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Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative»

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» (KRB Blockchain Zug) Vom 29. Februar 2024 (Stand 10. Mai 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantons - verfassung, KV) vom 31. Januar 1894 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug beteiligt sich während fünf Jahren im Rahmen der Förde - rung der Forschung zur Blockchain-Entwicklung wie folgt an den Aufbau - kosten der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative»:
a) Verein «Blockchain Zug: Forschungsinstitut an der Universität Lu - zern»: 25 Millionen Franken
b) Ausbau der Blockchain-Forschung an der Hochschule Luzern: 11,85 Millionen Franken
c) Verein «Blockchain Zug: Joint Research Hub»: 2,5 Millionen Franken
2 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten.
§ 2
1 Die Beiträge gemäss § 1 Abs. 1 werden gestaffelt an den Verein «Block - chain Zug: Forschungsinstitut an der Universität Luzern», die Hochschule Luzern sowie den Verein «Blockchain Zug: Joint Research Hub» ausgerich - tet. Die Finanzdirektion legt die Auszahlungsmodalitäten fest.
2 Die beiden in Abs. 1 genannten Vereine lassen ihre Buchführung durch ei - ne externe Revisionsstelle prüfen und erstatten dem Regierungsrat auf die - ser Grundlage jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge. 1) BGS 111.1
3 Nach drei Jahren erfolgt eine Evaluation durch externe Expertinnen und Experten in Absprache mit dem Kanton Zug.
4 Die Hochschule Luzern erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.
§ 3
1 Die Finanzdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 29.02.2024 10.05.2024 Erlass Erstfassung GS 2024/032
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 29.02.2024 10.05.2024 Erstfassung GS 2024/032
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