Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022)
ERPWiPlanG 2022
Ausfertigungsdatum: 25.03.2022
Vollzitat:
"ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 vom 25. März 2022 (BGBl. I S. 571), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2022 (BGBl. I S. 2035) geändert worden ist"
Stand:
Geändert durch Art. 2 G v. 15.11.2022 I 2035
Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6, dieser idF d. Art. 2 G v. 15.11.2022 I 2035, am 31.12.2022 außer Kraft
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2022 +++)
Das G wurde als Artikel 1 des G v. 25.3.2022 I 571 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 5 Satz 1 dieses G am 1.1.2022 in Kraft getreten.
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
901 790 000 Euro |
festgestellt.
§§ 2 bis 5 (weggefallen)
(+++ §§ 2 bis 5: Treten gem. § 6, dieser idF d. Art. 2 G v. 15.11.2022 I 2035, am 31.12.2022 außer Kraft +++)
§ 6 Befristung
Die §§ 2 bis 5 treten am 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 573 - 586)
Kapitel 1 (Ausgaben): | Investitionsfinanzierung |
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): | Sonstige Ausgaben |
Kapitel 3 (Einnahmen): | Einnahmen |
Anlage 1: | Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 |
Anlage 2: | Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2020 |
Anlage 3: | Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens |
Kapitel 1
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2022 1 000 € | Betrag für 2021 1 000 € | Ist-Ergebnis 2020 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Ausgaben | |||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft | 56 400 | 46 800 | 8 706 |
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt. | |||||
Verpflichtungsermächtigung | 238 700 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2023 bis zu | 50 400 T€ | ||||
Jahr 2024 bis zu | 47 500 T€ | ||||
Jahr 2025 bis zu | 38 900 T€ | ||||
in künftigen Haushaltsjahren | 101 900 T€ | ||||
Haushaltsvermerk: | |||||
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. | |||||
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. |
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. | |||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2021 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 144 300 | 167 900 | 159 159 | |
Zahlungsverpflichtungen | 1 330 500 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2023 bis zu | 123 100 T€ | ||||
Jahr 2024 bis zu | 107 000 T€ | ||||
Jahr 2025 bis zu | 92 900 T€ | ||||
in künftigen Haushaltsjahren | 1 007 500 T€ | ||||
Haushaltsvermerk: | |||||
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. |
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. | |||||
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. | |||||
682 01-691 | Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital | 12 300 | 9 700 | 4 824 | |
Haushaltsvermerk: | |||||
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. | |||||
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. |
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. |
Investitionsfinanzierung
Erläuterungen |
---|
6 |
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 9 070 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:
a) | Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 6 510 Mio. Euro |
b) | Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften | 60 Mio. Euro |
c) | Innovationen und Digitalisierung | 1 500 Mio. Euro |
d) | Exportfinanzierung | 1 000 Mio. Euro. |
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2022 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds.
b) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
d) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2021.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 330,5 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2023 bis ............................................. | 123,1 Mio. Euro |
Jahr 2024 bis zu ........................................ | 107,0 Mio. Euro |
Jahr 2025 bis zu ........................................ | 92,9 Mio. Euro |
in künftigen Haushaltsjahren ..................... | 1 007,5 Mio. Euro. |
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
– die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
– Insbesondere für das „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital sowie
– die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.
