Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften (861.421)
CH - ZG

Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften

Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften Vom 29. September 2017 (Stand 1. Oktober 2017) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, gestützt auf § 8 Abs. 2 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich vom 27. Januar 2009 1 ) , erlässt folgende Minimalstandards:

Ziff. 1 Allgemeine Vorbemerkungen

1 Die nachfolgenden Angaben sind Richtwerte. Im Einzelfall sind Abwei - chungen zulässig, insbesondere bei kurzer Aufenthaltsdauer. Auf spezielle Unterkunftssituationen wie z.B. wenig oder kein Tageslicht (Zivilschutzan - lagen), «gefangene» Zimmer, Ringhörigkeit, beschränkte Warmwasserver - sorgung usw. kann hier nicht eingegangen werden. Solche Umstände wer - den zusammen mit dem Amt für Feuerschutz und dem Hochbauamt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen des Ver - tretbaren im Einzelfall geklärt.

Ziff. 2 Kollektivunterkünfte

1 In Abweichung zu Art. 33 Abs. 1 der Asylverordnung 2 über Finanzie - rungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV2) vom 11. August 1999 2 ) bezeichnet der Kanton Zug Kollektivunterkünfte erst ab einer Unterbringung von zwanzig Personen nach den asyl- und ausländerrechtlichen Bestimmungen. 1) BGS 861.42 2) SR 142.312

Ziff. 3 Einzelwohnungen

1 Vom Kanton Zug, vertreten durch das Kantonale Sozialamt, gemietete Einzelwohnungen im Sinne von § 8 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich sind nicht Gegenstand der vorliegenden Minimalstandards. Diese Wohnungen haben bezüglich Minimalstandards der Verordnung über Nettowohnflächen und Raumprogramm sowie über Ausstattung von Küchen und Hygienebereich des Eidgenössischen Departe - ments für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 12. Mai 1989 3 ) zu ent - sprechen und werden nur gemietet, wenn das Hochbauamt die Mietkondi - tionen geprüft und für korrekt beurteilt hat.

