Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Coiffeuse/Coiffeur mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer
Art. 1 Berufsbild
Art. 2 Dauer und Beginn
2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
Art. 3 Grundsätze
Art. 4 Handlungskompetenzen
3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
Art. 5
4. Abschnitt: Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
Art. 6 Bildung in beruflicher Praxis
Art. 7 Berufsfachschule
Unterricht | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | Total |
---|---|---|---|
| |||
| 100 | 100 | 200 |
| 100 | 100 | 200 |
Total Berufskenntnisse | 200 | 200 | 400 |
| 120 | 120 | 240 |
| 40 | 40 | 80 |
Total Lektionen | 360 | 360 | 720 |
Art. 8 Überbetriebliche Kurse
Lehrjahr | Kurse | Handlungskompetenzen | Anzahl Tage |
---|---|---|---|
1 | 1 | Kundinnen und Kunden während des Aufenthalts im Coiffeurbetrieb betreuen Arbeitsplatz im Coiffeurbetrieb entsprechend den vereinbarten Dienstleistungen vorbereiten Arbeitsgeräte und Arbeitsumgebung im Coiffeurbetrieb reinigen und pflegen Kopfhaut und Haare shampoonieren Kopfhaut und Haare pflegen Kopfhaut massieren Haare unter Anleitung schneiden Farbveränderung der Haare nach Absprache vorbereiten Farbe der Haare nach Absprache verändern Farbe lösen und Haare nachbehandeln Haare mit der Bürste föhnen (brushen) | 4 |
1 | 2 | Kundinnen und Kunden Produkte und Hilfsmittel entsprechend den durchgeführten Coiffeurdienstleistungen vorschlagen Haare unter Anleitung schneiden Farbe der Haare nach Absprache verändern Farbe lösen und Haare nachbehandeln Haare einlegen und frisieren Haare mit der Bürste föhnen (brushen) Dauerwellenwickler eindrehen | 3 |
2 | 3 | Arbeitsplatz im Coiffeurbetrieb entsprechend den vereinbarten Dienstleistungen vorbereiten Arbeitsgeräte und Arbeitsumgebung im Coiffeurbetrieb reinigen und pflegen Kundinnen und Kunden Produkte und Hilfsmittel entsprechend den durchgeführten Coiffeurdienstleistungen vorschlagen Haare unter Anleitung schneiden Haare unter Anleitung effilieren Farbveränderung der Haare nach Absprache vorbereiten Farbe der Haare nach Absprache verändern Farbe lösen und Haare nachbehandeln Haare einlegen und frisieren Haare mit der Bürste föhnen (brushen) | 3 |
Total | 10 |
5. Abschnitt: Bildungsplan
Art. 9
6. Abschnitt: Fachliche Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
Art. 10 Fachliche Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Art. 11 Höchstzahl der Lernenden
7. Abschnitt: Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentationen
Art. 12 Lerndokumentation
Art. 13 Bildungsbericht
Art. 14 Leistungsdokumentation in der Berufsfachschule
Art. 15 Leistungsdokumentation in den überbetrieblichen Kursen
8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
Art. 16 Zulassung
Art. 17 Gegenstand
Art. 18 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung
Position | Handlungskompetenzbereiche | Gewichtung |
---|---|---|
1 | Färben von Haaren Formen und Frisieren (Stylen) von Haaren | 50 % |
2 | Betreuen von Kundinnen und Kunden und Organisieren des Arbeitsumfelds Behandeln und Pflegen von Kopfhaut und Haaren Schneiden von Haaren | 30 % |
3 | Fachgespräch | 20 % |