Kapitel 1
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2022 1 000 € | Betrag für 2021 1 000 € | Ist-Ergebnis 2020 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden | 680 000 | 500 000 | 231 280 | |
Verpflichtungsermächtigung | 3 014 200 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
in künftigen Haushaltsjahren | 3 014 200 T€ | ||||
Haushaltsvermerk: | |||||
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. |
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 3 190 | 3 590 | 1 994 | |
Haushaltsvermerk: | |||||
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. | |||||
2. Die Ausgaben sind übertragbar. | |||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 5 100 | 5 600 | 1 108 | |
Verpflichtungsermächtigung | 6 000 T€ | ||||
davon fällig: | |||||
Jahr 2023 bis zu | 2 000 T€ | ||||
Jahr 2024 bis zu | 1 700 T€ | ||||
Jahr 2025 bis zu | 1 300 T€ | ||||
Jahr 2026 bis zu | 1 000 T€ |
Haushaltsvermerk: | |||||
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. | |||||
2. Die Ausgaben sind übertragbar. | |||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | |
Haushaltsvermerk: | |||||
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. | |||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 901 290 | 733 590 | 407 071 | ||
Abschluss | |||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 8 290 | 9 190 | 3 102 | ||
Ausgaben für Investitionen | 893 000 | 724 400 | 403 969 | ||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 901 290 | 733 590 | 407 071 |
Investitionsfinanzierung
Erläuterungen |
---|
6 |
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
– die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
– die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III und V sowie des DeepTech Future Fonds und der HTGF Wachstumsfazilität;
– die Bedienung von Kapitalabrufen des Fonds Coparion;
– die
Beteiligung
des ERP-Sondervermögens am Wachstumsfonds Deutschland;
– Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2022 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2023 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 3 014 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,57 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
– 1,244 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
– bis zu 1,004 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
– bis zu 0,322 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Der Titelansatz für die transatlantischen Stipendienprogramme in 2021 umfasst Verschiebungen im Mittelbedarf infolge der Corona-Pandemie: Stipendien konnten im Jahr 2020 pandemiebedingt teilweise nicht angetreten werden, sodass sich der entsprechende Mittelbedarf in die Folgejahre 2021, 2022 und 2023 verschiebt.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der genannten Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/
jüdisch-amerikanisches
Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem BMWK, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2023 bis 2026, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Zahlreiche transatlantische Projekte konnten in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht realisiert werden und werden daher in die folgenden Haushaltsjahre verschoben. Diese Verschiebung wurde entsprechend beim Planansatz berücksichtigt.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2020 rund 1 800 Mio. Euro.
Kapitel 2
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2022 1 000 € | Betrag für 2021 1 000 € | Ist-Ergebnis 2020 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Sonstige Ausgaben | |||||
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige | 200 | 200 | 45 | |
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 250 | 250 | 0 | |
Haushaltsvermerk: |
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. | |||||
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01. | |||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 0 | 0 | 0 | |
Haushaltsvermerk: | |||||
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. | |||||
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01. | |||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 3 | |
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021 | – | – | 0 | |
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | 0 | 35 620 | 0 | |
Summe Sonstige Ausgaben | 500 | 36 120 | 48 | ||
Abschluss | |||||
Sonstige Ausgaben | 500 | 36 120 | 48 | ||
Zinskosten | – | – | – |
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 500 | 36 120 | 48 |
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen |
---|
6 |
Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-
Sondervermögens
gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2021 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Kapitel 3
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2022 1 000 € | Betrag für 2021 1 000 € | Ist-Ergebnis 2020 1 000 € | |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Einnahmen | |||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 161 | |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | |
