde teilt den Betrag allenfalls unter allen Gemeinden, die an diesem Standort bedient wurden, auf.

Art. 3

1 Diese Verordnung tritt am 1. September 2016 in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
16.08.2016 Erlass Grunderlass 01.09.2016 2016_100 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 16.08.2016 01.09.2016 2016_100
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