Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und Erweiterung... (1021.001)
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Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und Erweiterung des Ausbildungszentrums Schönau auf dem GS 2257, Lorzenstrasse 4, Cham

Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und Erweiterung des Ausbildungszentrums Schönau auf dem GS 2257, Lorzenstrasse 4, Cham Vom 26. Oktober 2017 (Stand 20. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung 1 ) und auf § 28 Abs. 2 Bst. b des Finanzhaushaltgesetzes vom 31. August 2006 2 ) , beschliesst:
§ 1
1 Für die Realisierung der Instandsetzung und Erweiterung des Ausbil - dungszentrums Schönau auf dem GS 2257, Lorzenstrasse 4, Cham, für das Amt für Zivilschutz und Militär wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 12,822 Millionen Franken (inkl. 7,7 % MWST) bewilligt (Preisbasis: Zürcher Baukostenindex 1. April 2015). Davon stammen 6 Mil - lionen Franken aus der Spezialfinanzierung Zivilschutz.
§ 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung im Kantonsrat die Baudirektion mit den Vorbereitungs - arbeiten betreffend Ausführungsplanung und Submissionen zu beauftragen. 1) BGS 111.1 2) BGS 611.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 26.10.2017 20.01.2018 Erlass Erstfassung GS 2018/003
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 26.10.2017 20.01.2018 Erstfassung GS 2018/003
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