Ziff. 4 Allgemeine Betriebsräume: Büro, Betreuung, Beratung,

Information und Sicherheit
1 Eingangsschleuse / Wartebereich 4 )
a) In Durchgangsstation 5 ) : Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft 6 ) : Ja
c) Bei Nothilfe 7 ) : Nein
d) Zugang 8 ) : Extern
2 Stationäre thermische Einrichtungen Wanzenbekämpfung 9 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Extern & intern
3 Empfangsbüro mit Schalter 10 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern SR 843.142.3 4) Von Vorteil 5) Gemäss § 7 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 6) Gemäss § 8 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 7) Gemäss § 11 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 8) Extern: Zugang vom Areal her; intern: innerhalb Anlage/Gebäude 9) Thermozelt und 1 Thermokammer für Mobiliar. Bei Eingangsschleuse, vor internem Be - reich. 10) Es gelten die strategischen Grundsätze für die Büroraumplanung für die Verwaltung des Kantons Zug (RRB vom 13. Mai 2014). Mit Schalter gesichert / kombinierte Nutzung ange - strebt.
4 Administration 11 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
5 Besprechungszimmer Beratung, Betreuung, allgemein 12 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
6 Büro (Leitung und Mitarbeitende) 13 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
7 Sitzungszimmer intern (Personal) 14 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Nein
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
8 Aufenthaltsraum Personal mit Küche) 15 )
a) In Durchgangsstation: Ja 11) Es gelten die strategischen Grundsätze für die Büroraumplanung für die Verwaltung des Kantons Zug (RRB vom 13. Mai 2014). Mit Schalter gesichert / kombinierte Nutzung ange - strebt. 12) Anzahl und Art der Zimmer abhängig von Grösse der Unterkunft. Es gelten die strategi - schen Grundsätze für die Büroraumplanung für die Verwaltung des Kantons Zug (RRB vom 13. Mai 2014). Sicherheitsstandard gemäss Konzept betriebliche Sicherheit Kantonale Verwaltung und Gerichte (KBS VuG) vom 1. September 2013. Gem. Standard Möblierung Kantonale Verwaltung. 13) Berechnungsgrundlage Anzahl Arbeitsplätze. Es gelten die strategischen Grundsätze für die Büroraumplanung für die Verwaltung des Kantons Zug (RRB vom 13. Mai 2014). Sicher - heitsstandard gemäss Konzept betriebliche Sicherheit Kantonale Verwaltung und Gerichte (KBS VuG) vom 1. September 2013. Gem. Standard Möblierung Kantonale Verwaltung. 14) Grösse abhängig von Unterkunft und Anzahl Personal. Es gelten die strategischen Grund - sätze für die Büroraumplanung für die Verwaltung des Kantons Zug (RRB vom 13. Mai 2014). Sicherheitsstandard gemäss Konzept betriebliche Sicherheit Kantonale Verwaltung und Gerichte (KBS VuG) vom 1. September 2013. Gem. Standard Möblierung Kantonale Verwaltung. 15) Gemäss Personalgesetz respektive Arbeitszeitreglement für 24-h-Betrieb. Es gelten die stra - tegischen Grundsätze für die Büroraumplanung für die Verwaltung des Kantons Zug (RRB vom 13. Mai 2014). Gem. Standard Möblierung Kantonale Verwaltung.
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
9 WC / Dusche Personal (F+M) 16 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
10 WC Gäste (F+M) 17 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Extern
11 Büro Polizei 18 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Nein
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Extern
12 Besprechungszimmer mit Gitterabteil, Ausschaffung, WC 19 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Nein
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
13 Zelle mit WC 20 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Nein
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern 16) Dusche nur bei 24-h-Betrieb. 17) Aus Eingangsschleuse zugänglich. Geschlechtertrennung nicht zwingend. 18) Nur für Durchgangsstation ab einer gewissen Grösse. Kombinierte Nutzung. Zelle angren - zend zu Polizeibüro, falls ein solches vorhanden ist. 19) Nur für Durchgangsstation ab einer gewissen Grösse. Kombinierte Nutzung. Zelle angren - zend zu Polizeibüro, falls ein solches vorhanden ist. 20) Nur für Durchgangsstation ab einer gewissen Grösse. Kombinierte Nutzung. Zelle angren - zend zu Polizeibüro, falls ein solches vorhanden ist.

Ziff. 5 Medizinische Grundversorgung (gem. Art.

19 EpG 21 ) in Verbindung mit Art. 31 EpV 22 ) )
1 Behandlungs-/Arztzimmer 23 )
a) In Durchgangsstation 24 ) : Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft 25 ) : Ja
c) Bei Nothilfe 26 ) : Nein
d) Zugang 27 ) : Intern
2 Bodenbelag 28 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: –
3 Untersuchungsliege, Stuhl
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: –
4 Aktenschrank
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: –
5 Medizinische Versorgung Material 29 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
6 Medikamente 30 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja 21) SR 818.101 22) SR 818.101.1 23) Idealerweise EG. Gemäss Definition durch Kantonsarzt. 24) Gemäss § 7 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 25) Gemäss § 8 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 26) Gemäss § 11 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 27) Extern: Zugang vom Areal her; intern: innerhalb Anlage/Gebäude 28) Keimfrei, einfach zu reinigen und zu desinfizieren. 29) inkl. Schutzausrüstung Personal 30) abschliessbar
c) Bei Nothilfe: Jod-Tabletten
d) Zugang: Intern
7 Fliessend Kalt- & Warmwasser
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: –
8 Desinfektionsspender Hände
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: –
9 Quarantänezimmer DU/WC 31 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Extern oder intern

