Tarif für die Zahnbehandlung der Schüler durch die Schulzahnärzte (548)
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Tarif für die Zahnbehandlung der Schüler durch die Schulzahnärzte

Tarif Tarif für die Zahnbehandlung der Schüler durch die Schulzahnärzte für die Zahnbehandlung der Schüler durch die Schulzahnärzte vom 30. August 1994 Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 5 des Gesetzes über die Schulzahnpflege vom 15. Mai 1946 , in Anpassung an den Schulzahnpflegetarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft vom 1. April 1994, auf Antrag des Gesundheitsdepartementes, beschliesst:

§ 1

§ 1

Für die Entschädigung der Schulzahnärzte gilt folgender Tarif: Allgemeine Leistungen Allgemeine Leistungen Position Taxpunkte Befundaufnahme bei Schülern und Jugendlichen
4006 Triage in der Schule, inkl. Gehilfin, pro /
4 Std. –
4007 Triage in der Praxis, inkl. Gehilfin, pro /
4 Std.
4008 Reihenuntersuchung des Schülers in der Praxis (bis 12 Schüler pro Stunde), inkl. Kostenvoranschlag und detaillierte Rechnung
4009 Erste der Schulzahnpflege Beinhaltet: – Mundhygienestatus, kieferorthopädischen Grobbefund.
4010 Individuelle Schulzahnpflege, letzte Untersuchung vor weniger als 12 Monaten Patienteninformation
4011 Instruktion und Aufklärung des Patienten über die Auswirkung von zahnärztlichen Eingriffen – forensischen Problemen, z.B. bei der Entfernung verlagerter Weisheitszähne (Kieferbruch / Nervenverletzung); –
4012 Auskunft bzw. Besprechung mit Patient / Eltern – Ziffer 4011 kumuliert werden; – Behandlungsart, Behandlungsverlauf, Füllungsmaterialien usw.; – Kapitel XI. Zeugnis, Bericht *
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4045 Ausfüllen des Kurzattests für die freiwillige Zahnpflegekostenversicherung oder spezielles Attest für Schul- / Jugendzahnpflege Röntgen
4050 Zahnröntgenaufnahme oder Aufbissaufnahme
4051 Fernröntgenbild oder Schädelübersichtsaufnahme, Durchzeichnung siehe
4052 Schädelteilaufnahme, z.B. Kiefergelenk oder Unterkiefer seitlich getrennt
4053 Panoramaaufnahme eines Kiefers oder halbseitige Aufnahme
4054 Orthopantomographie, Panoramaschichtaufnahme
4055 Kongruenz Orthopantomographie
4056 Handröntgenaufnahme inkl. Auswertung
4057 Umtriebe durch Veranlassung von Röntgenkopien
4058 Extraorale oder intraorale Fotoaufnahme oder Modellaufnahme, pro Aufnahme
3 – gleiche Sujet gelten als eine Aufnahme. Anästhesie Die Honorierung der Allgemeinnarkose durch einen beigezogenen Absprache mit den Versicherern.
4065 Infiltrationsanästhesie – – Kältespray oder Oberflächenanästhesien sind in der Injektions- bzw. Extraktions- bzw. Inzisionstaxe inbegriffen; – inbegriffen; – infraorbitale, inkl. Foramen incisivum; Foramen mandibulare oder mentale, je beidseits; – notwendige Terminalanästhesien sind inbegriffen; – gleichen Quadranten gelten als eine Anästhesie.
4066 Lachgasanalgesie, pro Sitzung Diverses
4090L Abformung eines Kiefers mit konfektioniertem Löffel für Studien- oder Dokumentationsmodelle
4091 Vitalitätstest, 1 bis 6 Zähne
4092 Vitalitätstest pro Kiefer, 7 und mehr Zähne
4093 Desensibilisierung empfindlicher Zahnhälse, pro Zahn
4094 Anlegen von Kofferdam, bis 3 Zähne
4095 Anlegen von Kofferdam, 4 oder mehr Zähne
4096 Kleine Schliffkorrektur, inkl. allfällige Imprägnierung, pro Zahn oder pro Slice
7 Prophylaxe Prophylaxe Befundaufnahme, Mundhygiene, Beratung und Motivation
4100 Mundhygiene-Anamnese,Instruktion, -Motivation, pro 5 Minuten
9 – Mundhygiene-, Karies-, Ernährungs-, Parodontal- oder – Beratung evtl. Motivation des Patienten; – Demonstration und Üben von Reinigungstechniken.
4101 Plaqueanfärbung, pro Sextant
2 Fluorprophylaxe
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3) Nr. der Änder nder E rlass Datum Kantonsblatt Geset zes sam mlung Geän dert e Ste llen
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21. 6. 02 — G 2
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§ 2

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