Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über einen Betriebsbeitrag... (870.31)
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Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über einen Betriebsbeitrag an Pro Senectute

OGS 1995, 53 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über einen Betriebsbeitrag an Pro Senectute vom 22. Dezember 1994 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5, 10 und Artikel 21 Absatz 2 des Sozialhilfegesetzes vom 23. Oktober 19 83 2 , beschliesst: 1. Die Vereinbarung mit Pro Senectute über die Ausrichtung eines Betriebs beitrages für die Betagtenberatung wird genehmigt. 3 2. Die Einwohnergemeinden haben sich für ihren Leistungsauftrag an Pro Senectute nach Massgabe der Wohnbevölke rung gemäss eidgenös sischer Volkszählung zur Hälfte am Betriebsbeitrag zu beteiligen. 3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, in Absprache mit den Einwohner gemeinden die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen. 4 Ei ne Mehrheit der Einwohner gemeinden kann die Kündigung der Vereinbarung verlangen. 1 OGS 1995, 53 2 GDB 870.1 3 Die Vereinbarung kann beim Sicherheits und Sozial departement sowie bei Pro Senectute eingesehen oder bezogen werden 4 Vereinbarung vom 22. Dezember 1994 geändert durch Nachtrag (RRB vom 29. Februar 2000, Nr. 564); du rch neue Vereinbarung ersetzt (RRB vom 21. Juni 2005, Nr. 661)
4. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Vereinbarung, insbesondere Art. 11 und 12, nach Ablauf von drei Jahren zu überprüfen. 5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug bea uftragt.
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