Ziff. 6 Wohnen und Leben

1 Zimmer Einzel 32 )
a) In Durchgangsstation 33 ) : Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft 34 ) : Ja
c) Bei Nothilfe 35 ) : Ja
d) Zugang 36 ) : Intern
2 Zimmer Mehrbett (ab zwei bis vier Personen) 37 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: Intern 31) Mit Schleuse. Idealerweise im EG, Anzahl Betten/Räume abhängig von Grösse Unterkunft. Flächenbedarf analog Zimmer Einzel- bzw. Mehrbett. 32) Pro Person: mind. 8 m². Abhängig von weiteren Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen und Küche respektive Konzeption der Unterkunft (Wohnungen oder Schlafräume) und von der Phase der Unterbringung. 33) Gemäss § 7 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 34) Gemäss § 8 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 35) Gemäss § 11 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 36) Extern: Zugang vom Areal her; intern: innerhalb Anlage/Gebäude 37) Pro Person: mind. 4 m²
3 Zimmer Familien 38 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: Intern
4 Bodenbelag 39 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang -
5 Bett mit Matratze, Rost 40 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: -
6 Beleuchtung 41 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: -
7 Schrank 42 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: -
8 Stuhl 43 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: -
9 Tisch 44 )
a) In Durchgangsstation: Ja 38) Pro Person: mind. 8 m² 39) Keimfrei, einfach zu reinigen und zu desinfizieren. 40) Pro Person (90/200). Standard SDA. 41) Min. 1 x Standardleuchte pro Zimmer. Standard SDA. 42) Pro Person. Standard SDA Metallschrank. 43) Pro Person. 44) Nach Belegungsgrösse.
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: -
10 Kühlschrank 45 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: -
11 Starter-Kit Kochen, Schlafen usw. 46 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: (Ja, bei Direkteintritt)
c) Bei Nothilfe: (Ja, bei Direkteintritt)
d) Zugang: -
12 Duschen / WC 47 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: -
13 Office, Küche 48 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: Intern
14 Waschküche 49 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: Intern
15 Waschmaschine, Tumbler 50 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja 45) 1 x pro 2 Personen / 1 x pro Familie. Standard SDA (150 Liter pro zwei Personen). 46) Einmalige Abgabe in der Durchgangsstation. 47) 1 x pro 8 Personen; abhängig davon, ob Wohnungen oder Schlafräume. Keine Lavabos in den Zimmern. 48) 1 x Kochgelegenheit pro 5 Personen respektive 1 x Küche (Herd, Abwasch, Backofen, Ab - falleimer usw.) pro Wohneinheit. 49) Kein Trockenraum. 50) 1 x pro 10 Personen
d) Zugang: -

Ziff. 7 Gemeinschaft, Bildung, Beschäftigung und Begegnung

1 Gemeinschaftsraum, Aufenthalts- und Begegnungsräume, Lern- und Be - schäftigungsräume (Deutsch, Beschäftigung, Begegnung und Selbstorgani - sation usw.) 51 )
a) In Durchgangsstation 52 ) : Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft 53 ) : Ja
c) Bei Nothilfe 54 ) : Ja
d) Zugang 55 ) : Intern
2 Kinderspielzimmer 56 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern

Ziff. 8 Lagerflächen, Nebenräume

1 Werkstatt 57 )
a) In Durchgangsstation 58 ) : Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft 59 ) : (Ja)
c) Bei Nothilfe 60 ) : Nein
d) Zugang 61 ) : Extern & intern
2 Lager Lern- und Beschäftigungsprogramm (Kleider, Werkzeug) 62 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: (Ja)
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern 51) Je nach Grösse der Unterkunft. Räume sollen multifunktional nutzbar sein und genügend Stauraum aufweisen. 52) Gemäss § 7 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich Gemäss § 8 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 54) Gemäss § 11 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 55) Extern: Zugang vom Areal her; intern: innerhalb Anlage/Gebäude 56) Multifunktionale Nutzung möglich (Ausweichfläche für Mehrbettzimmer bei hoher Zuwei - sung). 57) Für den Hausdienst. 58) Gemäss § 7 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 59) Gemäss § 8 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 60) Gemäss § 11 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 61) Extern: Zugang vom Areal her; intern: innerhalb Anlage/Gebäude 62) Multifunktionale Nutzung anzustreben. Zutritt nur für Personal.
3 Lager Wäsche, private Utensilien 63 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
4 Lager Reinigung 64 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
5 Lager Velos, Kinderwagen
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Extern
6 Reinigungsräume 65 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: Intern
7 Entsorgung 66 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: Extern & intern