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 334 590 | 310 390 | 711 506 | |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 453 853 | 382 853 | 239 345 | |
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 36 930 | 0 | 0 | |
Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | |||||
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft | 56 167 | 56 167 | 27 292 | |
a) ERP-Innovationsfinanzierung: | 23 760 T€ |
b) Strategische Wagniskapitalfinanzierung/ DeepTech Future Fonds: | 32 407 T€ | ||||
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung und zur Unterstützung des ERP-Sondervermögens bei der Strategischen Wagniskapitalfinanzierung (Beteiligung am DeepTech Future Fonds) bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | |||||
272 01-861 | Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) | 20 250 | 20 300 | 868 |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02. | |||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | |
Gesamteinnahmen | 901 790 | 769 710 | 979 172 | ||
Abschluss | |||||
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | 0 | ||
Übrige Einnahmen | 901 790 | 769 710 | 979 172 | ||
Gesamteinnahmen | 901 790 | 769 710 | 979 172 |
Einnahmen
Erläuterungen |
---|
6 |
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) | Vergütung ERP-Förderrücklage | 207 000 T€ |
b) | Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II | 101 290 T€ |
c) | Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse | 25 500 T€ |
d) | Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 800 T€ |
Summe | 334 590 T€ |
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-
Wirtschaftsplans
zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWK und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin | 1 053 T€ |
Unternehmen | 452 800 T€ |
Summe | 453 853 T€ |
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2021 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus beteiligt sich der Bundeshaushalt an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewährten Kosten der strategisch orientierten Wagniskapitalfinanzierung (Beteiligung des ERP-Sondervermögens am DeepTech Future Fonds). Der DeepTech Future Fonds investiert Beteiligungskapital in Technologie-Unternehmen mit langen Entwicklungs- und Wachstumszeiträumen.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt. Darüber hinaus werden auch die über den ESF als Vorschuss bzw. im Rahmen der Gesamtabrechnung bereitgestellten Mittel für den Mikromezzaninfonds II aus REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen | ||||
1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | ||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 864 860 | 901 290 | 500 | 8 290 | 893 000 | |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 36 930 | 500 | ||||
901 790 | 901 790 | 500 | 8 290 | 893 000 | |||
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
1
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2022 | a) Bis einschl. 31.12.2020 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2022 b) VE 2021 c) VE 2022 | davon fällig | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff. | |||||
in Mio. € | |||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 56,4 | a) | – | – | – | – | – | – |
b) | – | – | – | – | – | – | |||
c) | 238,700 | – | 50,400 | 47,500 | 38,900 | 101,900 | |||
683 01 | Förderkosten | 144,3 | a) | 1 280,300 | 104,200 | 87,100 | 77,000 | 69,200 | 942,800 |
b) | 209,100 | 40,800 | 36,700 | 30,700 | 24,300 | 76,600 | |||
c) | 1 330,500 | – | 123,100 | 107,000 | 92,900 | 1 007,500 | |||
682 01 | Förderkosten für die KfW Capital | 12,3 | a) | 71,800 | 12,300 | 13,700 | 14,900 | 15,400 | 15,500 |
b) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
c) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 3,2 | a) | 2,900 | 1,450 | 1,450 | – | – | – |
b) | 6,810 | 2,270 | 2,270 | 2,270 | – | – | |||
c) | – | – | – | – | – | – | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 5,1 | a) | 1,513 | 1,301 | 0,212 | – | – | – |
b) | 6,000 | 2,000 | 1,700 | 1,300 | 1,000 | – | |||
c) | 6,000 | – | 2,000 | 1,700 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 221,3 | a) | 1 356,513 | 119,251 | 102,462 | 91,900 | 84,600 | 958,300 | |
b) | 221,910 | 45,070 | 40,670 | 34,270 | 25,300 | 76,600 | |||
c) | 1 575,200 | – | 175,500 | 156,200 | 133,100 | 1 110,400 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 680,0 | a) | 1 929,400 | 2021 ff. : | 1 929,400 | |||
b) | 1 826,300 | 2022 ff. : | 1 826,300 | ||||||
c) | 3 014,200 | 2023 ff. : | 3 014,200 |
1
Die Übersicht zu den Titeln 892 01 und 683 01 ist gegenüber den Vorjahren bis einschließlich 2020 aufgrund einer geänderten Kostenberechnungssystematik nicht vergleichbar.
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens
Aktivseite
2020 EUR | 2019 EUR | ||||
---|---|---|---|---|---|
