Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Grundwasservorkommen als öffentlich... (213.212)
CH - OW

Regierungsratsbeschluss über die Bezeichnung der Grundwasservorkommen als öffentliche Gewässer

über die Bezeichnung der Grundwasservorkommen als öffentliche Gewässer vom 25. Juli 1972 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Anwendung von Artikel 128bis Absatz 3 des kantonalen Einführungs- gesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch (Ergänzung vom 27. April
1919) 2 , auf Antrag der kantonalen Baukommission, beschliesst:
1. Sämtliche Grundwasservorkommen im ganzen Gebiet des Kantons Obwalden werden als öffentliche Gewässer im Sinne des kantonalen Wasserrechtes bezeichnet.
2. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
1 LB XIV, 115
2 LB V, 353
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