Reglement über die Aufgaben und die Organisation der Einführungsklassen (312.17)
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Reglement über die Aufgaben und die Organisation der Einführungsklassen

312.17 Reglement über die Aufgaben und die Organisation der Einführungsklassen (Einführungsklassenreglement) vom 2. März 1993 1 Die Erziehungskommission, gestützt auf Art. 2, 8, 41, 42, 45 und 65 des Gesetzes vom 30. April 1972 über das Bildungswesen (Bildungsgesetz) 2 , beschliesst: §
1 Zielsetzung In der Einführungsklasse werden Schüler gefördert, deren geistige, emotionale, sprachliche, soziale oder körperliche Entwicklung verzögert ist. Sie erleichtert die Einführung in das Schulleben. §
2 Aufnahme in die Einführungsklasse Eine Aufnahme in die Einführungsklasse ist auf Antrag der Kindergärtnerin oder der Eltern zu prüfen. Im Zweifelsfall ist der Schulpsychologische Dienst beizuziehen. Aufnahmen in die Einführungsklasse erfolgen in der Regel auf Beginn des 1. Schuljahres. Ausnahmsweise kann noch während des 1. Semes-ters der 1. Primarklasse eine Umteilung in die Einführungsklasse beantragt werden. §
3 Gestaltung des Unterrichts Die Einführungsklasse vermittelt während zwei Jahren den Lehrstoff der ersten Primarklasse. Grundsätzlich gilt der Lehrplan und die Stundentafel für die erste Klasse der Primarschule. Die verlangsamte Entwicklung der Kinder wird durch eine gezielte individuelle Förderung aufgefangen. Neben den offiziellen Lehrmitteln der ersten Primarklasse finden auch solche Verwendung, die den besonderen Entwicklungsverzögerungen der Schüler Rechnung tragen. §
4 Zeugnis Im zweiten Semester der Einführungsklasse führt der Lehrer mit den Eltern ein Beurteilungsgespräch. Im Zeugnis wird festgehalten, wann das Gespräch stattgefunden hat. Im zweiten Jahr der Einführungsklasse richtet sich die Schülerbeurteilung nach den Bestimmungen für die 1. Primarklasse. §
5 Übertritt Nach der Einführungsklasse treten die Schüler in die zweite Primarklasse über, sofern sie die Lernziele der ersten Primarklasse erreicht haben. Schüler, die das Lernziel der ersten Primarklasse nicht erreicht haben, steigen nicht in die zweite Primarklasse auf. Die Aufnahme in die Kleinklasse richtet sich nach den Bestimmungen des Kleinklassenreglements 3 . Entwickelt sich ein Schüler in der Einführungsklasse derart, dass er am Ende des ersten Schuljahres das Lernziel der ersten Klasse der Primarschule weitgehend erreicht, steigt er in die zweite Klasse. Für Übertrittsentscheide ist gemäss Art. 11 Ziff. 9 des Bildungsgesetzes 4 §
6 Ausbildung der Lehrer Lehrer der Einführungsklasse müssen mindestens über eine Lehrbefähigung für die Primarschule sowie über eine mehrjährige, erfolgreiche Unterrichtstätigkeit an der Primarschule oder eine heilpädagogische Zusatzausbildung verfügen. §
7 Rechtskraft Dieses Reglement tritt am 1. August 1993 in Kraft; es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Alle mit ihm in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben.
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