A. | Barreserve und Anlagen | ||||
1. | Guthaben bei Kreditinstituten | 216 382 923,12 | 381 665 224,46 | ||
2. | Anlage bei Fondsgesellschaften | 1 406 258 862,96 | 1 206 259 063,96 | ||
3. | Anlage bei Unternehmen | 648 107 377,41 | 711 319 332,26 | ||
4. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland I“ | 49 665 236,26 | 50 974 976,18 | ||
5. | Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland II“ | 70 850 312,63 | 2 391 264 712,38 | 72 762 837,44 | |
B. | Darlehensforderungen | 786 101 496,46 | 754 779 983,15 | ||
C. | Rechnungsabgrenzung | 0,00 | 0,00 | ||
D. | Sonstige Forderungen | 0,00 | 0,00 | ||
E. | Beteiligungen | ||||
1. | Eingezahltes gezeichnetes Kapital | 1 082 876 331,12 | 1 082 876 331,12 | ||
2. | KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1 190 752 106,00 | 1 190 752 106,00 |
3. | Sonstige Kapitalrücklage | 864 280 731,32 | 864 280 731,32 | ||
4. | Sonderrücklage I | 1 572 472 421,27 | 1 365 363 733,24 | ||
5. | ERP-Gewinnrücklage I | 1 403 436 827,45 | 985 558 653,21 | ||
6. | ERP-Gewinnrücklage II (alt) | 0,00 | 0,00 | ||
7. | ERP-Gewinnrücklage II (vorher GR III) | 784 395 296,23 | 667 104 807,67 | ||
8. | ERP-Gewinnrücklage IV | 0,00 | 0,00 | ||
9. | ERP-DtA-Gewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | ||
10. | ERP-Risikodeckungsmasse | 850 000 000,00 | 850 000 000,00 | ||
11. | Sonstige Sonderrücklage II | 3 025 678 921,94 | 2 771 567 397,40 | ||
12. | ERP-Förderrücklage | 6 900 000 000,00 | 6 900 000 000,00 | ||
13. | ERP-Förderrücklage I | 0,00 | 0,00 | ||
14. | ERP-Förderrücklage II | 0,00 | 0,00 |
15. | ERP-Förderrücklage III | 0,00 | 0,00 | ||
16. | ERP-Förderrücklage IV | 0,00 | 0,00 | ||
17. | Gesetzliche Rücklage der KfW | 615 270 642,68 | 615 270 642,68 | ||
18. | High-Tech Gründerfonds I | 50 616 582,92 | 50 126 335,05 | ||
19. | High-Tech Gründerfonds II | 77 853 335,26 | 75 951 996,89 | ||
20. | High-Tech Gründerfonds III | 35 158 256,30 | 18 312 100,70 | ||
21. | coparion | 79 750 875,19 | 54 500 170,29 | ||
22. | Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG | 7 320 587,28 | 3 965 008,99 | ||
23. | eCAPITAL IV | 5 698 422,63 | 5 354 569,51 | ||
24. | Cybersecurity Fonds | 2 527 354,02 | 1 505 127,08 | ||
25. | Brockhaus Private Equity | –8 662 662,00 | –8 662 662,00 | ||
26. | Obermark | 22 995 847,27 | 22 995 847,27 |
27. | DeepTech Future Fonds | 0,00 | 18 562 421 876,88 | 0,00 | |
Summe der Aktiva | 21 739 788 085,72 | 20 694 584 313,87 |
nach dem Stand vom 31. Dezember 2020
Passivseite
2020 EUR | 2019 EUR | ||||
---|---|---|---|---|---|
A. | Rückstellungen | ||||
1. | Rückstellung Förderlasten | 461 679 015,29 | 572 440 590,29 | ||
2. | Rückstellung High-Tech Gründerfonds | 0,00 | 0,00 | ||
3. | Rückstellung MMF I | 0,00 | 0,00 | ||
4. | Rückstellung MMF II | 0,00 | 461 679 015,29 | 3 073 595,89 | |
B. | Verbindlichkeiten | ||||
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 3 006 843,30 | 5 167 760,87 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds | 49 665 236,26 | 50 974 976,18 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II | 70 850 312,63 | 72 762 837,44 | |||
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | |||
Verwahrungen | 0,00 | 123 522 392,19 | 0,00 | ||
C. | Vermögen des ERP-Sondervermögens | ||||
Vermögensbestand 01.01. | 19 990 164 553,20 | 19 072 348 759,66 | |||
Gewinn/Verlust | 1 164 422 125,04 | 917 815 793,54 |
Vermögensbestand 31.12. | 21 154 586 678,24 | 19 990 164 553,20 | |||
Summe Passiva | 21 739 788 085,72 | 20 694 584 313,87 | |||
Anlage 3
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2020 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,3 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 172,7 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
• Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
• Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2020 auf 590,6 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
• 466,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage
• 66,6 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
• 57,5 Mio. EUR für die ERP-Risikodeckungsmasse.
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2020 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2020 in Höhe von 172,7 Mio. EUR.
2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 417,9 Mio. EUR wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt.
Eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse war zum 31.12.2020 nicht erforderlich, da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital unterhalb der Initialausstattung von 850 Mio. EUR liegt. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2020 auf 1 403,4 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2020 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Fußnote
Kapitel 1 Tabelle Spalte 6 zu Tit. 682 02 Satz 1 Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Beteiliung" durch das Wort "Beteiligung" ersetzt
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