Notenaustausch vom 1. März 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Durchführungsrichtlinie (EU) 2024/325 zur Änderung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 hinsichtlich der Mindesttiefe für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und wesentlichen Bestandteilen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) In Kraft getreten am 1. März 2024 (Stand am 1. März 2024)
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