Ziff. 9 Funktionsflächen, Verkehrsflächen

1 Heizungs- und Sanitärzentrale 67 )
a) In Durchgangsstation 68 ) : Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft 69 ) : Ja
c) Bei Nothilfe 70 ) : Ja 63) Multifunktionale Nutzung anzustreben. Zutritt nur für Personal. 64) Multifunktionale Nutzung anzustreben. Zutritt nur für Personal. 65) Anzahl und Lage in Abhängigkeit von der Gebäudestruktur. 66) Container, Mülltrennung usw. 67) Gemäss Standard Hochbauamt. 68) Gemäss § 7 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 69) Gemäss § 8 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 70) Gemäss § 11 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
d) Zugang 71 ) : Extern & intern
2 Elektrozentrale 72 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: Extern & intern
3 Serverraum 73 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern
4 Lift 74 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Eventuell
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: -

Ziff. 10 Allgemeine Anforderungen

1 Netzwerkanschluss Verwaltung 75 )
a) In Durchgangsstation 76 ) : Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft 77 ) : Ja
c) Bei Nothilfe 78 ) : Nein
d) Zugang 79 ) : -
2 Internetzugang Klientinnen und Klienten (getrennt von IT-Verwaltung) 80 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang: Intern 71) Extern: Zugang vom Areal her; intern: innerhalb Anlage/Gebäude Gemäss Standard Hochbauamt 73) Nach Standards AIO. 74) Gemäss Standard Hochbauamt. 75) Gemäss Standard AIO und Dienstleistungsvereinbarung betreffend ICT-Infrastruktur in den Asyl-Grossunterkünften des Kantons Zug zwischen AIO und KSA (21.12.2016). 76) Gemäss § 7 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 77) Gemäss § 8 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 78) Gemäss § 11 der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich 79) Extern: Zugang vom Areal her; intern: innerhalb Anlage/Gebäude 80) Gemäss Standard AIO und Dienstleistungsvereinbarung betreffend ICT-Infrastruktur in den Asyl-Grossunterkünften des Kantons Zug zwischen AIO und KSA (21.12.2016).
3 Videoüberwachung 81 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: (Ja)
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang -
4 Zeiterfassung-Terminal Siaxma 82 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Nein
d) Zugang -
5 Brandschutz 83 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: -
6 Sicherheit 84 )
a) In Durchgangsstation: Ja
b) In Kollektiv-Unterkunft: Ja
c) Bei Nothilfe: Ja
d) Zugang: -

Ziff. 11 Einstufung

1 Für die Einstufung als Kollektivunterkunft werden die Brandschutzrichtli - nien 85 ) der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen angewendet: Eine Asyl- und Flüchtlingsunterkunft mit mehr als zwanzig Personen wird als Beherbergungsbetrieb Typ B eingestuft. In Beherbergungsbetrieben Typ B ist eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung erforderlich für:
a) Bauten und Anlagen mit zwei Geschossen und wenn die Anzahl be - herbergter Personen mehr als 50 beträgt;
b) Bauten und Anlagen mit drei oder mehr Geschossen und wenn die Anzahl beherbergter Personen mehr als 30 beträgt. 81) Gemäss Sicherheitskonzept. 82) Gemäss Standard Hochbauamt. 83) Gemäss Art. 13 Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (1. Ja - nuar 2015) sowie gemäss Brandschutzrichtlinien 2015 (gültig ab 1. Januar 2017). 84) Sicherheitsstandard gemäss Konzept betriebliche Sicherheit Kantonale Verwaltung und Ge - richte (KBS VuG) vom 1. September 2013. 85) VKF-Brandschutzrichtlinien aktuell (2015, gültig ab 1. Januar 2017)

Ziff. 12 Umgebung / Aussenraum der Liegenschaft

1 Die Umgebungsgestaltung richtet sich nach der Art der Einrichtung. Sie bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, sich im Freien in der direkten Unterkunftsumgebung aufzuhalten. Raucherecken, Aufent - haltsbereiche, Spielplätze und Spielflächen nach Möglichkeit runden die Gestaltung ab. Pro Unterbringungskategorie sind des Weiteren zu definie - ren: Peripherieschutz (Umzäunung, Aussenbeleuchtung, Videoüberwachung usw.) gemäss Sicherheitskonzept sowie Parkplätze für Ärztinnen und Ärzte, Polizei, Güterumschlag, Personal usw.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 29.09.2017 01.10.2017 Erlass Erstfassung GS 2019/009
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 29.09.2017 01.10.2017 Erstfassung GS 2019/009
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