Vertrag über den Besuch der Kantonalen Landwirtschaftlichen Schule Pfäffikon SZ durc... (313.262)
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Vertrag über den Besuch der Kantonalen Landwirtschaftlichen Schule Pfäffikon SZ durch Schüler aus Nidwalden

313.262 Vertrag über den Besuch der Kantonalen Landwirtschaftlichen Schule Pfäffikon SZ durch Schüler aus Nidwalden vom 31. Mai / 4. Juli 1983 1 Der Kanton Schwyz, vertreten durch den Regierungsrat, und der Kanton Nidwalden, vertreten durch den Regierungsrat, vereinbaren:
Art. 1 Die Kantonale Landwirtschaftliche Schule Pfäffikon SZ reserviert für Schüler mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Nidwalden insgesamt folgende Anzahl Plätze: 1. 15 Plätze an der landwirtschaftlichen Fachschule; 2. 10 Plätze an der Bäuerinnenschule. Die Schüler aus dem Kanton Nidwalden besitzen die gleiche Stellung wie die übrigen Schüler der landwirtschaftlichen Schule, insbesondere betreffend Anmeldung, Aufnahme, Schulordnung sowie Pensions- und Nebenkosten. Als Anmeldetermin gilt der 1. Dezember des dem Schuljahr vorangehenden Jahres.
Art. 2 Für Schüler aus dem Kanton Nidwalden bezahlt der Kanton für jeden belegten Platz je Winterkurs beziehungsweise je Sommerkurs ein Schulgeld im Betrage von Fr. 4’000.-.
Art. 3 Die landwirtschaftliche Schule Pfäffikon übergibt jeweils nach Kursbeginn der Erziehungsdirektion eine Liste mit den Personalien der Schüler aus Nidwalden. Die Auszahlung des Schulgeldes erfolgt für die Fachschüler auf den 15. Februar und für die Schülerinnen der Bäuerinnenschule auf den 15. Juni direkt an die landwirtschaftliche Schule Pfäffikon.
Art. 4 Dieser Vertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen und tritt auf den 15. September 1983 in Kraft. Sofern er nicht von einer Vertragspartei zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird, gilt er jeweils für ein weiteres Jahr.
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