Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 25 Euro (Gedenkmünze „Adventskranz“)
Münz25EuroBek 2024-02-20
Ausfertigungsdatum: 20.02.2024
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 25 Euro (Gedenkmünze „Adventskranz“) vom 20. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 84)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 8.3.2024 +++)
----
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Adventskranz“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 25 Euro prägen zu lassen. Die Münze ist die vierte Ausgabe im Rahmen der 2021 begonnenen Serie „Weihnachten“ (2021 bis 2025, eine Ausgabe pro Jahr).
Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart (Prägezeichen F).
Die Münze besteht aus Feinsilber (Ag 999), hat einen Durchmesser von 30 Millimetern und eine Masse von 22 Gramm. Die Münze wird als Tellerprägung (hier: konkave Wölbung der Bildseite) hergestellt.
Der Entwurf stammt von dem Künstler Victor Huster aus Baden-Baden. Er interpretiert das Thema Adventskranz in seiner historischen Entwicklung, indem er die Elemente des Adventskranzes von Johann Hinrich Wichern mit dem heute gewohnten Erscheinungsbild verbindet. Das Bildwerk verwendet die gesamte kreisförmige Fläche der Münze in konzentrischer Anordnung, bestehend aus dem Tannenkranz, dem ursprünglichen Wagenrad und den vier Kerzen. Dabei wird die Idee von Johann Hinrich Wichern umgesetzt, dass das Licht zum Weihnachtsfest zunimmt. Drei Kerzen sind bereits entzündet. Über dem Kranz ist ein Komet zu sehen. Der Schriftzug „ADVENTSKRANZ“ umgibt die ganze Münze. Die Punktetrennung zwischen den gesperrten Buchstaben verschränkt sich mit dem Bildwerk.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2024“, die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „F“.
Der Münzrand wird glatt und ohne Struktur ausgeführt.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
----
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 84, S. 2)
Feedback