OrdensErl7NeufGenErl 2022
DE - Deutsches Bundesrecht

Erlass zur Genehmigung des neu gefassten Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr

OrdensErl7NeufGenErl 2022
Ausfertigungsdatum: 20.04.2022
Vollzitat:
"Erlass zur Genehmigung des neu gefassten Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 20. April 2022 (BGBl. I S. 678)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 29.4.2022 +++)

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Die Bundesministerin der Verteidigung hat am 27. Januar 2022 den Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 9. November 2010 (BAnz. S. 3910) neu gefasst.
Nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, genehmige ich die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr durch den Erlass der Bundesministerin der Verteidigung vom 27. Januar 2022.
Die Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr wird als Anlage zu diesem Erlass verkündet.

Schlussformel

Der Bundespräsident
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